Euregionalisering van de beroepskwalificatie en de volwasseneneducatie Eindrapportage Euregionalisierung der beruflichen Qualifizierung und der Erwachsenenbildung Dit project is tot stand gekomen in het kader van het Operationele Programma INTERREG-II van de euregio rijn-maas-noord met financiële ondersteuning van het Europese Fonds voor regionale Ontwikkeling, het Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes NRW en de Provincie Limburg. Dieses Projekt wurde im Rahmen des Operationellen Programms INTERREG-II der euregio rhein-maas-nord mit finanzieller Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes NRW und der Provinz Limburg erstellt.
Postadresse / postadres Geschäftsstelle / Secretariaat D-41050 Mönchengladbach Tel.: 0 (049) 2161/25 92 30 • Fax: 0 (049) 2161/25 92 39 Besucheradresse / Bezoekadres Marktstraße 30 • Mönchengladbach-Rheydt Mitglieder / Leden Kreis Kleve, Gewest Midden-Limburg, Kreis Neuss, Gewest Noord-Limburg, Kreis Viersen, Stadt Geldern, Stadt Kevelaer, Stadt Krefeld, Stadt Mönchengladbach, Stadt Nettetal, Stadt Straelen, Gemeinde Brüggen, Gemende Niederkrüchten, Gemeinde Weeze, Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Krefeld-Mönchengladbach-Neuss zu Krefeld, Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg, Kamer van Koophandel en Fabrieken voor Noord en Midden-Limburg te Venlo. Redaktion: Antoinette Weekamp, TRIAS b.v. Venlo
Robert Claßen, Stadt Krefeld, Fachbereich Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst
Euregionalisering van de beroepskwalificatie en de volwasseneneducatie
Eindrapportage
Euregionalisierung der beruflichen Qualifizierung und der Erwachsenenbildung
Endbericht Teil C: Symposium
Inhoudsopgave / Inhaltverzeichnis 10. Dokumentation des Symposiums “Forderungen des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes an die berufliche Qualifizierung in Geschichte und Gegenwart” vom 22.04.98 in Krefeld / Achtergrond informatie bij het symposium “De beroepskwalificatie en grensoverschrijdende arbeidsmobiliteit: heden en verleden” op 22 april 1998 in Krefeld ...................................................................................................................................... 3 Begrüßung durch den Krefelder Beigeordneten Gregor Micus ...................................................................... 3 Andreas Nilges: Vom historischen Arbeitsmigranten zum euregionalen Praktikanten ................................. 6 Ger Essers: Grensoverschrijdend werken: meer kansen dan problemen!..................................................... 20 Ger Essers: „Grenzarbeit: Mehr Chancen als Probleme“............................................................................. 25 Protokoll der Arbeitsgruppe „Logistik“ ....................................................................................................... 32 Protokoll der Arbeitsgruppe „Pflege- und Gesundheitswesen“ ................................................................... 35 Protokoll der Arbeitsgruppe „Agribusiness“................................................................................................ 38 Notulen van de openbare vergadering van het brancheplatform Agribusiness ............................................ 39 Protokoll der Arbeitsgruppe „Metall“ .......................................................................................................... 41 Notulen van de openbare vergadering van het brancheplatform Metaal...................................................... 42 Protokoll der Arbeitsgruppe „Erwachsenenbildung“ ................................................................................... 44 Anwesenheitsliste Fachtagung:..................................................................................................................... 46
Deel C / Teil C 10. Dokumentation des Symposiums “Forderungen des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes an die berufliche Qualifizierung in Geschichte und Gegenwart” vom 22.04.98 in Krefeld / Achtergrond informatie bij het symposium “De beroepskwalificatie en grensoverschrijdende arbeidsmobiliteit: heden en verleden” op 22 april 1998 in Krefeld • • • • • • • • • • •
Begrüßung durch den Krefelder Beigeordneten Gregor Micus Referat zum Thema “Vom historischen Arbeitsmigranten zum euregionalen Praktikanten” von Andreas Nilges Referat zum Thema “Grenzarbeit: Mehr Chancen als Probleme” von Ger Essers (in deutscher und niederländischer Sprache) Protokoll der Branchengruppensitzung “Logistik” Protokoll der Branchengruppensitzung “Pflege- und Gesundheitswesen” Protokoll der Branchengruppensitzung “Agribusiness” Notulen brancheplatform agribusiness Protokoll der Branchengruppensitzung “Metall” Notulen brancheplatform metaal Protokoll der Branchengruppensitzung “Erwachsenenbildung” Liste der Teilnehmer
Begrüßung durch den Krefelder Beigeordneten Gregor Micus Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie herzlich in Krefeld, einer Stadt, in der kürzlich ein bilingualer deutsch / niederländischer Kindergarten eröffnet worden ist. Sie sehen, dass wir uns zu unserer euregionalen Lage bekennen: Demnächst werden wir mit dem
Venloer ”Begeleidingscentrum Opvoeding en Onderwijs” (BCO) im Rahmen eines INTERREG -II- Projektes für unsere Grundschulen und Sekundarstufen kooperieren. Heute lernen Sie hier die Ergebnisse eines umfangreichen Projektes aus dem Bereich der beruflichen Qualifizierung kennen, und in wenigen Tagen rechnen wir mit dem Beginn eines Euregioprojektes zur Vernetzung der universitären Studienzentren in Venlo und Krefeld, in Heerlen und Hagen. Sie sehen, hier sind Sie richtig! Dankbar bin ich Frau de Jong-Jennen und Herrn Koch von der Geschäftsstelle der euregio rhein-maas-nord aus Mönchengladbach. Sie stehen uns seit Jahren mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht, das wohl schwierigste europäische Förderprogramm, INTERREG, nutzbar zu machen. Ohne ihre Sachkunde, ihren kreativen und gleichzeitig hartnäckigen Einsatz wäre vieles nicht machbar gewesen. Unserem federführenden INTERREG-Partner, dem RBO in Venlo bin ich dankbar für seine intensive Unterstützung dieser Arbeitstagung. Ich danke Frau Weekamp, der Projektkoordinatorin auf niederländischer Seite, und Herrn de Kok, dem Projektmanager des RBO. Als Zeichen unserer engen Verbundenheit mit Venlo wird mein dortiger Amtskollege, Herr Wethouder Waterborg, den heutigen Nachmittag, bevor Sie sich in die fünf Branchenseminare begeben, einleiten. Meine Damen und Herren, die Unterschiede und die Gemeinsamkeiten innerhalb unserer euregionalen Nachbarschaft üben eine eigentümliche Faszination aus. Der wirtschaftliche Aufstieg unseres Nachbarlandes Niederlande geht dort einher mit der Gesundung des Arbeitsmarktes. Anders als in Nordrhein-Westfalen werden in weniger als 30 km Luftlinie Entfernung Arbeitskräfte dringend gesucht. Schon gibt es Stimmen, die dort von einer Gefährdung des wirtschaftlichen Wachstums reden, weil nicht genügend Fachleute zur Verfügung stehen. Als deshalb das Arbeitsamt Krefeld, dessen Zuständigkeitsbereich bis an die niederländische Grenze reicht, vor etwa drei Monaten eine Pressekonferenz mit den Kollegen in Venlo organisierte, war die Resonanz in der gesamten Bundesrepublik so groß, dass bereits über 5.000 Interessierte sich gemeldet haben, um dort eine Arbeit aufzunehmen. Begeistert und nahezu kritiklos berichteten die Bild am Sonntag, viele kleinere Zeitungen, fast alle Privatsender des Fernsehens und der WDR in seiner Sendung ”Markt”. Auch als die Branchengruppe ”Metall” am 8. April dieses Jahres einer kleinen Gruppe bisher arbeitsloser deutscher Metall-Facharbeiter einen Integrationskurs für den niederländischen Arbeitsmarkt (bei OCÉ Technologies in Venlo) vorstellte, war wieder das WDR-Fernsehen dabei! Die öffentliche Resonanz ist auch deshalb so groß, weil hier Arbeit Suchende eine Flexibilität und Offenheit dafür beweisen, auf Fremdes zuzugehen, die alle Beteiligten überrascht. In wenigen Monaten soll eine Großveranstaltung im Venloer Sportstadion stattfinden, zu der Tausende deutsche Arbeit Suchende eingeladen werden! Auch von Ihnen, meine Damen und Herren, erwarten die Veranstalter der heutigen Arbeitstagung eine besondere Offenheit. Der Fachbereich Schule aus Krefeld und das RBO aus Venlo haben die Mitglieder der Projekt – Branchengruppen seit vielen Monaten mit der nordrhein-westfälischen und limburgischen Schulpolitik, den Arbeitsmärkten sowie der Sozial- und Qualifizierungspraxis konfrontiert. Auch heute sollen diese Bereiche nebeneinander gestellt werden. Dabei wollen wir von ”den anderen” lernen, nichts als ”besser” oder ”schlechter” bewerten, sondern das faszinierend Unterschiedliche kennen lernen. Aus unserer Offenheit heraus wollen wir vielleicht zu neuen Ansätzen kommen, ohne aber Fremdes plump zu übernehmen: Die Bildungs- und die Sozialsysteme sind traditionell zu unterschiedlich. In den nachmittäglichen Seminaren wird das anhand der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der benachbarten Berufsbildungssysteme, des Zertifizierens, der gegenseitigen Anerkennung und der Kooperationen deutlich. Als Schuldezernent der Stadt Krefeld, der auch Verantwortung für die Entwicklung des beruflichen Schulwesens trägt, war die Entwicklung der ”MBO’s” (der beruflichen Schulen) für mich von besonderem Interesse: In den Niederlanden erlebten die Jugendlichen jahrelang üblicherweise den Übergang von der allgemein bildenden in eine vollzeitberufsbildende Schule. Jetzt, wo dort die Wirtschaft wächst, verlangt der niederländische Staat ein größeres finanzielles Engagement der Unternehmen in der Ausbildung. Aktuell wird in den Niederlanden das duale Bildungssystem ausgebaut, während es uns gleichzeitig größte Mühe bereitet, die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze dem wachsenden Bedarf der Ausbildungsplatzbewerber anzupassen. Aber auch darin sind wir grenznahen Krefelder, und das sage ich mit Dank an die hier anwesende Arbeitsverwaltung und die hiesige Kammer, etwas besser dran als viele andere Städte in Nordrhein-Westfalen: Bei uns ist die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Nun wende ich mich besonders an die zahlreichen niederländischen Gäste und Projektmitarbeiter, die den Weg nach Krefeld gefunden haben: Wir erwarten nicht, dass Sie uns die Lösungswege für deutsche Engpässe bringen. Aber wir sind ihnen dankbar für Ihre freundliche Bereitschaft, unseren Ausbildungsstellen- und Arbeitsmarkt mit Impulsen aus Ihrem Land zu bereichern. Wir werden nicht alle Auffassungen mit Ihnen teilen können, aber wir sind offen für die Anreize, die aus den Niederlanden zu uns kommen. Und wir werden sehen, ob wir auch in der Lage sind, Ihnen etwas von unserem Know-how zu vermitteln. Die Niederlande machen uns vor, was ”Synergieeffekte” sind, und das wollen wir gern lernen. Die Entschlusskraft der niederländischen Schulpolitiker, die dort gleichzeitig Wirtschaftspolitiker und Europapolitiker sind, wünsche ich uns allen. Sie führt dazu, dass beispielsweise niederländische Studenten ihr Studium mit 23 Jahren beenden. Und - stellen Sie es sich bildlich vor - wenn sie mit 28-30 Jahren deutschen Universitätsabsolventen am gleichen Schreibtisch begegnen, dann sitzen sie da auf verschiedenen Seiten! Kurze Verwaltungswege, ein rasches Konsensprinzip und durchgreifende gesetzliche Neuregelungen sind die Ursachen für Leistungsfähigkeit des niederländischen Bildungssystems und seine Beschleunigung; ich nenne einige konkrete Hinweise: 6 Monate Zeit nahm man sich im Norden der Provinz Limburg, um alle vorhandenen Berufsschulen unter ein Direktorat
zusammenzufassen und eindeutige regionale Qualifizierungsschwerpunkte zu definieren. Es hat geklappt in weniger als einem Jahr. Versuchen Sie das mal bei uns! Das Einschulungsalter in die ”basisscholen” (Grundschulen) liegt beim Nachbarn bei 5 Jahren; er kennt keine Wehrpflicht, er kennt straffere Lehrpläne. Demnächst soll das Einschulungsalter in Sonderfällen auf 4 Jahre herabgesenkt werden: Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, müssten wir vor diesem zielstrebigen, rationalen, knallharten nachbarschaftlichen Konkurrenten nicht Angst bekommen? Lassen Sie uns nicht ausschließlich darüber diskutieren, ob das, was man kleinen Kindern antut oder von Jugendlichen und lernenden Erwachsenen stringent fordert, pädagogisch verantwortbar ist. Konzentrieren wir Deutsche uns zunächst auf die erstaunliche Leistungsfähigkeit des benachbarten Schul- und Sozialsystems, auf seine Klarheit, auf seine Erfolge. Wir sehen staunend, was machbar ist. Stellen wir uns selbst also die Frage: Können wir das auch, wollen wir das auch? Meine Damen und Herren, ich komme zum Abschluss und hoffe, Sie in ähnlicher Zusammensetzung in den kommenden Jahren noch häufiger sehen zu dürfen. An der Krefelder Bereitschaft, grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten, dürfen Sie nicht zweifeln. Wir betreiben bei uns seit Beginn der Partnerschaftsprojekte mit dem RBO eine Euregionale Koordinationsstelle für berufliche und wissenschaftliche Qualifizierung, sie ist zwischenzeitlich institutionalisiert, und ich kann Ihnen versichern, dass wir auch in der Zukunft die euregio rhein-maas-nord als ein Zentrum ohne wahre Grenzen ansehen werden.
Andreas Nilges: Vom historischen Arbeitsmigranten zum euregionalen Praktikanten
Die Niederländer und die Hanse Der Rhein als Handelsweg führte schon im Mittelalter zu engen Beziehungen zwischen deutschen und niederländischen Städten. Vor allem durch den Handel mit Kölner Kaufleuten kamen viele Städte der Niederlande so auch in Kontakt mit der Hanse. Diese entstand als Zusammenschluss von Kaufleuten und später auch von Städten, die sich für bessere Handelsbedingungen für ihre Mitglieder einsetzten. Vielerorts erreichte die Hanse eine Vielzahl von Privilegien für ihre Kaufleute, so z.B. besonders niedrige Zölle, Schutz durch den Landesherren und ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Mitte des 15. Jahrhunderts gab es in den Niederlanden etwa 20 Hansestädte. Sie waren organisatorisch dem Kölner Einflussraum zugeordnet. Zu den Hansestädten in den Niederlanden gehörten Groningen, die Städte Staveren, Kampen und Harderwijk an der Zuiderzee, sowie Zwolle, Deventer und Zutphen an der Ijssel. Am Niederrhein waren Arnheim und Nimwegen von Bedeutung und an der Maas auch Venlo und Roermond (vgl. Dollinger 1966 : 163). Auf deutscher Seite handelten diese Städte im Rheinland mit Emmerich, Wesel, Duisburg, Düsseldorf, Solingen, Neuss und vor allem natürlich mit Köln. Über Köln wurde zum Beispiel Rheinwein und für den Schiffbau wichtiges Holz in die Niederlande verkauft. Umgekehrt erhielt das Rheinland über die Niederlande Hering und Tuche sowie Waren aus dem Baltikum wie Getreide oder Pelze. Die niederländischen Hansestädte an der Zuiderzee fungierten dabei als vorgelagerte Seehäfen von Köln. Die holländischen und seeländischen Städte wie Amsterdam, Rotterdam oder Middelburg schlossen sich allerdings nie der Hanse an. Sie konnten nicht akzeptieren, dass das große Handelskontor der Hanse in Brügge über besondere Vorrechte verfügte, die ihren Handel empfindlich einschränkten und traten darum als erbitterte Konkurrenten der Hanse auf. Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts erwiesen sich die Holländer zunehmend als Bedrohung, denn sie nutzten die gleichen Handelswege zwischen Westeuropa und dem Baltikum. Außerdem verstanden sie es geschickt, Zwistigkeiten zwischen der Hanse und europäischen Herrschern, wie dem König von Dänemark, für ihre Zwecke auszunutzen und ihren Platz einzunehmen. So trugen sie erheblich zum Niedergang der Hanse bei. Die engen Handelsbeziehungen zwischen den Niederlanden und Deutschland bestehen aber bis heute fort. Über die Jahrhunderte blieb der Rhein dabei immer eine enorm wichtige Handelsstraße.
Niederländer und Flamen in Ostdeutschland Wanderungsbewegungen von Niederländern und Flamen in Richtung Osten gab es seit dem 11. Jahrhundert. Im 12. Jahrhundert rief der Markgraf von Brandenburg, ”Albrecht der Bär”, Kolonisten ins Land. Werber zogen nach Holland, Flandern, Utrecht und Friesland, um Bauern für eine Umsiedlung zu gewinnen. Landknappheit und die ständige Gefahr durch Überschwemmungen sowie anschließende Seuchen und Hungersnöte in ihrer Heimat machten die Idee einer Umsiedlung für die Niederländer attraktiv (Oudesluijs 1995 : 26). Schon im 12. und 13. Jahrhundert entstanden erste Kolonien in Norddeutschland, Brandenburg, Anhalt und Thüringen, aber auch in Preußen und Pommern. Den Siedlern wurde häufig zugestanden, weiter nach ”holländischem” Recht zu leben (Oudesluijs 1995 : 28). Die niederländischen Kolonisten hatten entscheidenden Anteil beim Bau von Deichen und Schleusen, z.B. an der Elbe. Ihre Erfahrungen beim Anlegen von Poldern und beim Bau von Wasser- und Windmühlen ermöglichten erst die Erschließung vieler Feuchtgebiete. Im 15. Jahrhundert verlor die Landnahme im Osten erheblich an Attraktivität, da es mittlerweile in den Niederlanden bessere Wirtschaftsmöglichkeiten gab als früher. Dennoch hatten die ortsansässigen Siedler niederländischer und flämischer Herkunft weiterhin großen Anteil an der Erschließung der östlichen Ländereien (vgl. Oudesluijs 1995 : 31). Nach Ende des Dreißigjährigen Krieges gewann die Ansiedlung niederländischer Kolonisten wieder an Bedeutung. Sie wurden dringend gebraucht, da der Krieg die Mark Brandenburg stark entvölkert hatten. Entscheidenden Anteil an der verstärkten Ansiedlung von Niederländern hatte Louise Henriette von Oranien, die Tochter des niederländischen Statthalters Frederik Hendrik. Sie heiratete 1647 Friedrich Wilhelm I., den ”Großen Kurfürsten”. In den ihr überlassenen Ländereien des Amtes Bötzow, dem späteren Oranienburg, ließ sie verschiedene Musterbetriebe für Milch- und Viehwirtschaft sowie für Gemüsebau und Blumenzucht errichten. Gefragt waren in Brandenburg auch Experten für den Bau von Mühlen, die so genannten ”Mühlendoktoren” sowie Festungsbaumeister, wie Cornelis Rijkwaert oder Künstler wie der Hofmaler Willem van Honthorst. Der Enkel Louise Henriettes, Friedrich Wilhelm I., der so genannte ”Soldatenkönig”, ließ später in Potsdam das ”Holländische Viertel” als Wohnsiedlung für niederländische Handwerker errichten. Ganze Gruppen von Siedlern, vor allem aus Südholland, zogen im 17. Jahrhundert nach Brandenburg. Die Trockenlegung des Havelbruchs war vor allem ein Verdienst dieser Einwanderer, folgerichtig nannte man dieses Gebiet später auch ”Holländerbruch” und ”Neuholland” (Oudesluijs 1995 : 32). Als vorbildlich galten lange Zeit die Kenntnisse der Holländer in der Milchwirtschaft. König Friedrich Wilhelm I. gründete 1737 die ”Lehranstalt für Butter- und Käsezubereitung” in Königshorst. Hier wurde die einheimische Bevölkerung von
holländischen Experten in der Herstellung von Butter und Käse unterrichtet. Diese Einrichtung wurde ein Erfolg, denn der König gewährte Mägden, die diese Kunst erlernten, einen Brautschatz von 100 Talern, hinzu kamen die besseren Absatzchancen für die Milchprodukte, die nach bewährtem niederländischen Muster hergestellt wurden (Oudesluijs 1995 : 33f.). Um 1800 bezeichnete der Begriff ”Holländer” nicht nur einen Bewohner Hollands, sondern östlich der Elbe auch jemanden, der Milchwirtschaft betrieb. Einen Bauernhof mit Milchwirtschaft nannte man dementsprechend eine ”Holländerei” (Oudesluijs 1995 : 20f.). Spuren der niederländischen Siedler lassen sich noch heute in der Mundart und in den Trachten der Mark Brandenburg nachweisen. Seit der Wende 1989 und der deutschen Wiedervereinigung gibt es wieder niederländische Bauern, die sich in SachsenAnhalt oder Mecklenburg ansiedeln. Die Landknappheit und die strengen Umweltschutzbestimmungen in den Niederlanden haben sie nach neuen Gebieten für ihre Höfe Ausschau halten lassen. Nach der Wende ergaben sich für sie unerwartete Möglichkeiten im östlichen Deutschland. Hier konnten sie Höfe mit ”etwa 1000 Hektar Ackerbauland, Schweinezucht mit Platz für 25.000 Tiere oder 400-1000 Milchkühe” erwerben (Oudesluijs 1995 : 36). In den ersten Jahren nach der ”Wende” machten bereits 70-80 niederländische Bauern von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Niederländische Glaubensflüchtlinge im deutschen Exil Schon mit den ersten niederländischen Siedlern in Ostdeutschland trafen auch Missionare ein, die sich für die Christianisierung des Ostens einsetzten. Auch der lutherische Glaube wurde Jahrhunderte später in Teilen Deutschlands von niederländischen Predigern verbreitet. Der Calvinismus wurde in Deutschland ebenfalls vielerorts durch Niederländer eingeführt. Mennoniten und Calvinisten, die in Grenznähe wohnten, benutzten meist das Niederländische als Kirchensprache (Oudesluijs 1995 : 38). Auch einer der wichtigsten Vertreter der Gegenreformation in Deutschland, der Jesuit Petrus Canisius, stammte aus den Niederlanden und hieß eigentlich Pieter de Hondt (vgl. Oudesluijs 1995 : 38). Das 16. Jahrhundert war für die niederländischen Protestanten eine unruhige Zeit, Ketzerverfolgungen und schließlich der Aufstand der Niederlande gegen die spanische Herrschaft mit seinen Feldzügen und meuternden und plündernden Soldaten bedeuteten für viele von ihnen Gefahr für Leib und Leben. Nicht wenige wichen darum nach Deutschland aus, wo seit 1555 der Augsburger Religionsfrieden galt und der jeweilige Landesfürst nach eigenem Gutdünken einen sicheren Aufenthalt gewähren konnte (vgl. Oudesluijs 1995 : 38). Nach den Bildersturm im Jahre 1566, bei dem calvinistische Fanatiker katholische Kirchen plünderten und zerstörten, flohen zwischen 30.000 und 60.000 Menschen aus den Niederlanden. Ziel der protestantischen Flüchtlinge war London, wo es eine große protestantische Gemeinde gab, und vor allem Deutschland. Allein nach Emden zog es 4000 Niederländer, unter ihnen auch viele Kaufleute aus Amsterdam (Oudesluijs 1995 : 44). Die Stadt wurde in der Folge ein Zentrum des Widerstandes der Niederländer gegen die Spanier. Die Stadt Aachen nahm zunächst bis zu 1000 Niederländer auf, doch die anfängliche Toleranz gegenüber den niederländischen Calvinisten war nicht überall von Dauer. In Köln wurden die Niederländer, die dort mit 2000 Menschen 5 % der Bevölkerung ausmachten, in den Jahren 1570/71 vertrieben. Zuflucht fanden viele im lutherischen Frankfurt, wo sie 1590 sogar 20 % der Bevölkerung ausmachten (Oudesluijs 1995 : 45). Manche Stadt erhoffte sich von der Ansiedlung niederländischer Handwerker und Kaufleute eine Belebung der Wirtschaft. Obwohl diese positive Auswirkung oft eintrat, gab es doch auch immer wieder Probleme. Die einheimischen Handwerker und ihre Zünfte sahen die neue Konkurrenz nur ungern und auch in lutherischen Städten konnte man es oft nicht lassen, die niederländischen Calvinisten bekehren zu wollen (vgl. Oudesluijs 1995 : 45). Dies führte dazu, dass die Niederländer immer wieder umzogen und oft ganz in ihre Heimat zurückkehrten, als sich dort die Lage zu Beginn des 17. Jahrhunderts beruhigt hatte. Zu einer weiteren Flüchtlingswelle kam es, als auf der Synode von Dordrecht 1619 die Remonstranten aus der reformierten Kirche ausgeschlossen wurden, da sie mit ihrer Vorstellung von der weit gehenden Willensfreiheit des Menschen im Gegensatz zu der calvinistischen Lehre von der göttlichen Vorbestimmung des Menschen standen. An sie richtete sich ein besonderes Angebot des Herzogs Friedrich von Schleswig und Holstein. Er wollte mit Hilfe der niederländischen Remonstranten eine ganz neue Handelsstadt gründen. Man wurde sich handelseinig und 1621 wurde der erste Grundstein in der neuen Stadt gelegt, die nach dem Landesfürsten Friedrichstadt heißt (sie liegt etwa 10 km südlich von Husum, 50 km westlich von Kiel). Die Remonstranten wurden vom Herzog mit verschiedenen Priviligien ausgestattet und konnten die Stadt nach ihren eigenen Vorstellungen, d.h. nach niederländischen Vorbild und mit niederländischen Baumeistern und Handwerkern, bauen. Im Jahre 1623 wurden auch den niederländischstämmigen Mennoniten, von denen viele in Norddeutschland lebten, besondere Privilegien zugestanden, so der Verzicht auf die Ableistung des Wehrdienstes oder auf Eidesleistung (vgl. Oudesluijs 1995 : 48f.). Handwerk und Handel der Stadt blühten durch die niederländischen Siedler tatsächlich auf, besonders die Mennoniten avancierten bald zu den erfolgreichsten und einflussreichsten Bürgern der Stadt. Eine ganz bedeutende Handelsstadt wurde Friedrichstadt aber trotz der ehrgeizigen Pläne der Herzogs nicht. Die Niederländer, die die Oberschicht der Stadt bildeten, waren in Friedrichstadt lange Zeit dominierend, bis 1694 war Niederländisch die Verwaltungssprache der Stadt. Ende des 18. Jahrhunderts waren jedoch die Nachkommen der niederländischen Remonstranten weitgehend ausgestorben oder in die Niederlande zurückgekehrt, als sie dort nicht mehr verfolgt wurden. Dafür zogen andere Glaubensflüchtlinge, wie Quäker, Juden, Katholiken oder Lutheraner in die Stadt, die jedoch gerade in ihrer Anlage und Architektur immer viel von ihrer niederländische Prägung behielt (Oudesluijs 1995 : 52f.).
Deutsche im Dienst der VOC Die niederländische ”Vereenigde Oostindische Compagnie” entstand 1602 als Zusammenschluss verschiedener Handelsgesellschaften aus Holland und Friesland, deren Schiffe nach Asien fuhren. Die VOC hatte in den Niederlanden das Monopol für den Handel mit Asien und konnte diese Vormachtstellung auch gegenüber Händlern aus anderen Ländern lange behaupten. Durch ihr weit gehendes Monopol vor allem im Gewürzhandel erzielte die VOC gigantische Gewinne und wurde zu einer Großmacht, denn die Handelsgesellschaft konnte wie ein souveräner Staat Seeleute und Matrosen für ihre Schiffe anwerben, Handelsverträge abschließen oder auch Kriege erklären und führen (vgl. Van Gelder 1997 : 33ff.). Von Anfang an traten auch Ausländer in den Dienst der VOC. Von den insgesamt 973.000 Europäern, die im Dienste der VOC nach Asien fuhren, stammte etwa die Hälfte nicht aus den Niederlanden. Unter ihnen stellten die Deutschen wiederum das größte Kontingent und machten wohl mindestens ein Drittel aller VOC-Bediensteten aus, also mehr als 300.000 Personen (vgl. Van Gelder 1997 : 54ff.). Das Engagement der VOC in Asien hatte erhebliche Auswirkungen auf den niederländischen Arbeitsmarkt. Jedes Jahr fuhren 4000-7000 Seeleute, Soldaten und Händler der VOC nach Asien. Etwa 20.000 Mann Personal befanden sich permanent dort. Die niederländischen Bewerber reichten nicht aus, um genug Personal für Schiffe und Armee der VOC einzustellen. Außerdem hatte sich in den Niederlanden herumgesprochen, wie gefährlich der Dienst in der VOC war. Schon auf der Seefahrt zum Kap der guten Hoffnung starben 7-8 % der Mannschaft, auf dem zweiten Teilstück nach Asien dann noch einmal 10-12 % (Van Gelder 1997 : 42). In Asien angekommen, wurde es noch schlimmer. In Batavia starben im 18. Jahrhundert zeitweise 40-70% der Neuankömmlinge noch im ersten Jahr an Malaria oder anderen Tropenkrankheiten (Van Gelder 1997 : 47). Nur etwa jeder dritte Bedienstete der VOC kehrte in seine Heimat zurück. Da immer weniger Niederländer unter diesen Umständen in der VOC dienen wollten, waren die Deutschen als Matrosen und Soldaten von großer Bedeutung. An Bewerbern mangelte es nicht, denn in Deutschland sahen damals viele junge Männer keine Zukunft für sich. Im 17. Jahrhundert hatte der Dreißigjährige Krieg weite Teile Deutschlands verwüstet. Auch im 18. Jahrhundert gab es immer wieder Kriege, die die wirtschaftliche Existenz ganzer Regionen vernichten konnten. Zudem wollte viele junge Männer den skrupellosen Werbern der preußischen Armee oder anderer Armeen entgehen. Umgekehrt gab es natürlich auch altgediente Soldaten, die kein anderes Handwerk gelernt hatten und ihr Glück in der Armee der VOC versuchten. Hinzu kamen viele, die unverschuldet oder auch selbstverschuldet in Armut geraten waren. Das konnte zu jener Zeit sehr schnell geschehen, denn wirksame soziale Sicherungssysteme gab es praktisch nicht. Schließlich gab es noch abenteuerlustige Männer, die vom exotischen Asien gehört oder gelesen hatten und es nun selber kennen lernen wollten (vgl. Van Gelder 1997 : 116f.). Wer sich zum fünfjährigen Dienst bei der VOC verpflichtete, hatte zwar kein hohes, aber immerhin ein regelmäßiges und saisonunabhängiges Einkommen. Für Kost und Logis war weitgehend gesorgt, und außerdem gab es ja noch die Aussicht auf Kriegsbeute oder einträgliche Handelsgeschäfte. Die Deutschen waren bei ihrer Anwerbung durchschnittlich 24 Jahre alt. Von den Matrosen stammten die meisten aus Norddeutschland, die Soldaten dagegen kamen häufig aus den protestantischen Gebieten Süddeutschlands, denn Katholiken stellte die VOC in der Regel nicht ein (vgl. Van Gelder 1997 : 56). Wenn die Deutschen dann auf einem Schiff der VOC die achtmonatige Reise nach Asien antraten, stellten sie schnell fest, warum man seinerzeit auch sagte: ”Wer Vater und Mutter thod geschlagen, ist noch zu gut nach Ostindien zu gehen” (Van Gelder 1997 : 149). Unter den rauen Matrosen auf den Schiffen gab es kaum Solidarität, wer nicht aufpasste oder krank und hilflos war, wurde von seinen Mitreisenden bis auf das letzte Hemd bestohlen. Es war darum ratsam, sich Freunde zu suchen, damit man sich gegenseitig beistehen konnte. Die Mahlzeiten waren eintönig, und das Wasser wurde nach einiger Zeit faulig und auch knapp. Der Vitaminmangel führten bei vielen zu Skorbut, und ein Teil der Besatzung starb auch an dieser Mangelkrankheit. Dazu kamen die beengten und unhygienischen Verhältnisse an Bord, die zu einer Läuseplage führten. Dass Reisende unter diesen Umständen Selbstmord begingen oder dem Wahnsinn verfielen, war durchaus nicht ungewöhnlich (vgl. Van Gelder 1997 : 155ff.). Es versteht sich, dass nur gesunde und abgehärtete Männer die Reise halbwegs unbeschadet überstanden. In Asien erwarteten sie dann weitere Gefahren, wie die schon genannte Malaria oder verlustreiche Feldzüge. Von den insgesamt etwa 3000 Soldaten eines württembergischen Infanterieregimentes, das der Landesherzog 1786 an die VOC verpachtet hatte, kehrten nur 100-200 Soldaten zurück (Van Gelder 1997 : 130f.). Die Karrierechancen der Deutschen in der VOC waren nicht gut. Die VOC hielt wenig von der Vergabe von Offiziersstellen und höheren Verwaltungsposten an Ausländer. Hinzu kam, dass die meisten Deutschen nur ungenügend Niederländisch sprachen und außerdem Lutheraner waren, während die VOC von Mitgliedern der niederländischen Reformierten Kirche dominiert wurde. Einige Deutsche schafften dennoch den Aufstieg in höhere Posten. Das mag an ihrer Tüchtigkeit gelegen haben, aber wohl auch an der Tatsache, dass durch die hohe Sterblichkeit unter den Bediensteten der VOC auch oft Posten frei wurden. Zwei Deutsche, Johann Thedens und Gustaaf Willem Baron von Imhoff, bekleideten sogar den höchsten Posten der VOC in Asien, den des Generalgouverneurs. Die meisten Deutschen konnten jedoch zufrieden sein, wenn sie es zu einem bescheidenen Vermögen brachten, z.B. durch die Ausübung eines Handwerks, durch Kriegsbeute, private Handelstransaktionen, oder indem sie ihre Kameraden beerbten (vgl. Van Gelder 1997 : 186ff.). Wer lange genug lebte, konnte nach seiner Dienstzeit als Freibürger in Asien bleiben oder in seine Heimat zurückkehren. Die Rückreise bot dann eine weitere Möglichkeit, noch etwas Geld zu verdienen, denn man konnte eigene Handelsware,
wie Gewürze, Seide, Tee oder chinesisches Porzellan mitnehmen. Die Integration in die Gesellschaft der alten Heimat fiel den VOC-Veteranen nicht immer leicht. Die braun gebrannten und mitunter exotisch gekleideten Heimkehrer erregten nicht selten Unmut in ihrer durch strikte Standesregeln geprägten Heimat. Oft trafen sie auch nach ihrer langen Abwesenheit keine Verwandten oder Freunde mehr an. Manch einer von ihnen konnte sich nicht mehr eingewöhnen und trat wieder in den Dienst der VOC, um sein Leben in Asien zu beschließen. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts machte die VOC immer mehr Verluste und musste schließlich ihren Bankrott erklären. Am 1. Januar 1800 hörte sie offiziell auf zu bestehen. Der niederländische Staat übernahm die Schulden und auch die Besitzungen der VOC. An die Stelle des privaten Handelsunternehmens trat somit der niederländische Staat als Kolonialmacht (vgl. Van Gelder 1997 : 37ff.). Die Zahl der Deutschen im niederländischen Kolonialdienst nahm gegenüber früher ab. Doch obwohl es eigentlich im Sinne des niederländischen Staates war, die neue Kolonialarmee nur aus Niederländern bestehen zu lassen, ließ sich diese Politik nicht immer durchhalten. Wenn längere Kriege geführt wurden, wie z.B. während des Javakrieges oder während des mehr als 30 Jahre dauernden Krieges gegen das Sultanat Atjeh auf Nord-Sumatra, musste auch auf ausländische Söldner zurückgegriffen werden. Diese ausländischen Soldaten rekrutierten die Niederländer vor allem in Belgien und Deutschland (Bossenbroek 1992 : 249). Die deutschen Rekruten, die im Kolonialen Werbedepot (Koloniaal Werfdepot) in Harderwijk an der Zuiderzee anheuerten, mussten zwischen 18 und 40 Jahren alt und gesund sein und gültige Ausweispapiere besitzen. Gerade in den Anfangsjahren nahm man es allerdings mit den Rekruten nicht allzu genau und heuerte auch viele Deserteure und Kriminelle an. Hierdurch gerieten die deutschen Kolonialsoldaten in einen schlechten Ruf und wurden in den Niederlanden meist als gescheiterte Existenzen betrachtet. Das Städtchen Harderwijk litt ebenfalls unter dieser Entwicklung und wurde wegen der vielen dubiosen Gestalten, die sich dort aufhielten, auch als ”die Kloakenmündung von Europa” bezeichnet (Bossenbroek 1992 : 249). Umgekehrt eckten die Niederländer mit ihrer Werbepolitik auch des Öfteren in Deutschland an. Im Jahre 1830 ließ der Senat von Bremen das niederländische Konsulat schließen, weil der Konsul versucht hatte, Soldaten der städtischen Garnison zu Desertion und zum Eintritt in die niederländische Kolonialarmee zu bewegen (Bossenbroek 1992 : 250). In der Folge agierten die niederländischen Werber darum vorsichtiger, vor allem in Preußen, wo man ihre Aktivitäten mit großem Misstrauen verfolgte. Insgesamt traten zwischen 1815 und 1909 etwa 21.000 Deutsche in die Dienste der niederländischen Kolonialarmee, wo sie 13 % der Soldaten ausmachten. Von ihnen kehrten 85 % nie nach Europa zurück. Viele Soldaten verlängerten ihre Dienstzeit mehrmals und ließen sich schließlich ganz in Niederländisch-Ostindien nieder. Auch von den 15 % der Soldaten, die nach Europa zurückkehrten, heuerte ein Viertel erneut bei der niederländischen Kolonialarmee an (Bossenbroek 1992 : 253 f.). Man könnte hier also von einer Form von Auswanderung sprechen. Interessanterweise stammten die deutschen Kolonialsoldaten meist aus dem Nordwesten und Südwesten Deutschlands, später auch aus dem Rheinland und dem Nordosten Deutschlands, also aus Gebieten, die an der Auswanderung in die USA in dieser Zeit ebenfalls großen Anteil hatten (vgl. Bossenbroek 1992 : 254).
Westfalen als Saisonarbeiter und Unternehmensgründer in den Niederlanden In den Niederlanden entstand durch die wirtschaftliche Blüte im 17. und auch 18. Jahrhundert ein Arbeitskräftemangel. Tausende von Niederländern waren als Seeleute auf Reisen oder verdienten ihr Geld in Handel und Gewerbe der Hafenstädte. Auf dem Land fehlte es darum an Arbeitskräften für körperlich harte Saisonarbeiten. Dieser Bedarf sorgte für eine Sogwirkung in den benachbarten deutschen Ländern (vgl. Bölsker-Schlicht 1992 : 259). Wanderarbeiter aus Westfalen waren in den Niederlanden darum jahrhundertelang eine vertraute Erscheinung. Als Westfalen betrachtete man in den Niederlanden ungefähr das Gebiet der Bistümer Münster, Paderborn, Osnabrück, Minden und Ravensburg oder grob gesagt, das Gebiet zwischen Niedersachsen und Köln, wobei der Niederrhein und Kleve nicht hinzugezählt wurden (Van Puffelen 1984 : 33). In Westfalen gab es zwischen dem 17. und 19. Jahrhundert ein starkes Bevölkerungswachstum, wodurch sich die Einwohnerzahl in etwa verdoppelte, während nicht im gleichen Maße neue Erwerbsmöglichkeiten entstanden (BölskerSchlicht 1992 : 258). Zehntausende von Westfalen zogen deshalb alljährlich im Frühsommer in die niederländischen Provinzen Groningen, Friesland, Nord- und Südholland, Zeeland und den nordwestlichen Teil von Brabant. Sie stammten vor allem aus dem Teil Westfalens, der westlich der Linie Osnabrück, Soest, Arnsberg lag. Die Westfalen des östlich davon gelegenen Teils zogen zur Saisonarbeit eher in Landgüter östlich der Elbe. In den Niederlanden bezeichnete man die westfälischen Saisonarbeiter oft abfällig als ”hannekemaaiers” oder ”mieren” (Ameisen). Meist arbeiteten sie für einen bestimmten Bauern, zu dem sie in jeder Saison zurückkehrten. Aber sie übernahmen auch viele andere Arbeiten, z.B. als Torfstecher oder als Arbeiter in Bleichen. Junge westfälische Bauern betätigten sich aber auch als Kutscher, Hafenarbeiter oder sogar als Matrosen. Arbeiter aus dem Fürstentum Lippe spezialisierten sich besonders auf die Arbeit in Ziegeleien (Bölsker-Schlicht 1992 : 261). Die Arbeitsbedingungen der Grasmäher und der Torfstecher waren extrem hart. Bis zu 16 Stunden Akkordarbeit an sechs Tagen der Woche waren die Regel, wobei die Torfstecher mitunter noch den ganzen Tag bis zu den Knien im Wasser standen. An der Nahrung wurde gespart, denn die Arbeiter wollten möglichst wenig von ihrem Lohn für Lebensmittel ausgeben. Viele Hollandgänger wurden unter diesen Umständen krank, zumal in den Moorgebieten
die Malaria grassierte, an der bis zu 40 % der Wanderarbeiter erkrankten (vgl. Knottnerus 1993 : 18). Wer ernsthaft erkrankte, den erwartete ein wahres Martyrium. Schwerkranke wurden nämlich sofort aus den Niederlanden abgeschoben, da man nicht bereit war, für ihre Behandlung aufzukommen. Sie wurden auf Pferdefuhrwerken in Richtung Heimat transportiert, aber nur bis zur nächsten Gemeinde. Dort wurde dann ein weiterer Transport organisiert, um den unerwünschten Gast loszuwerden. Selbst Sterbende wurden schnell noch der nächsten Gemeinde aufgedrängt, damit man selber nicht für die Beerdigung sorgen musste. Viele kranke Hollandgänger überlebten diese unmenschliche Behandlung nicht (vgl. Eiynck 1993 : 69f.). Als 1862 in Nieuw Buinen am Stadskanaal endlich ein Krankenhaus für die Torfarbeiter errichtet wurde, war die große Zeit der ”Hollandgängerei” längst vorbei (Eiynck 1993 : 70f.). Zu Beginn der Saison zogen die Westfalen in die Niederlande, die meisten zu Fuß, die wohlhabenderen mit Pferd und Wagen. Einige zogen als Wanderhändler, so genannte Tödden durchs Land und führten Textilprodukte mit sich, die vor allem von den Frauen während der Wintermonate gefertigt worden waren. Die westfälischen Bäuerinnen waren für ihre Fertigkeit im Spinnen und Weben bekannt. Die Heimfertigung von Textilien durch Kleinbauern mit wenig Grundbesitz im Winter war auch entscheidend dafür, dass dieser Arbeitszyklus mit dem ”Hollandgang” im Sommer überhaupt möglich war. Dies zeigte sich in der Mitte des 19. Jahrhunderts, als die Heimweber von den Textilfabriken verdrängt wurden. Die westfälischen Kleinbauern, denen nun ein erheblicher Teil ihres Einkommens fehlte, suchten sich neue Arbeit im zunehmend industrialisierten Ruhrgebiet oder wanderten ganz aus, etwa in die USA, wodurch der ”Hollandgang” weitgehend zum Erliegen kam (vgl. Lucassen 1984 : 211ff.). Einige der ehemaligen Verkäufer von hausgefertigten Textilien hatte sich aber eine neue Existenz als Textilhändler in den Niederlanden aufgebaut, denn mancher Westfale ließ sich ganz in den Niederlanden nieder und erhielt das Bürgerrecht. Die Westfalen hatten großen Anteil an der Entwicklung des modernen Textilhandels und des Handels mit Konfektionskleidung für die niedrigen Einkommensgruppen. Das bekannteste Beispiel sind wohl die Brenninkmeyers, die bereits 1790 ein Textilgeschäft in Sneek (Friesland) eröffneten. Die 1841 gegründete Firma von Clemens und August Brenninkmeyer dürfte unter dem Namen C&A wohl jedem ein Begriff sein (Oberpenning 1993 : 117). Aber auch andere aus Westfalen stammende Familien mit Namen wie Lampe, Voss, Stockmann, Cloppenburg (Peek & Cloppenburg) und Kreynborg spielten eine wichtige Rolle im Textilgeschäft. Im neuen Bereich der Warenhäuser wurden die Westfalen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ebenfalls aktiv, als bekanntes Beispiel sei hier die Firma Vroom und Dreesmann genannt (Hibbeln 1995 : 87). Zu den aus Westfalen stammenden Unternehmern in den Niederlanden gehörte auch der 1847 geborene Wilhelm Hibbeln. Als zweiter Sohn wohlhabender Bauern konnte er nicht den elterlichen Hof erben, erhielt jedoch seinen Erbteil ausgezahlt und legte diese Kapital gut an. Als reisender Händler zog er schon mit 20 Jahren in die Niederlande und bot Gaslampen sowie Glasflaschen und Behälter für Honig, Öl und andere Flüssigkeiten an (vgl. Hibbeln 1995 : 5f.) Da er seine Ware schon nach kurzer Zeit verkauft hatte, wurde ihm klar, dass er hier auf eine Marktlücke gestoßen war. In den Niederlanden wurden diese Produkte nur von kleinen Betrieben und nicht in ausreichender Menge hergestellt. Im Jahre 1869 ließ sich Hibbeln in Amsterdam-Oost nieder und gründete einen Großhandel für Gaslampen und Verpackungsglas. Seine Ware importierte er vor allem aus dem Ruhrgebiet, das damals schon stärker industrialisiert war als die Niederlande. Der Verkauf seiner Waren verlief so gut, dass Hibbeln bald eine Art Monopol hatte und genug Kapital erwarb, um in Amsterdam eine eigene Fabrik zu errichten. Er stellte über 350 Arbeiter ein, viele davon waren gut ausgebildete Facharbeiter aus Deutschland. Später erwarb er noch eine Metallwarenfabrik im Ruhrgebiet und zwei Glasfabriken in Wickede und Radeburg (vgl. Hibbeln 1995 : 11). Damit machte sich Hibbeln weitgehend von Zulieferern unabhängig und erreichte so eine konkurrenzlose Stellung auf dem Markt. Auch im Marketing dachte Hibbel fortschrittlich. Er beschäftigte bis zu 40 gut bezahlte und hochmotivierte Handelsreisende, die seine Produkte vor Ort an kleine Händler verteilten. Außerdem ließ er in Amsterdam als einer der Ersten große und prunkvolle Ausstellungsräume und Schaufenster einrichten, was seinen Laden zu einer Publikumsattraktion machte. Bis zu seinem Tode im Jahre 1903 war Hibbelns Position als Marktführer ungefährdet. Seine Söhne, die das Geschäft nach seinem Tode übernahmen, hatten jedoch nicht die unternehmerischen Fähigkeiten und den Weitblick ihres Vaters geerbt. Ihnen gelang es nicht, sich entsprechend auf neue Produkte, wie elektrische Lampen, einzustellen, was schließlich zum Untergang und Verkauf des Hibbeln-Imperiums führte.
Die Niederlande und der Unterweserraum Auch das norddeutsche Küstengebiet im Raum des heutigen Bremerhaven oder des Kreises Wesermünde verfügt über jahrhundertealte und enge Beziehungen zu den Niederlanden. Schon im 12. Jahrhundert traten hier Niederländer als gefragte Experten für den Deichbau auf. In den Marschen des Elbe-Weser Raums traten sie auch als Kolonisten in Erscheinung (vgl. Scheper 1972 : 10f.). Eine wichtige Rolle spielten die Norddeutschen auf niederländischen Schiffen. Beim Kampf der niederländischen Aufständischen zur See, den so genannten Wassergeusen, gegen die Spanier stammten nicht wenige Kapitäne und Mannschaften aus dem Unterweserraum. Bekannt wurde z.B. der Kaperkapitän Hans Abels, der es zum Vizeadmiral Wilhelms von Oranien brachte (Scheper 1972 : 11). Die niederländische Walfangflotte, die im 17. und 18. Jahrhundert zu den größten ihrer Art gehörte, rekrutierte ebenfalls viele Kapitäne, Offiziere und Matrosen aus Nordwestdeutschland. Während des ”Goldenen Zeitalters” im 17. Jahrhundert übten die Niederlande eine starke Anziehungskraft auf Norddeutschland aus. So wanderten zwischen 1626 und 1675 etwa 11.000 Bremer, Hamburger und Lübecker nach Amsterdam aus (Scheper 1972 : 18).
Der ”Hollandgang” als Gelderwerb war in Norddeutschland ebenso bekannt wie in Westfalen. Im Oldenburger Land trafen sich im Frühjahr Gruppen von etwa 20-100 Männern, oft an so genannten ”Frieseneichen”, von wo aus sie dann in die Niederlande wanderten. Viele arbeiteten als Torfstecher in Westfriesland (Scheper 1972 : 23). Die Saisonarbeit in den Niederlanden nahm sogar solche Ausmaße an, dass sich die einheimischen Bauern und die Obrigkeit über den Arbeitskräftemangel ernsthaft Sorgen machten mussten. Im Tecklenburger Land machten die Hollandgänger etwa ein Viertel bis ein Drittel aller arbeitsfähigen Männer aus (Bölsker-Schlicht 1992 : 256). Eine Denkschrift verkündete im Jahre 1803: ”Durch dieses allgemeine Hollandgehen wird in diesen Gegenden ein solcher Mangel an männlichen Tagelöhnern und Dienstboten veranlasst, dass es nichts Ungewöhnliches ist, während dieser jährlichen Auswanderungszeit Frauenspersonen bei Aufladen des Düngers und Plaggen zum Ackerbau und bei sonstiger männlicher Ackerarbeit beschäftigt zu sehen” (Scheper 1972 : 20). Der ”Hollandgang” verlor in Norddeutschland erst an Attraktivität, als in der Mitte des 19. Jahrhunderts aufblühende Hafenstädte wie Bremerhaven und Hamburg neue Arbeitsmöglichkeiten und die Auswanderung in die USA weitere Alternativen boten. An der Entwicklung dieser neuen Möglichkeiten hatte ein Niederländer besonderen Anteil, der Wasserbauingenieur Jacobis Johannes van Ronzelen aus Amsterdam. Im Jahre 1827 wurde der damals erst 27 Jahre alte Van Ronzelen vom Bremer Senat als Hafenbaudirektor und Baurat für das neugegründete Bremerhaven engagiert. Der neue Hafen war notwendig geworden, weil die Weser bei Bremen zunehmend versandete und von großen Schiffen nicht mehr angelaufen werden konnte. Gerade der Überseehandel mit Amerika versprach aber neue wirtschaftliche Chancen. Van Ronzelen legte für den neuen Hafen einen modernen Entwurf mit Vorhafen und einer Schleuse vor, der damals Aufsehen und Bewunderung erregte. Auch Goethe interessierte sich für das Projekt und ließ sich Pläne und Karten schicken (Scheper 1972 : 31). Van Ronzelen schaffte es, mit vier niederländischen Unternehmern und etwa 900 einheimischen Arbeitern, das Hafenprojekt in der geplanten Bauzeit von drei Jahren fertig zu stellen. Als Baurat von Bremerhaven nahm Van Ronzelen mit seinen Entwürfen großen Einfluss auf die Planung und Anlage der neuen Stadt und prägte damit das Erscheinungsbild Bremerhavens bis heute (Scheper 1972 : 32f.). Seine Erfolge in Bremen machten Van Ronzelen bekannt. In Cuxhaven, Hamburg und Kiel arbeitete er an weiteren Hafenund Schleusenanlagen, aber auch Leuchttürme und Küstenbefestigungen gehörten zu seinem Arbeitsgebiet. Als Van Ronzelen 1865 starb, hatte er entscheidend zum wirtschaftlichen Aufschwung der norddeutschen Häfen und der Küstenregion beigetragen.
Niederländer als Arbeiter im Rheinland und Ruhrgebiet Als die Industrialisierung in Deutschland und vor allem im Ruhrgebiet im 19. Jahrhundert schneller voranschritt als in den Niederlanden, hatte dies erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsmigration zwischen diesen beiden Ländern. Für die ehemaligen ”Hollandgänger” aus Westfalen boten sich nun attraktivere Verdienstmöglichkeiten in den neuen Fabriken und Bergwerken. Große Teile der Landbevölkerung zogen in die neuen Industriestädte und hinterließen unbesetzte Arbeitsplätze für Landarbeiter, Melker oder Torfstecher, die nun für Niederländer offen standen. Auch die Fabriken selbst boten natürlich Arbeitsmöglichkeiten für Niederländer. So waren schon in den Jahren 1869-71 unter den etwa 7000 Einwanderern in Oberhausen 546 Niederländer (Mogs 1956 : 92). Im niederländischen Gelderland entstand um 1870 sogar ein Arbeitskräftemangel, weil so viele Arbeiter ihr Glück in Deutschland und speziell im Ruhrgebiet versuchten (Lucassen 1984 : 215). Diese Entwicklung setzte sich in den nächsten Jahrzehnten fort. Vor dem 1.Weltkrieg zogen jährlich ca. 60.000 Niederländer nach Deutschland, um dort zu arbeiten (Van den Broek 1993 : 139). Man kann davon ausgehen, dass etwa die Hälfte der Niederländer als Landarbeiter, Melker oder Torfstecher arbeitete, die andere Hälfte als Bergleute, Industriearbeiter oder Bauarbeiter (Bade 1992 : 312). Diese Entwicklung interessierte auch die Arbeitsbörsen (Arbeitsämter) der niederländischen Städte, so schrieb im November 1907 J. Meyners, Direktor der Arbeitsbörse der Gemeinde Arnheim, einen Brief an den ”Verband zur Förderung des Arbeitsnachweises” im Regierungsbezirk Düsseldorf. Darin heißt es: ”Da so viele Leute von Holland auf eigene Faust nach Deutschland ziehen, um Arbeit zu bekommen, wollte ich anfragen, ob Arbeiter von hier aus, welche in Deutschland arbeiten wollen, nicht etwa durch ihren Verband Arbeit erhalten können. Diesseits soll beobachtet werden, dass nur tüchtige Leute überwiesen werden... Ich stelle diesen Antrag an Sie, weil in Deutschland durch die viele Industrie eher Mangel an Arbeitskräften ist als hier zu lande, und hier sind Arbeitskräfte zu viel...”1 Von deutscher Seite bestand durchaus Interesse an einer Zusammenarbeit. Auf einen ähnlich lautenden Brief aus Haag antwortete die ”Concordia Bergbau AG” aus Oberhausen im September 1907: ”...erwidern wir ergebenst, dass hier 100 gesunde und kräftige Leute im Alter von 16 bis 25 Jahren für dauernde 1 Stadtarchiv Oberhausen (Alt-Oberhausen) Abteilung 56 - Versicherungswesen, Nr. 194
Beschäftigung eingestellt werden können... Die als Pferdetreiber in der Grube beschäftigten jungen Leute werden nach einiger Zeit als Schlepper verwandt und können nach etwa 2 Jahren Gedingeschlepper und Hauer werden. In unseren in allernächster Nähe der Schachtanlagen gelegenen, gut eingerichteten Menagen finden die Leute sehr billige und gute Verpflegung und Unterkunft.”2 Um die Arbeitsvermittlung besser koordinieren zu können, gründete der Verband der niederländischen Arbeitsbörsen mit Unterstützung des niederländischen Staates eine eigene Vertretung in Deutschland. Diese ”Niederländische Arbeitsbörse” nahm 1909 in Homberg (heute Duisburg) ihre Arbeit auf, wurde aber schon 1911 nach Oberhausen verlegt (Stoop 1982 : 200). Von dort aus wurden niederländische Arbeitnehmer nach Deutschland vermittelt, wobei der Höhepunkt während des 1.Weltkrieges erreicht wurde, als etwa 100.000 Niederländer in Deutschland arbeiteten. Der dringende Bedarf an Arbeitern für die deutsche Rüstungsindustrie hatte die Löhne steigen lassen und machte so die Arbeit in Deutschland für noch mehr Niederländer interessant. Schon während des 1.Weltkrieges wurden die Arbeitsbedingungen aber aufgrund der schlechten Versorgung mit Lebensmitteln wieder unattraktiver. Dramatisch änderte sich die Situation nach der deutschen Niederlage im Krieg und der anschließenden Wirtschaftskrise und Inflation. Die Arbeit in Deutschland lohnte sich für viele Niederländer nicht mehr. Die Zahl der niederländischen Arbeitnehmer in Deutschland sank bis zum Jahre 1925 auf nur noch etwa 30.000 (Van den Broek 1993 : 139). Viele Niederländer, die in Deutschland gearbeitet hatten, orientierten sich um und suchten sich Arbeit in den Limburger Kohlenminen. Die niederländische Arbeitsbörse vermittelte in den Zwanzigerjahren auch deutsche Bergarbeiter nach Limburg und vor allem deutsche Dienstmädchen in die Niederlande. Niederländer kamen nur noch in geringem Umfang nach Deutschland. So konnte die niederländische Arbeitsbörse in Oberhausen zwischen 1930 und 1936 nur noch wenige hundert niederländische Arbeitskräfte nach Deutschland vermitteln (Sijes 1966 : 37).
Limburger als Gastarbeiter in deutschen Ziegeleien Vor der Jahrhundertwende boten sich den Einwohnern Limburgs im Grenzgebiet oft nur kärgliche Einnahmequellen. Industriell war die Gegend kaum entwickelt, Arbeitsmöglichkeiten kaum vorhanden. Die deutschen Industriegebiete jenseits der Grenze übten darum so starke Anziehungskraft auf die limburgische Bevölkerung aus, dass Limburg zu dieser Zeit gewissermaßen einen gemeinsamen Arbeitsmarkt mit dem Rheinland bildete. Im Jahre 1902 pendelten täglich mehr als 6000 Limburger zur Arbeit in den Raum Aachen, wo sie als Bauarbeiter, in Textil- und Maschinenfabriken oder als Laden- oder Dienstpersonal arbeiteten (Dieteren 1959 : 8). Im Jahre 1900 wurden von den limburgischen Behörden mehr als 9000 Personalausweise für Limburger ausgestellt, die längere Zeit in Deutschland lebten, aber ihre niederländische Staatsangehörigkeit nicht verlieren wollten (Dieteren 1959 : 7). Tausende von Frauen und Männern aus Limburg zogen außerdem jedes Frühjahr über die Grenze nach Deutschland, um in den Ziegeleien des Grenzgebietes aber auch im Rheinland oder im Ruhrgebiet zu arbeiten. Örtliche Subunternehmer, so genannte ”Koppelbazen”, schlossen mit den Besitzern der Ziegeleien Verträge über die Herstellung eine bestimmten Menge Steine, meist eine oder anderthalb Millionen, die von einer Gruppe von etwa zehn Arbeitern zu einem festen Preis hergestellt wurden. Diese zogen dann bei Saisonbeginn an ihren Arbeitsort. Die kärglichen Besitztümer wurden eingepackt, die Kleider in Kissenbezüge gestopft und die Fenster der nun leer stehenden Wohnung vernagelt, dann ging es über die Grenze (vgl. Dieteren 1985 : 13). Der Zug der Ziegeleiarbeiter nahm solche Ausmaße an, dass manche Dörfer in Limburg während der Ziegelsaison halb entvölkert wirkten. In Schinveld etwa zogen im Jahre 1905 von 1300 Einwohnern 360 nach Deutschland, in Stein 436 von 2200 Einwohnern (Dieteren 1959 : 8). Um die Jahrhundertwende war die Herstellung von Backsteinen fast reine Handarbeit. In harter Arbeit wurden Lehm und Sand von Hand geknetet, in die Backsteinformen gepresst, gesäubert und zum Tocknen ausgelegt, bevor sie gebrannt wurden. Dies übernahmen vor allem die Männer, während die Kinder schon für allerlei Hilfsarbeiten eingesetzt wurden. Während der Saison für die Ziegelherstellung, die von April bis Ende August dauerte, besuchten die Kinder der Arbeiter nicht die Schule. Richtig lesen und schreiben konnten darum nur wenige. Gearbeitet wurde an sechs Tagen in der Woche. Ein Arbeitstag begann um vier Uhr morgens, mit zwei Schnäpsen, die sich die Arbeiter auf leeren Magen genehmigten, und dauerte bis um zehn Uhr abends, wenn es Zeit für die abendliche Suppe war. Der lange Arbeitstag wurde immer wieder von kurzen Pausen unterbrochen, in denen die Arbeiter mit Essen und Trinken versorgt wurden. Neben Kaffee wurden auch immer wieder Schnäpse getrunken. Der Schnaps, ein billiger ”Fusel”, wurde dem Subunternehmer in 35-Liter-Fässern geliefert und während einiger Pausen kostenlos ausgeschenkt. Zwischen den Pausen mussten die Arbeiter den Alkohol selbst bezahlen (Dieteren 1985 : 16). Angesichts dieser Arbeitsumstände standen die Ziegeleiarbeiter allgemein in dem Ruf, Säufer zu sein. Vielleicht war ihr Arbeitsalltag aber nur so zu ertragen. Wenn der Sommer zu Ende ging und das Wetter feuchter wurde, endete die Saison in den Ziegeleien, da sich die Backsteine nicht mehr in der Sonne trocknen ließen. Plötzliche Regengüsse stellten während der ganzen Saison eine Gefahr für die Produktion dar, und nicht selten wurden die Arbeiter nachts aus den Betten geholt, um die ausliegenden Backsteine vor einem drohenden Gewitter in Sicherheit zu bringen. 2 ebenda
Die Ruhepause nach der Backsteinsaison dauerte für die Arbeiter nicht allzu lange. Anfang Oktober begann die Zuckerrübenernte in Deutschland, bei der viele Arbeiter mithalfen. Auch hier war der Arbeitstag lang und die Bezahlung kärglich. Zudem behandelten die deutschen Bauern die ”Gastarbeiter” aus Limburg in der Regel sehr schlecht (vgl. Dieteren 1985 : 20f.). Als 1901 die Schulpflicht für Kinder konsequenter als bisher eingeführt wurde, ließ der Zug ganzer Familien über die Grenze nach. Die Kohlenbergwerke in Süd-Limburg boten mit der Zeit neue Arbeitsmöglichkeiten. Zwar war die Arbeit hier ebenfalls hart und auch gefährlich, aber doch besser bezahlt und mit einer besseren Absicherung im Krankheitsfall versehen (vgl. Dieteren 1985 : 73). Die zunehmende Mechanisierung in den Ziegeleien, z.B. durch Ringöfen, ließ die Anzahl der benötigten Arbeiter außerdem zurückgehen. Dennoch arbeiteten manche Limburger noch in den 50er und 60er Jahren in deutschen Ziegeleien. Eine gewisse Attraktivität gewann die Arbeit im grenznahen Raum in Deutschland während des 2. Weltkrieges. Durch die Einberufung deutscher Männer zur Wehrmacht wurden viele Arbeitsstellen verfügbar. Außerdem konnten Limburger als ”Grenzgänger” mit einer Arbeitsstelle in Deutschland der Einberufung zum zwangsweisen Arbeitsdienst entgehen (Dieteren 1985 : 75).
Deutsche Bergarbeiter in limburgischen Zechen Während also Limburg über Jahrzehnte als Arbeiterreservoir für Industrie und Landwirtschaft des Rheinlandes diente, gab es aber auch eine gegenläufige Entwicklung. Das beträchtliche Wachstum der limburgischen Minenunternehmen und ihrer Zuliefererbetriebe seit der Jahrhundertwende ließ allein bis 1918 mehr als 20.000 Arbeitsplätze entstehen (Jansen 1997 : 47). Die Region Limburg konnte den entstehenden Arbeitskräftebedarf nicht selbst decken. Außer in Kerkrade hatte der Bergbau im Limburg kaum Tradition. Der Beruf des Bergmannes war bei der limburgischen Landbevölkerung kein angesehener Beruf. Viele Limburger arbeiteten darum auch nach der Entstehung der Zechen lieber weiter als Ziegeleiarbeiter in Deutschland Darum kamen zwischen 1900 und 1930 große Mengen ausländischer Arbeiter nach Limburg. Im Jahre 1920 arbeiteten in Limburg bereits etwa 17.000 ausländische Arbeitnehmer, 1930 war diese Zahl schon auf 30.000 gestiegen (Jansen 1997 : 63). Bei den ausländischen Arbeitern handelte es sich vor allem um Deutsche, Belgier, Österreicher und Polen. In Heerlen machten die Deutschen 1930 als größte ausländische Gruppe mit mehr als 6000 Menschen etwa ein Sechstel der Bevölkerung aus. Zwischen 1907 und 1935 lag der Ausländeranteil in den Limburger Minen zwischen 15 % und 32 %, im Durchschnitt bei etwa 25 % (Dieteren 1959 : 33f.) Die limburgischen Zechen waren dabei für deutsche Bergleute nicht immer gleich interessant. Normalerweise war die Bezahlung in Deutschland besser, ebenso die Infrastruktur und die soziale Absicherung durch die Knappschaftsversicherung. Die Lage veränderte sich jedoch in Krisenzeiten. Während des großen Bergarbeiterstreiks im Jahre 1905 zog es viele Bergleute aus dem Ruhrgebiet nach Limburg. Noch stärker wirkte sich die Inflation in Deutschland nach dem 1. Weltkrieg aus. Die in den Jahren 1920-1923 in Limburg verdienten ”harten Gulden”, boten in der von Inflation geplagten Heimat einen erheblichen Kaufkraftbonus. Die Zuwanderung deutscher Bergarbeiter nahm in jenen Jahren kräftig zu. Im französisch besetzten Saargebiet warben die Limburger Minen 1920 mehr als 5000 deutsche Arbeiter an. Im Jahre 1922 pendelten etwa 11.000 Deutsche zur Arbeit in der limburgischen Minenregion (vgl. Dieteren 1959 : 51ff.). Das schnelle Wachstum der Bergbauindustrie stellte die betroffenen Regionen Limburgs vor große Probleme. Die Infrastruktur der Region kam anfangs mit der zunehmenden Verstädterung nicht mit. Es mangelte an Wohnraum, Verkehrsmitteln, Krankenhäusern, Schulen und Geschäften. Unter den ausländischen Bergarbeitern herrschte eine große Fluktuation. Die jungen und unverheirateten Männer, die ”Nomaden der modernen Großindustrie”, integrierten sich nur schlecht in die einheimische Bevölkerung. Wenn die Löhnung ausgezahlt wurde, war das für viele Bergarbeiter Grund zum Feiern und zum Trinken. An Zahltagen kam es darum häufig zu Schlägereien, an denen meist deutsche Bergarbeiter beteiligt waren (vgl. Dieteren 1959 : 70f.). Als problematisch erwies sich vor allem die Wohnungsnot in den Minenregionen. Da nicht genug Wohnungen vorhanden waren, nahmen viele Familien so genannte Kostgänger auf. Das heißt, sie vermieteten ein oder mehrere Zimmer ihres Hauses an Junggesellen. Dadurch herrschte in den Häusern drangvolle Enge. Teilweise benutzten sogar mehrere Bergarbeiter, die im Schichtdienst arbeiteten, ein und dasselbe Bett. Viele Familien zerbrachen an dieser sozialen Situation. Alkoholismus, Ehebruch und Verwahrlosung von Kindern kamen in einem Ausmaß vor, den die Agrarregion Limburg zuvor nicht gekannt hatte. Anfang des Jahrhunderts schien Limburgs Minenregion darum eine Art ”wilder Süden” der Niederlande zu sein. Erst in den zwanziger und Dreißigerjahre wurde die Infrastruktur entscheidend verbessert und die vielen Migranten, so sie nicht schon wieder abgewandert waren, besser in die limburgische Gesellschaft integriert.
Deutsche Dienstmädchen in den Niederlanden Heute wird fast nicht über sie gesprochen, aber in den zwanziger und Dreißigerjahren dieses Jahrhunderts waren deutsche Dienstmädchen in den Niederlanden eine wichtige und auch viel diskutierte Erscheinung. Die starke Abwanderung junger deutscher Frauen in die Niederlande war vor allem eine Folge des 1.Weltkrieges. Der verlorene Krieg, seine enormen Kosten und die Reparationsforderungen des Versailler Vertrages lösten in Deutschland eine schwere Inflation und Wirtschaftskrise aus. Dies führte zwangsläufig zu einer zunehmenden Arbeitslosigkeit und Verarmung erheblicher Teile der Bevölkerung. Betroffen waren nicht nur Arbeiterfamilien sondern auch die Mittelschicht, wie z.B. kleine Selbständige, die ihre Ersparnisse und ihr Einkommen verloren. Auch die Töchter von Mittelschichtfamilien mussten sich nun nach einer Tätigkeit umsehen. Dies war aber nicht einfach, da weder ausreichend Lehrstellen noch Arbeitsstellen vorhanden waren. Auch eine Ehe bot weniger Sicherheit als früher, da viele Männer ebenfalls keine Arbeit hatten und durch die hohen Verluste an jungen Männern im Krieg ein erheblicher Frauenüberschuss bestand. So sahen viele junge Frauen, deren Familien früher selbst Hauspersonal beschäftigt hatten, sich gezwungen, als Dienstmädchen in ”Stellung” zu gehen (vgl. Henkes 1995 : 29). Die Niederlande kamen dabei aus verschiedenen Gründen als Arbeitsplatz in Frage. Zunächst waren die Niederlande als neutrales Land nicht am Weltkrieg beteiligt gewesen und hatten darum, trotz einiger Einschränkungen, die Kriegszeit wirtschaftlich und gesellschaftlich weitgehend unbeschadet überstanden. Außerdem hatten während des Weltkrieges und danach Zehntausende von Kindern aus Deutschland, Österreich und Belgien einen Ferienaufenthalt in den Niederlanden verbracht. Eingeladen wurden sie von der Organisation ”Centrale voor Vakantiekinderen”, die armen und gesundheitlich gefährdeten Kindern einen Erholungsaufenthalt in den Niederlanden ermöglichte (Henkes 1995 : 31). Viele von ihnen hatten dabei einen sehr positiven Eindruck von den Niederlanden gewonnen, und manche junge Frau konnte sich darum gut vorstellen, in die Niederlande zurückzukehren und eventuell auch als Dienstmädchen in der ehemaligen Gastfamilie zu arbeiten. Dann gab es in den Niederlanden einen wachsenden Bedarf an Dienstmädchen, da viele junge Frauen lieber eine Stellung in einer Fabrik annahmen als Dienstmädchen zu werden. Schließlich bot die Arbeit in der Fabrik nicht nur mehr Lohn, sondern auch kürzere und geregeltere Arbeitszeiten und mehr Freiheit, da die jungen Frauen in einem eigenen Haushalt wohnen konnten und nicht mehr unter der Aufsicht der Arbeitgeber standen. Viele reiche Familien suchten Hauspersonal, darunter auch deutschstämmige wie die Familien Dreesman und Brenninkmeyer. Auch die in den Niederlanden stark vertretene Mittelklasse suchte verstärkt nach Hauspersonal. Unter diesen Umständen war es nur logisch, dass eine zunehmende Zahl von jungen deutschen Frauen eine Stellung in den Niederlanden annahm. Zunächst handelte es sich bei dieser Bewegung um eine so genannte Kettenmigration, das heißt, ein deutsches Dienstmädchen, vielleicht ein ehemaliges Ferienkind, animierte auch Verwandte und Freundinnen durch positive Berichte nach Hause, sich eine Stelle in den Niederlanden zu suchen. Mitunter wurden sie dazu auch von ihren Arbeitgebern aufgefordert, deren Freunde und Bekannte ebenfalls ein deutsches Dienstmädchen einstellen wollten (Henkes 1995 : 38). Aber auch die organisierte Vermittlung von Dienstmädchen wurde aufgenommen. In Den Haag gründete die ”Nederlandse Vereeniging voor Huisvrouwen” 1920 ein Vermittlungsbüro, und in Oberhausen existierte schon seit 1911 die ”Nederlandse Arbeidsbeurs” eine Art deutsch-niederländisches Arbeitsamt (Henkes 1995 : 40). In Deutschland sah man diese Entwicklung nicht nur positiv. Viele Zeitungen wiesen auf sittliche Gefahren hin, denen die jungen Frauen ausgesetzt sein würden. In den Zwanzigerjahren herrschte weit verbreitete Angst vor ”Mädchenhändlerringen”, die Frauen entführten und zur Prostitution zwangen (vgl. Henkes 1995 : 40). Doch auch Sorgen und Ermahnungen der Eltern konnten viele Frauen nicht von der Reise in die Niederlande abhalten. Dabei dachten die meisten nicht an eine dauerhaften Ansiedlung in den Niederlanden. Ihnen ging es vor allem darum, selbständig zu werden und sich eine finanzielle Basis für eine Zukunft in Deutschland zu schaffen. Darum herrschte eine starke Fluktuation unter den neuen Arbeitskräften aus Deutschland. Im Durchschnitt blieben sie etwa drei Jahre in den Niederlanden. Dabei nahm diese Erscheinung enorme Ausmaße an. Schätzungsweise kamen von 1920-1924 zwischen 100.000 und 300.000 deutsche Dienstmädchen in die Niederlande (Henkes 1995 : 42). Angesichts dieser Dimension befassten sich auch zunehmend staatliche und kirchliche Institutionen mit dem neuen Phänomen. Seit 1919 gab es das Reichswanderungsamt, das in seinen ”Auswandererberatungsstellen” Informationen über Formalitäten und Risiken der Auswanderung erteilte. Evangelische und katholische Organisationen versuchten außerdem im Rahmen der Bahnhofsmission, die jungen Frauen auf ihrem Weg zum neuen Arbeitgeber zu betreuen und vor Gefahren, wie den bereits genannten Mädchenhändlern, zu schützen. Außer an den Bahnhöfen wo sie Orientierungshilfe und Betreuung boten, gründeten sie auch so genannte ”Grenzheime”, wie z.B. in Emmerich, wo es auch Übernachtungsmöglichkeiten für reisende Frauen gab. Zu tun gab es genug, in Emmerich wurden allein in fünf Monaten 10.344 Frauen auf dem Weg in die Niederlande und 2314 Rückkehrerinnen registriert (Henkes 1995 : 45). In den Niederlanden wurden die Dienstmädchen zunächst begeistert aufgenommen. Sie galten im Vergleich zu ihren niederländischen Kolleginnen als gut ausgebildet, preußisch diszipliniert (damals noch als positive Eigenschaft angesehen), anspruchslos und gehorsam bis zur Untertänigkeit. Doch bald gab es auch Kritik. Manche Arbeitgeberin warf ihrem deutschen Dienstmädchen mangelnde Sparsamkeit oder sogar Verschwendungssucht vor. Ursache war wohl der Eindruck der deutschen Dienstmädchen, in den reichen Niederlanden nicht mehr so genau Haus halten zu müssen wie in der armen Heimat. Wenig begeistert über die neue Konkurrenz waren auch die niederländischen Dienstboten. Ihr ”Bond van Huispersoneel” sah seine Bemühungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die allzu anspruchslosen deutschen Dienstmädchen unterlaufen und außerdem die Arbeitsplätze von niederländischem Personal gefährdet. Die öffentliche Kritik an der Zuwanderung veranlasste die niederländische Regierung 1923 zu einer ersten Untersuchung der Situation in diesem
Arbeitssektor. Es wurde jedoch festgestellt, dass sich Angebot und Nachfrage ziemlich die Waage hielten und kein Grund zur Beunruhigung bestand (Henkes 1995 : 48). Im Jahre 1923 trat dann ein erster Umschwung ein. In Deutschland wurde die ”Rentenmark” eingeführt, die schlimmste Zeit der Inflation war vorbei. Langsam besserte sich die wirtschaftliche Situation in Deutschland. Viele Dienstmädchen kehrten daraufhin in ihre Heimat zurück. Dies führte wiederum zu einem steigenden Bedarf an Dienstmädchen in den Niederlanden ”Komen de Käthchens terug?” fragte der ”Nieuwe Courant” damals. Von niederländischer Seite wurden nun verstärkt um deutsche Dienstmädchen geworben (Henkes 1995 : 50). So traf in den Jahren 1924-1925 die zweite Welle deutscher Dienstmädchen in den Niederlanden ein. Diese 2. Generation deutscher Dienstmädchen unterschied sich in manchen Punkten von der 1. Generation. Sie rekrutierte sich weniger aus verarmten Mittelschichtfamilien, sondern vielmehr aus jungen Frauen aus den traditionellen Arbeitervierteln des Ruhrgebietes. Diese hinterließen einen weniger positiven Eindruck als ihre Vorgängerinnen. Sie verhielten sich weniger unauffällig und erschienen vielen Niederländern als laut, ordinär und sittenlos (vgl. Henkes 1995 : 53). Von den katholischen Dienstmädchen in Den Haag stammte etwa die Hälfte aus dem Ruhrgebiet, jeweils etwa 10% stammten aus Westfalen oder dem Rheinland. Frauen aus Ostdeutschland waren kaum vertreten (Henkes 1995 : 250). Die höchsten Löhne wurden den Dienstmädchen in den Großstädten im Westen der Niederlande gezahlt. Darum zählten Amsterdam, Den Haag oder Haarlem zu den gefragten Arbeitsorten. Die Löhne waren frei vereinbar, lagen aber meist zwischen 30 und 40 Gulden pro Monat bei freier Kost und Logis. So erhielt das Dienstmädchen Lydia Rejek 1927 in Den Haag 30 Gulden pro Monat. Zweimal pro Woche hatte sie abends nach acht Uhr frei sowie alle vierzehn Tage sonntags. Der Jahresurlaub betrug 14 Tage. Ihr Monatslohn von 30 Gulden entsprach damals einem Gegenwert von 50 Mark; in Deutschland hatte sie lediglich 22 Mark im Monat verdient (Henkes 1995 : 51f.). Der Arbeitstag eines Dienstmädchens begann meist um 7.00 Uhr und dauerte bis gegen 22.00 Uhr. Er umfasste eine Vielzahl von Tätigkeiten wie Putzen, Kochen, Servieren, Einkaufen, Waschen und ähnliche Haushaltstätigkeiten. Wenn Dienstmädchen bei Bauern angestellt waren, so konnte der Arbeitstag allerdings auch noch früher anfangen, wenn z.B. bei Tagesanbruch erst noch die Kühe gemolken werden mussten. Da sie sich in den Niederlanden meist in einer unsicheren Position fühlten, arbeiteten die deutschen Mädchen oft länger und härter als ihre niederländischen Kolleginnen. Wie viel und wie lange gearbeitet werden musste, hing natürlich vom jeweiligen Arbeitgeber ab. Ebenso die Behandlung der Dienstmädchen. Hier gab es eine weite Bandbreite von einer sehr herablassenden Behandlung bis zur fast familiären Vertrautheit. Die spärliche Freizeit verbrachten viele Dienstmädchen gerne in konfessionell geprägten deutschen ”Mädchenvereinen”. Auch die Arbeitgeber sahen diese Freizeitbeschäftigung gerne, da die Dienstmädchen so auch in ihrer Freizeit unter Aufsicht waren und keine unerwünschten Kontakte zu Männern knüpfen konnten (vgl. Henkes 1995 : 90f.). Die Weltwirtschaftskrise nach dem Schwarzen Freitag 1929 verschlimmerte die wirtschaftliche Situation in Deutschland. Viele deutsche Männer und Frauen versuchten, in den Niederlanden Arbeit zu finden. Doch obwohl die Wirtschaftslage in den Niederlanden noch stabiler war als in Deutschland, gab es auch hier immer mehr Arbeitslose. Die niederländische Regierung ergriff darum restriktivere Maßnahmen, um die unerwünschten Zuwanderer aus dem Land zu weisen. Im Herbst 1931 wurden die Grenzkontrollen verschärft. Mädchen unter 18 Jahren, die keinen festen Arbeitsvertrag vorweisen konnten, wurden gleich an der Grenze zurückgeschickt. Nach dem ”Vreemdelingenwet” von 1849 konnten beschäftigungslose Ausländer sofort ausgewiesen werden. Dieses Gesetz wurde nun verstärkt angewandt (Henkes 1995 : 121f.). Außer Arbeitslosigkeit waren auch Krankheit, Schwangerschaft oder eine unerwünschte Liebschaft der Dienstmädchen Grund genug für eine Ausweisung. Eine Beschwerde des Arbeitgebers reichte dabei aus. Die deutschen Dienstmädchen waren demgegenüber praktisch rechtlos, was einige Arbeitgeber ausnutzten, um ihren Dienstmädchen bei Meinungsverschiedenheiten mit Entlassung und der sofortigen Ausweisung zu drohen. Auch die öffentliche Kritik an den deutschen Dienstmädchen wuchs. Ihnen wurde vorgeworfen, den einheimischen Frauen nicht nur die Arbeit, sondern auch noch die heiratswilligen Männer wegzunehmen. Es wurden Forderungen laut, dass in der Industrie arbeitende Frauen ihre Stellen für arbeitslose Männer räumen sollten. Die Frauen sollten dann als Dienstmädchen arbeiten und die deutschen Dienstmädchen, damals etwa 35-40.000, das Land verlassen. Eine gesetzliche Regelung in diesem Sinne wurde zwar erwogen, dann aber fallen gelassen. Zum einen erschien es sinnlos, niederländische Frauen zur Arbeit als Dienstmädchen zu zwingen, andererseits hatten aber auch die deutschen Dienstmädchen eine Lobby, denn viele einflussreiche Arbeitgeber wollten nicht mehr auf sie verzichten (Henkes 1995 : 132f.). Dennoch wurde die Situation für deutsche Dienstmädchen zunehmend schwieriger. Bei Verlust der Arbeitsstelle wurden die Frauen oft sofort abgeschoben, ohne dass ihnen überhaupt Gelegenheit gegeben wurde, sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen. Aber auch aus Deutschland wurde Druck auf die deutschen Dienstmädchen in den Niederlanden ausgeübt. Die Nationalsozialisten sahen es nicht gerne, dass deutsche Frauen einem Beruf ergriffen anstatt Hausfrau und Mutter zu sein, schon gar nicht im Ausland oder gar als Dienstmädchen bei einer jüdischen Familie. Über deutsche Organisationen in den Niederlanden wurde Druck auf die Frauen ausgeübt. In manchen Fällen, insbesondere bei Frauen, die bei jüdischen Familien arbeiteten, wurde sogar mit Repressalien für die Familie in Deutschland gedroht, um die Dienstmädchen zur Aufgabe ihrer Stelle zu bewegen. Dieser Druck und die durch Arbeitsdienst und Rüstungsprogramme sinkenden Arbeitslosenzahlen in Deutschland veranlassten dann doch viele Dienstmädchen zur Heimkehr. Im Jahre 1938 sorgte die so genannte ”Hausmädchen-heimschaffungsaktion” der deutschen Regierung für Unruhe. Die deutschen Dienstmädchen sollten bis zum Februar 1939 heimreisen, andernfalls sollte ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden. Die Aktion war kein großer Erfolg, denn die Dienstmädchen, die jetzt noch in den Niederlanden ausharrten, hatten zumeist eine enge Verbindung
zu ihren Arbeitgebern aufgebaut oder einen niederländischen Verlobten oder Freund und dachten nicht an eine Rückkehr nach Deutschland. Aber auch die Heirat mit einem Niederländer war ein schwieriges Unterfangen, da deutsche Behörden die nötigen Papiere nur widerstrebend ausstellten. Nach der Besetzung der Niederlande im Mai 1940 versuchte die deutsche Besatzungsmacht wiederum, die noch verbliebenen Frauen zur Rückkehr zu bewegen. Wer trotzdem blieb, wurde zum Eintritt in NS-Frauenorganisationen gedrängt oder schließlich auch zur Arbeit für die Besatzungsbehörden, in Einzelfällen sogar für Abhördienste der Gestapo verpflichtet (vgl. Henkes 1995 : 184). Die deutschen Frauen in den Niederlanden befanden sich in einer schwierigen Lage, einerseits fühlten sie sich den Niederlanden verbunden, gehörten andererseits aber der Nation der Besatzer an. Viele von ihnen setzten sich für ihre niederländischen Arbeitgeber, Freunde oder Verwandten ein, einige arbeiteten sogar für den Widerstand. Dennoch wurden sie oft nach der Befreiung mit Kollaborateuren zusammen interniert und hatten es mitunter schwer, ihre Unschuld zu beweisen. In der antideutschen Stimmung der Nachkriegszeit drohte ihnen ebenso wie deutschen Emigranten die Abschiebung nach Deutschland.
Niederländer als Fremd- und Zwangsarbeiter 1939-1945 Die Nationalsozialisten hatten die Arbeitslosigkeit in Deutschland unter anderem durch riesige Investitionen in die Rüstungsindustrie beseitigt. Dadurch entstanden sogar freie Arbeitsplätze, die von Niederländern eingenommen werden konnten. Nachdem bis 1936 kaum Niederländer zum Arbeiten nach Deutschland kamen, vermittelte die niederländische Arbeitsbörse in Oberhausen 1937 schon wieder 8000 Niederländer nach Deutschland, wovon 87% als Landarbeiter tätig wurden. Im Jahre 1938 wurden sogar 18.000 Niederländer nach Deutschland vermittelt. Sie arbeiteten nun zunehmend auch in der Baubranche, nur noch 45% waren Landarbeiter (Sijes 1966 : 37). Der niederländische Staat war sehr daran interessiert, möglichst viele Arbeitslose nach Deutschland zu vermitteln. Seit 1936 konnten die niederländischen Arbeitsämter sogar das Arbeitslosengeld sperren, wenn eine angebotene Beschäftigung in Deutschland grundlos abgelehnt wurde. Eine Ablehnung der Politik Nazi-Deutschlands wurde dabei meist nicht als ausreichender Grund akzeptiert. In vielen Arbeitsämtern wurde den Arbeitslosen gesagt, sie gingen schließlich zum Arbeiten nach Deutschland und nicht, um dort Politik zu betreiben. Diese Haltung änderte sich erst nach dem deutschen Überfall auf Polen im September 1939. Nun wurde es den Arbeitslosen freigestellt, ob sie eine Arbeit in Deutschland annehmen wollten (Sijes 1966 : 37ff.). Mit Beginn des Krieges und der Einberufung von immer mehr deutschen Männern entstand in Deutschland ein zunehmender Mangel an Arbeitskräften. Dieser sollte auch durch die Anwerbung von ausländischen Arbeitern beseitigt werden. Doch die Anwerbung ziviler Arbeitskräfte verlief zunächst wenig erfolgreich. Schon im Mai 1939 hatten bereits etwa 84.000 Niederländer in Deutschland gearbeitet. Auch nach der deutschen Besetzung der Niederlande im Mai 1940 änderte sich das Bild zunächst nicht sehr. So waren es im September 1941 nicht viel mehr als 90.000 Niederländer, von denen etwa 50.000 als so genannte Grenzgänger im deutschen Grenzgebiet zu den Niederlanden arbeiteten (Herbert 1985 : 99). Dabei funktionierte die Anwerbungspolitik der Nazis sozusagen nach dem Prinzip ”Zuckerbrot und Peitsche”. Zunächst waren die niederländischen Arbeitskräfte Freiwillige, die mit rosigen Schilderungen der deutschen Arbeitsverhältnisse nach Deutschland gelockt wurden. Tatsächlich waren sie arbeitsrechtlich den deutschen Arbeitern weitgehend gleichgestellt (man darf dabei aber nicht vergessen, dass auch die deutschen Arbeitnehmer im Nationalsozialismus weitgehend entrechtet waren). Da sie von den Nazis als ”Arier” eingestuft wurden und damit als gleichwertige Menschen galten, erhielten sie den gleichen Lohn wie deutsche Arbeiter und arbeiteten unter vergleichbaren Bedingungen. Im Gegensatz hierzu wurden z.B. Polen von den Nazis als minderwertig eingestuft, was man sie in jeder Hinsicht spüren ließ. Obwohl die Niederländer also materiell zunächst nicht schlechter gestellt waren als die deutschen Arbeiter, machte sich bei ihnen schnell Unzufriedenheit über die Tätigkeit in Deutschland breit. Die Arbeitsverhältnisse in den deutschen Betrieben und im Baugewerbe waren von den Werbern meist viel zu positiv dargestellt worden. So hatte man z.B. vielen Niederländern versprochen, dass sie für niederländische Bauunternehmen in Deutschland arbeiten würden, in Wirklichkeit fanden sie sich dann aber z.B. in einem Betrieb der Firma Krupp wieder (Herbert 1985 : 110). Dazu kam, dass viele Deutsche sich daran störten, dass Ausländer die gleichen Löhne erhielten wie sie und ihnen deshalb ablehnend gegenüberstanden. Die wachsenden Unzufriedenheit der niederländischen Fremdarbeiter führte immer häufiger dazu, dass Arbeiter ihren Arbeitsvertrag brachen und einfach in die Niederlande zurückkehrten. Auf einer Großbaustelle in Sachsen verließen sogar 74% der Niederländer und Belgier vertragswidrig ihren Arbeitsplatz (Herbert 1985 : 111). Den Nazis war diese Entwicklung ein Dorn im Auge. Problematisch war zudem, dass viele enttäuschte Niederländer ihre Arbeitsverträge nicht mehr verlängerten. Um mehr Kontrolle über die niederländischen Arbeiter zu erhalten, wurde fortan mehr Zwang ausgeübt. Im September 1942 wurde die so genannte ”Dienstverpflichtung” eingeführt. Zwar bleiben die Rechte der Arbeitnehmer theoretisch weitgehend gewahrt, aber die Arbeitsverträge galten nun unbefristet und bei Vertragsbruch drohten Strafen. Ein Arbeitsplatzwechsel nach eigener Entscheidung war nicht mehr erlaubt, und Vertragsbruch führte zum Verlust des Anspruchs auf Lebensmittelkarten (Schumann 1990 : 184). Die Zahl der in Deutschland arbeitenden Niederländer war 1942 auf 153.000 gestiegen (Herbert 1985 : 180f.). Eingesetzt wurden z.B. sie in folgenden Bereichen : Landwirtschaft 8,2 % Bergbau 1,8 % Metallindustrie 32,4 % Chemie 3,5 %
Bau 11,9 % Verkehr 6,8 % Überproportional stark vertreten waren die Niederländer in der Chemieindustrie und im Baugewerbe (Herbert 1985 : 271). Was die berufliche Qualifikation der niederländischen Arbeiter angeht, existieren Zahlen der Gussstahlfabrik Krupp in Essen. Dort waren 23,2 % der Niederländer Facharbeiter, 51 % waren angelernte Arbeiter und 25,7 % Hilfsarbeiter (Herbert 1985 : 206). Die Arbeitsleistung der niederländischen Arbeiter wurde dabei z.B. in der Essener Gussstahlfabrik von Krupp nur als ”mittelmäßig” beurteilt. Sie erreichte angeblich nur 62 % der Leistung eines deutschen Arbeiters, während die französischen Kriegsgefangenen 84,7 % und die unterernährten sowjetischen Kriegsgefangenen nur 41,7 % erreicht haben sollen (Herbert 1985 : 207). Der Arbeitskräftemangel in Deutschland verschärfte sich 1943 dramatisch. Durch zunehmende Verluste an der Ostfront mussten noch mehr deutsche Arbeiter zum Militär eingezogen werden. Die Methoden, mit denen Niederländer zum Arbeitseinsatz in Deutschland gezwungen wurden, wiesen nun eine immer größere Brutalität auf. Im Januar wurde die Dienstpflicht für Männer im Alter zwischen 18 und 60 Jahren und für unverheiratete Frauen zwischen 18 und 40 Jahren eingeführt (Schumann 1990 : 200). Der Urlaub der niederländischen Arbeiter wurde für verfallen erklärt, weil viele von ihnen nach ihrem Urlaub nicht mehr nach Deutschland zurückgekehrt waren. Damit waren die niederländischen Arbeiter praktisch in Deutschland gefangen. Die Ankündigung der Besatzungsbehörden, dass die niederländischen Kriegsgefangenen, die 1940 nach Hause entlassen worden waren, nun wieder nach Deutschland deportiert werden sollten, löste in den Niederlanden einen Generalstreik aus. Dieser wurde jedoch schnell durch Anwendung brutaler Gewalt, d.h. durch Massenerschießungen, beendet. Verstärkt fanden nun Razzien statt, da viele niederländische Männer untertauchten, um dem Zwangseinsatz in Deutschland zu entgehen. Von den Studenten, die aufgefordert wurden, sich für den Arbeitseinsatz in Deutschland zu melden, erschienen nur 40 %, von den Berufssoldaten 70 % (Schumann 1990 : 215). In den Briefen von Zwangsarbeitern, die von der deutschen Zensur abgefangen wurden, fanden sich Klagen über das ”Sklavenleben” in Deutschland, über schlechte Behandlung und schlechte Versorgung, die religionsfeindliche Haltung der Nazis sowie über Versuche, die Niederländer propagandistisch zu beeinflussen oder sogar für die Waffen-SS anzuwerben (Schumann 1990 : 217f.). Obwohl etwa ein Fünftel der niederländischen Männer untertauchte, stieg die Zahl der Zwangsarbeiter weiter an. Im September 1944 befanden sich etwa 250.000 niederländische Zwangsarbeiter in Deutschland. In Krefeld gab es während des Krieges etwa 15.000 Fremd- und Zwangsarbeiter. Unter ihnen stellten die Niederländer mit 3400 Menschen die größte Gruppe, gefolgt von den Ukrainern mit 3000 und den Belgiern mit 2000 Menschen (Enzweiler 1994 : 8). Die niederländischen Fremdarbeiter waren dabei besser gestellt als die so genannten Ostarbeiter. Sie konnten oft in Privatquartieren wohnen und erhielten eine reguläre Bezahlung. In Krefeld arbeiteten viele Fremdarbeiter in Betrieben wie den ”Deutschen Edelstahlwerken” , bei der IG Farben in Uerdingen oder bei der ”Reika”, der Rheinischen Kunstseidefabrik in Linn. Aber auch kleine Betriebe und Gaststätten beschäftigten Fremdarbeiter. Viele der niederländischen Fremdarbeiter in Krefeld stammten aus der Gegend von Helmond und Eindhoven. Sie kamen als ”Grenzgänger”, also als Pendler, zur Arbeit nach Krefeld. Für sie gab es eigene Sonderzüge, die von Eindhoven über Venlo und Kaldenkirchen nach Kempen fuhren, von wo aus es mit der Krefelder Eisenbahn (”Schluff”) weiter nach Krefeld ging (Kleinewefers 1978 : 168). Obwohl die Arbeit als Grenzgänger einer Dienstverpflichtung beim Arbeitsdienst in den meisten Fällen vorgezogen wurde, war auch bei diesen Arbeitern die Unzufriedenheit groß. Im Jahre 1941 berichtete der Sicherheitsdienst der SS, dass von den 4500 niederländischen Grenzgängern in Mönchengladbach fast 900 vertragsbrüchig geworden und nicht mehr auf ihren Arbeitsstellen erschienen waren (Boland 1993 : 68). In den ersten Jahren des Krieges waren Niederländer in solchen Fällen meist milder behandelt worden als z.B. Polen, doch als das Zwangsarbeitssystem immer mehr Brutalität entwickelte, gingen die deutschen Behörden schärfer gegen so genannte ”Vertragsbrecher” vor. In solchen Fällen konnte der betreffende Fremdarbeiter mit Wochen oder Monaten Haft in einem ”AEL - Arbeitserziehungslager” bestraft werden. Solche Lager gab es auch in Krefeld und Rheydt, sie stellten eine Vorstufe zu einem Konzentrationslager dar. Die Inhaftierten mussten bis zu 16 Stunden Schwerarbeit leisten, erhielten keine warmen Mahlzeiten und wurden einem Rede- und Rauchverbot unterworfen (Enzweiler 1994 : 42). Wer sich mehrmals der Zwangsarbeit entzog oder bei Sabotageaktionen erwischt wurde, konnte in ein Konzentrationslager eingewiesen werden, was extreme Misshandlung und Lebensgefahr bedeutete. Aber auch die normale Arbeit als Fremdarbeiter war gefährlich, da die deutschen Rüstungsbetriebe von den Alliierten bombardiert wurden. Zwar durften die Niederländer, anders als die ”Ostarbeiter”, in der Regel zusammen mit ihren deutschen Kollegen die Luftschutzbunker aufsuchen, doch ein gewisses Risiko blieb auch hier. Von den 3400 niederländischen Fremd- und Zwangsarbeitern in Krefeld kamen 35 um, davon 23 bei Luftangriffen (Billstein 1980 : 47). Insgesamt starben 8500 niederländische Zwangsarbeiter während des Krieges (Erbe 1993 : 302). Zu den Gefährdungen kam die weit gehende Rechtlosigkeit der niederländischen Arbeiter. Aus dem Jahr 1943 ist ein Fall aus Mönchengladbach bekannt, wo der niederländische Arbeiter Antonius Lieberwerth gegenüber einem deutschen Kollegen äußerte, die Deutschen hätten ”Holland ausgefressen, ausgeplündert und ausgestohlen”. Daraufhin verprügelte der Deutsche den Niederländer. Lieberwerth wurde anschließend von der Gestapo verwarnt, der Deutsche nicht (Boland 1993 : 52). Immerhin blieb den Niederländern in den grenznahen Gebieten das Schicksal erspart, nach der Befreiung als ”displaced persons” durch die Nachkriegszeit zu irren, so wie es vielen Osteuropäern erging. Sie konnten in der Regel sehr schnell in ihre Heimat zurückkehren. Eine Entschädigung für die geleistete Zwangsarbeit haben sie aber bis heute nicht erhalten. Von deutscher Seite wurden Forderungen nach Entschädigungen oft unter Hinweis auf unklare rechtliche Ansprüche abgelehnt. Der niederländische Staat bemühte sich allerdings auch nicht, klare Abmachungen über Entschädigungszahlungen für ehemalige Zwangsarbeiter mit dem deutschen Staat oder deutschen Unternehmen zu treffen (vgl. Oudesluijs 1991: 88).
Entwicklung der deutsch-niederländischen Arbeitsmigration nach 1945 Nach der deutschen Besatzung der Niederlande und den begangenen Kriegsverbechen waren die deutsch-niederländischen Beziehungen auf einem Tiefpunkt angekommen. Nach der Befreiung der Niederlande 1945 gab es Bestrebungen, alle Deutschen in den Niederlanden, ungeachtet ihrer persönlichen Lebensgeschichte und ihres Verhaltens im Krieg, auszuweisen. Dies hätte also auch Emigranten betroffen, die vor den Nazis in die Niederlande geflüchtet waren, ebenso deutsche Dienstmädchen oder Minenarbeiter in Limburg, die schon längere Zeit in den Niederlanden gearbeitet hatten. Eine sofortige Ausweisung der etwa 25.000 in den Niederlanden lebenden Deutschen wurde allerdings von den Alliierten verhindert, die die sozialen Probleme im Deutschland durch eine zusätzliche Flüchtlingswelle nicht noch weiter verschlimmern wollten. In den Niederlanden meldete vor allem die katholische Kirche Zweifel am Sinn einer generellen Abschiebung an und schlug stattdessen eine Prüfung des individuellen Verhaltens im Krieg vor. Dieser Forderung wurde auch nachgegeben, mit dem Ergebnis, dass etwa 8.000 Deutsche zumindest eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis erhielten (vgl. Henkes 1995 : 200ff.). An eine weitere Arbeitsmigration von Deutschen in die Niederlande war natürlich einige Zeit nicht zu denken. Andererseits bot das stark zerstörte Deutschland der Nachkriegszeit auch wenig Anreize für Niederländer. Dennoch registrierte das niederländische ”Centraal Bureau voor de Statistiek” bereits 1948 wieder fast 2000 Niederländer, die nach Deutschland emigrierten. Auch während der Fünfzigerjahre wanderten jährlich etwa 2000 Niederländer nach Deutschland aus. In den sechziger und Siebzigerjahren stieg die Emigration auf etwa 6000-7000 Emigranten jährlich an. In den achtziger und Neunzigerjahre waren es wieder zwischen 4000 und 5000 Niederländer jährlich, die nach Deutschland emigrierten. Allerdings gibt diese Statistik keine nähere Auskunft über die Gründe der Emigration (Heirat oder Arbeitsmigration). Dennoch lässt der Anstieg der Emigration in den Sechzigerjahren einen Zusammenhang mit der zunehmenden Anziehungskraft der deutschen Wirtschaft für Arbeitsmigranten vermuten. In den Grenzregionen Deutschlands und der Niederlande sind außerdem die Grenzpendler zu beachten, die ihrer Arbeit in Nachbarland nachgehen. Erhebungen der ”euregio rhein-maas-nord” weisen hier für das Jahr 1996 etwa 3000 Niederländer aus, die im deutschen Gebiet der ”euregio” arbeiten. Insgesamt arbeiten etwa 16.000 niederländische Grenzpendler in Deutschland während umgekehrt nur ca. 1300 Deutsche zur Arbeit in die Niederlande fahren (euregio 1997 : 16). Bei deutschen Arbeitnehmern in den Niederlanden scheint es allerdings eine stärkere Tendenz zur Ansiedlung im Nachbarland zu geben. Grund dafür sind wohl die niedrigeren Lebenshaltungs- und Baukosten in den Niederlanden.
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Ger Essers: Grensoverschrijdend werken: meer kansen dan problemen! Geachte aanwezigen,
Allereerst wil ik mijzelf en mijn organisatie voorstellen. De organisatie waarvoor ik in deeltijd werk is de Nederlandse vakcentrale FNV, deze vakcentrale is min of meer vergelijkbaar is met de Duitse DGB. Ik ben bij deze organisatie deeltijdeuroconsulent hetgeen betekent dat ik burgers, die grensoverschrijdende willen gaan werken, dit doen of gedaan hebben adviseer op het terrein van de fiscaliteit, de sociale zekerheid, het arbeidsrecht en de arbeidsvoorwaarden. Mij woonplaats is de Gemeente Susteren. Deze gemeente grenst aan het meest westelijk punt van Duitsland en ligt op een zeer smal stukje Europa, Nederland is daar 6 km breed. De oostgrens van deze gemeente met Duitsland ligt op 6 km van de westgrens met België. Lopend ben ik binnen 5 minuten in Duitsland en fietsend lukt het mij om binnen 20 minuten in België te zijn. Als euroconsulent ben ik verantwoordelijk voor grensarbeiders naar België en Duitsland en omgekeerd. Gelukkig doe ik dit werk niet alleen. Mijn activiteiten vinden plaats in het kader van het EURES-project (European Employment Services). Dit is een project van de Europese Commissie dat tot doel heeft om burgers - en met name werknemers - te helpen bij het in de praktijk brengen van ‘het recht op vrij verkeer’. EURES is een menselijk netwerk van ca 400 euroconsulenten, die vooral werkzaam zijn bij de Europese arbeidsbureau’s. In de grensregio’s bestaan er ook euroconsulenten van de vakbonden. Deze laatste hebben niet als taak om werkzoekenden grensoverschrijdend te bemiddelen doch om grensarbeiders te informeren, te adviseren en te begeleiden in het geval van problemen. In dit referaat wil ik vooral een overzicht geven van de kansen en mogelijkheden voor het grensoverschrijdend werken. Ik heb niet de neiging om een referaat te houden over de problemen van het grensoverschrijdend werken omdat dat mijns inziens al veel te vaak gebeurt. Op het terrein van het grensoverschrijdend werken bestaat een rijke traditie om - met veel subsidie - de problemen van grensarbeid te beschrijven en wetenschappelijk onderzoek te doen naar deze problemen zonder praktische oplossingen voor te stellen. U kunt van mij aannemen dat er veel problemen zijn op het terrein van ‘het vrij verkeer van werknemers’. Ik wil echter deze voor u waarschijnlijk eerste ‘verkeersles” over ‘het vrij verkeer van werknemers’ niet beginnen met het opsommen van allerlei verkeersongevallen die zich kunnen voortdoen bij het vrij verkeer. Het is de bedoeling om u inzicht te geven in de wijze waarop het vrij verkeer van werknemers in de Europese Unie geregeld is. U moet zich de Europese Unie voorstellen als een ingewikkelde lappendeken met zeer onderscheiden fiscale en sociale stelsels. Stelsels die sterk historisch bepaald zijn en die welhaast elk jaar worden geactualiseerd zonder dat men rekening houdt met de gevolgen, die deze veranderingen kunnen hebben op het grensoverschrijdend werken. Het streven naar één geharmoniseerd sociaal zekerheids-l en fiscaal stelsel is meer dan ooit van de politieke agenda verdwenen. De politieke wil om de economische grenzen te verleggen naar Oost-Europa is vele malen groter dan de wil om de sociale binnengrenzen te verlagen Indien men niet wil harmoniseren dan is noodzakelijk om de stelsels van fiscaliteit en sociale zekerheid met elkaar te coördineren, zodat de EU-burger die gebruik maakt van ‘het vrij verkeer van werknemers’ in ieder geval geen al te grote blikschade zal ondervinden als hij zich op een andere arbeidsmarkt begeeft om daar zijn brood te verdienen. Het gaat daarbij niet alleen om grensoverschrijdend werken, doch ook om grensoverschrijdend wonen of grensoverschrijdend verliefd worden. Ook deze activiteiten gaan meestal gepaard met een dagelijks overgang van de ene lid-staat naar de andere lid-staat. Vaak is grensarbeid een natuurlijke zaak: men woont op steenworp afstand van een grote stad in een andere lidstaat, het buurland. Het komt ook voor dat men ‘gedwongen’ wordt om op een buitenlandse arbeidsmarkt werk te zoeken omdat men in het eigen land niet zo veel kansen heeft. Even vaak komt het voor dat een werkgever een werknemer in een ander land gedetacheerd, in twee landen laat werken of zelfs het bedrijf én de werknemer overplaatst naar een andere lid-staat. Ik zal u niet vermoeien met allerlei wetteksten en regels doch zal aan de hand van een aantal praktische voorbeelden aangeven op welke wijze de sociale en fiscale stelsel gecoördineerd zijn. Het is van belang om allereerst een onderscheid te maken tussen trans-nationaal grensoverschrijdend werken en interregionaal grensoverschrijdend werken. Onder trans-nationaal werken versta ik die werknemer, die in Keulen woont en zich naar Amsterdam begeeft om aldaar te werken bij een Nederlandse werkgever. Onder het interregionale grensoverschrijdend werken versta ik die werknemer, die in Venlo woont en elke dag naar Krefeld gaat om daar te werken bij een Duitse werkgever (de traditionele grensarbeider). Allereerst zal ik ingaan op het transnationale grensoverschrijdend werken: van Keulen naar Amsterdam of omgekeerd. In de Europese verordening 1612/68 is vastgelegd dat elke EU burger het recht heeft om in elke lid-staat werk te zoeken en als hij daar werk heeft gevonden dat hij voor wat betreft de sociale zekerheid, de fiscaliteit en de arbeidsvoorwaarden niet gediscrimineerd mag worden. Via het EURES-project kan de werkzoekende bemiddeld worden. Hij kan bijvoorbeeld bij de euroconsulent in Keulen informeren of er vanuit Nederland vacatures gemeld zijn. Ook kan hij naar Amsterdam gaan om daar werk te zoeken. Hij kan zich laten inschrijven bij een Nederlands arbeidsbureau, bij een uitzendbureau of via de krant solliciteren op vacatures. Het zal de Duitse werkzoekende echter enige tijd kosten om zijn weg te vinden op de voor hem ondoorzichtige Nederlandse arbeidsmarkt. De vraag is of de Duitse werkzoekende van zijn uitkeringsinstantie - in dit geval het Arbeitsamt in Keulen - de kans krijgt om met behoud van zijn Duitse werkeloosheidsuitkering werk te zoeken in Nederland. Het antwoord is: ja.
Om het vrij verkeer van werknemers en met name werkzoekenden mogelijk te maken, is in de Europese Verordening 1408/71 geregeld dat elke EU-werkzoekende 3 maanden - met behoud van zijn uitkering - werk mag gaan zoeken in een andere lid-staat. De Duitse werkzoekende zal zich in Nederland wel moeten onderwerpen aan de plichten zoals deze gelden voor de Nederlandse werkzoekenden. De uitkeringsinstantie in Amsterdam - het Gak - zal ten laste van (op kosten van) de Duitse uitkeringsinstantie - het Arbeitsamt in Keulen - de Duitse werkloosheidsuitkering uitbetalen. Om dit alles administratief te regelen zal de Duitse werkzoekende vooraf in Keulen een E-303 formulier moeten aanvragen en dit in Amsterdam inleveren bij de Nederlandse uitkeringinstatie, die vervolgens zorg zal dragen voor controle en uitbetaling van de Duitse werkloosheidsuitkering. Indien de Duitse werkzoekende binnen drie maanden géén werk heeft gevonden in Amsterdam, dan zal zij terug moeten keren naar Duitsland alwaar de uitkering normaal voorgezet wordt. In die periode van 3 maanden kan de Duitse werkzoekende zich oriënteren op de Nederlandse arbeidsmarkt. Zo kan hij o.a gebruik maken van de faciliteiten van de loketten van de Internationale Diploma Waardering, die hem inzicht verschaffen in de waarde van haar Duitse diploma’s op de Nederlands arbeidsmarkt. Uiteraard kan hij zich melden bij een van de honderden uitzendbureau die er in Amsterdam zijn en zich laten adviseren door de medewerkers het Nederlandse arbeidsbureau. Stelt u zich voor dat de Duitse werkzoekende in Nederland tijdelijk werk krijgt. Op dat moment heeft hij dezelfde rechten en plichten als zijn Nederlandse collega’s, Hij is sociaal verzekerd in Nederland, betaalt er belasting en het arbeidsrecht en CAO zijn op hem van toepassing. Op het moment dat het arbeidscontract van de Duitse werknemer opgezegd wordt of afloopt, heeft hij recht op een Nederlandse werkloosheidsuitkering. Nu heeft men in Nederland pas recht op een werkeloosheidsuitkering, indien men in de laatste 39 weken 26 weken heeft gewerkt en verzekerd is geweest. Indien de Duitse werknemer slechts 24 weken gewerkt heeft dan zou hij dus geen recht hebben op een Nederlandse werkloosheidsuitkering. Teneinde het vrij verkeer van werknemers mogelijk te maken is in de Europese verordening 1408/71 vastgelegd dat de verzekeringstijdvakken in alle EU-landen mee moeten tellen. Dit betekent dat Duitse verzekeringstijdvakken van de werkloos geworden Duitse werknemer - indien hij kan aantonen dat hij in Duitsland verzekerd is geweest - door Nederlandse uitkeringinstantie opgeteld moeten worden bij de Nederlandse verzekeringstijdvakken. Het kost natuurlijk enige administratieve inspanning, doch indien de Duitse werkzoekende dit weet dan zal hij vooraf bij zijn Duits Arbeitsamt een E-formulier aanvragen. Door dit E-formulier te overleggen aan de Nederlandse uitkeringsinstantie kan hij namelijk bewijzen dat hij in Duitsland verzekerd is geweest, het E-formulier geeft namelijk een overzicht van de Duitse verzekeringstijdvakken. In het geval de Duitse werknemer is Nederland een tijdelijke baan heeft gehad (bijv project-werk of seizoenarbeid) heeft de Duitse werknemer uiteraard het recht om terug te keren naar Duitsland. Er was in dit geval wellicht sprake van ‘tijdelijk verblijven’ i.p.v. van ‘definief wonen’ in Nederland. De werkloos geworden Duitse werknemer kan indien hij denkt dat hij in Duitsland toch meer kansen op de arbeidsmarkt heeft dan in Nederland, terug gaan naar Keulen. Hij heeft daar dan recht op een Duitse werkloosheidsuitkering, waarbij het Arbeitsamt zijn verzekeringstijdvakken in Nederland gelijk moet stellen aan Duitse verzekeringstijdvakken. Als de werkloos geworden Duitse werknemer van mening is dat hij toch meer kansen heeft op de Nederlandse arbeidsmarkt dan kan hij kiezen voor een Nederlandse werkloosheidsuitkering. De transnationale grensoverschrijdende werknemer heeft dus in principe het keuze-recht, indien er sprake is van een tijdelijk arbeidscontract. Het is zelfs voor de werkloos geworden Duitse werknemer in Amsterdam mogelijk om met behoud van een Nederlandse uitkering 3 maanden naar Oostenrijk te gaan om daar werk te zoeken op de Oostenrijkse arbeidsmarkt. Indien dit niet lukt, dan zal de Duitse werkzoekende naar Nederland terug kunnen keren en heeft hij recht op voortzetting van de Nederlandse werkeloosheidsuitkering. U kunt zich voorstellen dat de Duitse werknemer in Nederland verliefd wordt en blijft wonen en werken in Nederland. Hij kan de pech hebben dat hij arbeidsongeschikt wordt. Welke rechten heeft hij dan? En hoe zit het met de in Duitsland opgebouwde rechten voor de Duitse arbeidongeschiktheidsverzekering? Op het moment dat hij in Nederland werkt is hij in Nederland verzekerd tegen arbeidsongeschiktheid. Indien hij 100% arbeidsongeschikt wordt, dan heeft hij in principe recht op een volledige Nederlandse uitkering, die 70% van het laatstverdiende loon bedraagt. Wel is het zo dat de Nederlandse uitkeringsinstantie - het Gak - voor de Duitse werknemer een arbeidsongeschiktheiduitkering zal aan vragen in Duitsland. Indien deze Duitse werknemer naar Duits recht arbeidsongeschikt verklaard wordt en recht heeft op een Duitse arbeidsongeschiktheidsuitkering, dan zal deze in mindering gebracht worden op de Nederlandse arbeidsongeschiktheidsuitkering. Indien de Duitse werknemer naar Duits recht niet arbeidsongeschikt verklaard wordt hetgeen in ons verenigd Europa mogelijk is -dan heeft hij recht op de volledige Nederlandse uitkering. Tot zover de transnationale werknemer, die vanuit Keulen naar Amsterdam kwam om werk te zoeken. Voor de omgekeerde situatie- vanuit Amsterdam werk zoeken in Keulen - gelden dezelfde coördinatieregels. Zij gelden ook voor Prins Claus, Rudi Carell en de vele Nederlandse voetballers in Duitsland. Ik heb de trans-nationale Duitse werknemer werkloos en arbeidsongeschikt laten worden en heb laten zien op welke wijze de opgebouwde sociale zekerheidrechten in Duitsland en Nederland behouden blijven op grond van de Europese Verordening 1408/71, die de coördinatie van de wettelijke sociale zekerheidsstelsels regelt. Uiteraard gelden er voor de ouderdoms- en nabestaandenpensioenen ook de coördinatieregels, die er op neer komen dat opgebouwde rechten behouden en erkend worden en dat de uitkeringen geëxporteerd kunnen worden Nu het interregionale grensoverschrijdend werken d.w.z de grensarbeider die in Maastricht woont en in Aken werkt of de grensarbeider, die in Krefeld woont en in Venlo werkt. Ik zal volstaan met het geven van de belangrijkste ‘verkeersregels” bij grensarbeid tussen Nederland en Duitsland voor wat
betreft de actieve grensarbeider, die in de ene lid-staat in loondienst werkt en in het andere lid-staat woont. De hoofdlijnen van de regelgeving in het geval van een grensarbeider zijn geregeld in internationale verdragen. De al eerde genoemde EUVerordening 1408/71 regelt waar de grensarbeider sociaal verzekerd is. Dit is meestal het land waar hij werkt in loondienst. Tevens regelt de coördinatieverordening waar de grensarbeider recht heeft op een uitkering in het geval van ziekte, werkloosheid, arbeidsongeschiktheid enz. Het bi-laterale belastingverdrag ‘ter voorkoming van dubbele belasting’ tussen Nederland en Duitsland regelt waar de grensarbeider belasting betaalt. In het geval van grensarbeid is dit het werkland. De EU-Verordening 1612/68 regelt dat op de grensarbeiders het arbeidsrecht en arbeidsvoorwaarden van toepassing is van het land waar deze werkt. Laten ik beginnen met het arbeidsrecht en de arbeidsvoorwaarden. Juridisch is dit zeer eenduidig geregeld omdat op dit terrein het arbeidsrecht en de arbeidsvoorwaarden van het werkland van toepassing zijn. De problemen die zich daar bij voordoen zijn van sociaal-psychologische aard. De grensarbeider moet zich aanpassen aan een stelsel van arbeidsverhoudingen dat op bepaalde terreinen in Duitsland anders geregeld is dan in Nederland. Zo zal de Duitse grensarbeider moeten wennen en accepteren dat er in Nederland géén ongevallen- en beroepsziekteverzekering bestaat dat de vakantiegeld wettelijk geregeld is (nl 8% vakantiegeld uit te betalen in de maand mei) dat er in Nederland een wettelijk minimumloon bestaat dat er geen Krankengeld wordt uitbetaald doch dat bij ziekte loondoorbetaling 52 weken bedraagt en dat er in de Nederlandse CAO’s vele afspraken zijn gemaakt over aanvullende sociale zekerheid. De Nederlandse grensarbeider zal moeten wennen en accepteren dat er in Duitsland géén wettelijk vastgesteld minimumloon resp. en wettelijk vastgesteld vakantiebijslag bestaat dat er veel minder sprake is van bedrijfsspecifieke pensioenregelingen dat men ontslagen kan worden zonder voorafgaande toestemming van het arbeidsbureau of de rechter dat bij ziekte 78 weken ziektegeld wordt uitbetaald i.p.v. van een loonbetaling in Nederland dat er in Duitsland geen volksverzekeringen bestaan enz Ik constateer in de praktijk dat de meeste grensarbeiders zich - ten gevolge van socialisatie en collegialiteit op de werkvloer - dit soort systeemverschillen snel eigen maken zonder daarbij in vooroordelen te vervallen als ‘in Duitsland of Nederland is alles beter geregeld’. Dan de fiscaliteit. In het bilateraal belastingverdrag tussen Nederland en Duitsland is afgesproken dat de grensarbeider belasting betaalt in het werkland. De verschillen tussen beide belasting systemen zijn gelukkig niet meer zo groot. Er bestaan belastingvrije belastingbedragen, een aantal verschillende belastinggroepen en er is welhaast geen sprake meer van fiscale kinderaftrek. Er is natuurlijk wel er sprake van verschillende tarieven. Voor grensarbeiders is geregeld dat zij - indien zij hun inkomen grotendeels verdienen in het werkland - dat zij dan dezelfde belastingvoordelen - d.w.z indeling in belastinggroep en aftrekposten - krijgen als de nationale werknemers. Problemen op dit terrein zijn er bij de overstap van het ene belastingsysteem naar het andere, omdat men dan binnen een belastingjaar zijn inkomen niet grotendeels in het werkland verdiend heeft, waardoor men vaak niet in de meest gunstige belastinggroep wordt ingedeeld. Ook is het voor Nederlandse grensarbeiders niet mogelijkheid hebben om de rente, die zij betalen voor de hypotheek van de in het Nederland gelegen woonhuis, af te trekken van de Duitse belasting. Indien zij echter een in Nederland werkende partner hebben dan is het mogelijk dat deze partner de hypotheekrente aftrekt van haar Nederlandse belasting. Overigens is het niet zo vanzelfsprekend om belasting te betalen in het werkland. Door dit systeem betaalt de Duitse grensarbeider, die niet in Nederland woont doch er alleen maar werkt, mee aan: het Nederlandse onderwijs, de aanleg van vliegvelden, spoorlijnen, dijken, de kosten van politie en justitie enz. Kortom zaken waar hij in het algemeen slechts beperkt gebruik van maakt. Men zou ook kunnen besluiten om de grensarbeider in het woonland zijn belasting te laten betalen. Dit is het geval in het belastingverdrag tussen Nederland en België. U moet van mij geloven dat dit rampzalige gevolgen heeft omdat men in Nederland, veel minder dan in Duitsland, geen principieel onderscheid maken tussen belasting- en premieheffing. Dit zijn in Nederland communicerende systemen. En daardoor komt het voor dat de Belgische grensarbeiders in Nederland de hoge bijdragen/premies voor de sociale zekerheid betalen en in hun woonland België de hoge belastingen. Het omgekeerde ‘werken in België en wonen in Nederland’ is uiteraard weer wel aantrekkelijk. Deze grensarbeidersgroep betaalt in België lage bijdragen/premies voor de sociale zekerheid en in Nederland de lage belasting. Samenvattend kan men stellen dat voor wat betreft de belasting er tamelijk weinig problemen zijn voor grensarbeiders tussen Nederland en Duitsland. Dan de sociale zekerheid. Laten ik beginnen met de ziektekostenverzekering. De grensarbeider betaalt in het land waar hij werkt de wettelijke premies. Tegenover deze premieplicht in het werkland staat het recht om zowel in het werkland als in het woonland gebruik te maken van de gezondheidszorgvoorzieningen. Jammer genoeg heeft alleen de actieve grensarbeider dit keuzerecht. Dit in tegenstelling tot de familieleden, die slechts het recht hebben om in het woonland gebruik te maken van de gezondheidszorgvoorzieningen. Dit is niet problematisch voor de familieleden van de Duitse grensarbeider die in Krefeld woont en in Venlo werkt, omdat deze familieleden niet de neiging hebben om naar Venlo te gaan en daar gebruik te maken van de gezondheidszorgvoorzieningen. Dit in tegenstelling tot de Duitse families die in Vaals woont en waarvan de beide ouders in Duitsland werken. Voor deze familie is het natuurlijk wel vervelend dat hun kinderen niet mee genomen kunnen worden naar de Duitse tandarts, huisarts enz. Als het aan het Europese parlement had gelegen hadden de familieleden van grensarbeiders al lang het recht gehad om in beide landen gebruik te maken van de gezondheidszorgvoorzieningen. Jammer genoeg heeft het grensarbeidersvriendelijk Europees parlement slechts adviesbevoegdheden. Naast het grensarbeidersvriendelijk Europees parlement is er ook nog het Hof van Justitie in Luxemburg, dat in zijn algemeen ook als grensarbeidersvriendelijk kan worden beschouwd. Dan de
werkloosheidregelingen. In principe heeft een grensarbeider recht op een werkloosheidsuitkering in het land waar hij woont. Dit is zo geregeld omdat men ervan uitgaat dat de werkeloze grensarbeider in het land waar hij woont de grootste kansen heeft op de arbeidsmarkt. Bij de hoogte en duur van de werkeloosheidsuitkering moet het woonland daarbij uiteraard rekening houden met het loon dat in het werkland verdiend werd en moeten de verzekeringstijdvakken in het buurland gelijkgesteld worden aan verzekeringstijdvakken in het woonland. Kortom ‘de opgebouwde werkloosheidsuitkeringsrechten’ gaan niet verloren. Overigens is het zo dat een Duitse grensarbeider, die in Nederland woont en bijvoorbeeld geen Nederlands spreekt, toch recht kan hebben op een Duitse uitkering indien hij op de Nederlandse arbeidsmarkt geen kansen heeft. Doch dit is een uitzondering op de hoofdregel, die stelt dat de werkloos geworden grensarbeider in principe recht heeft op een werkloosheidsuitkering in het woonland (ook als hij daar nog nooit gewerkt heeft). Op het terrein van de arbeidsongeschiktheidsregelingen heeft de grensarbeider Nederland - Duitsland te maken met twee verschillende verzekeringssystemen. De Nederlandse arbeidsongeschiktheidsverzekering is een z.g. risicoverzekering, hetgeen wil zeggen dat de hoogte van de arbeidsongeschiktheidsuitkering onafhankelijk is van het aantal jaren dat men verzekerd is geweest. Dit wil zeggen dat men indien men 100% arbeidsongeschikt wordt na 1 jaar werken, men recht heeft op een Nederlandse arbeidsongeschiktheidsuitkering, die 70% van het laatstverdiende loon bedraagt. De Duitse arbeidsongeschiktheidsverzekering is een z.g. opbouwverzekering, hetgeen wil zeggen dat de hoogte van de arbeidsongeschiktheidsuitkering afhankelijk is van het aantal jaren dat men verzekerd is geweest. Hoe langer men verzekerd is geweest des te hoger is de uitkering. De vraag is: op welke wijze heeft men in de Verordening 1408/71 deze beide verschillende typen arbeidsongeschiktheidsverzekeringen gecoördineerd? De wijze waarop de beide stelsels zijn gecoördineerd is afhankelijk van het soort grensarbeid. Daarbij wordt een onderscheid gemaakt tussen een Duitse grensarbeider, die in Nederland werkt en een Nederlandse grensarbeider die in Duitsland werkt. Allereerst de Duitse grensarbeider die in Nederland werkt en die bijvoorbeeld - voordat hij in Nederland werkte - in Duitsland nog 5 jaar gewerkt heeft en verzekerd is geweest. Indien deze Duitse grensarbeider na 5 jaar werken in Nederland arbeidsongeschikt wordt, dan was hij ten tijde van het werken in Nederland verzekerd in een risicostelsel. Er wordt dan naar Nederlands sociaal recht vastgesteld of hij arbeidsongeschikt is en op grond daarvan krijgt hij een arbeidsongeschiktheidsuitkering alsof hij altijd in Nederland gewerkt heeft, d.w.z. 70% van het laatst verdiende loon in het geval van volledige arbeidsongeschiktheid. Desalniettemin zal de Nederlandse uitkeringsinstantie - het Gak - een aanvraag doen voor een Duitse arbeidsongeschiktheidsuitkering. Op grond van het Duitse sociale recht wordt vastgesteld of de Duitse grensarbeider arbeidsongeschikt is. Indien dit het geval is dan zal de Nederlandse arbeidsongeschiktheidsuitkering gekort worden met het bedrag waarop de Duitse grensarbeider recht heeft in Duitsland, waar hij immers ook 5 jaar gewerkt heeft. Indien de grensarbeider naar Duits recht niet arbeidsongeschikt verklaard wordt - hetgeenmogelijk is - dan heeft de Duitse grensarbeider recht op de volledige Nederlands arbeidsongeschiktheidsuitkering alsof hij altijd in Nederland gewerkt heeft. De omgekeerde richting is ietwat problematischer. In het geval van een Nederlandse grensarbeider die in Duitsland werkt is deze verzekerd in Duitsland tegen arbeidsongeschiktheid door middel van een verzekering, die gekarakteriseerd kan worden als een opbouwverzekering. Stel dat een Nederlandse grensarbeider eerst 5 jaar in Nederland heeft gewerkt - alwaar hij verzekerd was in een risicostelsel- en daarna 5 jaar in Duitsland. Op het moment dat hij arbeidsongeschikt wordt heeft hij recht op een Duitse arbeidsongeschiktheidsuitkering. De Duitse uitkeringsinstantie moet dan uitrekenen op hoeveel arbeidsongeschiktheidsuitkering de grensarbeider recht zou hebben als hij 10 jaar in Duitsland gewerkt zou hebben en moet daarvan het 5/10 deel uitbetalen. De Nederlandse uitkeringsinstantie moet doen alsof de grensarbeider 10 jaar in Nederland heeft gewerkt en moet daarvan 5/10 deel uit betalen. De grensarbeider heeft dus recht op twee pro-rata arbeidsongeschikheidsuitkeringen. Daarbij doen zich in de praktijk wel eens problemen voor, die veroorzaakt worden door het feit dat men in Duitsland twee arbeidsongeschiktheidsklassen kent en in Nederland zeven arbeidsongeschiktheidklassen. Zo kan het bijvoorbeeld voorkomen dat een grensarbeider in Duitsland naar Duits recht niet arbeidsongeschikt verklaard wordt en in Nederland naar Nederlands recht slechts voor 40-60% arbeidsongeschikt verklaard wordt. In dit soort gevallen heeft de grensarbeider slechts recht op één kleine Nederlandse prorata uitkering gerelateerd aan een arbeidsongeschiktheidsgraad van 40-60%. Daar hij naar Duits recht niet arbeidsongeschiktheid is verklaard heeft hij geen recht op een Duitse pro-rata arbeidsongeschiktheidsuitkering. Dat betekent echter dat deze grensarbeider die voor een deel nog arbeidsongeschikt is in Nederland en volledig arbeidsgeschikt is in Duitsland zeer waarschijnlijk recht heeft op een werkloosheidsuitkering naast zijn kleine Nederlandse arbeidsongeschiktheidsuitkering. Tot zover iets over de coördinatie arbeidsongeschiktheidsverzekeringen. Hoe is het geregeld met zaken als kinderbijslag en opvoedingsgeld? In het geval van kinderbijslag is er vaak sprake van ‘samenloop’ van kinderbijslag. Dit doet zich voor indien de vrouw van de Nederlandse grensarbeider in Duitsland in Nederland werkt en de man als grensarbeider in Duitsland. De in Nederland werkende moeder heeft een dan voorrangsrecht op Nederlandse kinderbijslag. Indien blijkt dat de Nederlandse kinderbijslag lager is dan de Duitse kinderbijslag dan heeft de in Duitsland werkende vader een recht op aanvullende Duitse kinderbijslag tot het Duitse niveau. In het geval van 1 kind heeft een Nederlands gezin recht op ca DM 95 Nederlandse kinderbijslag per maand. In Duitsland heeft de grensarbeider recht op DM 220 per maand. Dit betekent dat de grensarbeider per maand recht heeft op een aanvullende Duitse kinderbijslag van: DM 220 minus DM 95 is DM 125. Het coördinatieprincipe is dus zo dat een grensarbeidersfamilie altijd recht heeft op het hoogste niveau in geval van samenloop van kinderbijslag. Overigens moet opgemerkt worden dat indien de moeder niet werkt in Nederland, dat in dit soort allleenverdienersfamilies, de in
Duitsland werkende grensarbeider recht heeft op de volledige Duitse kinderbijslag. In dit soort gevallen schrijft de coördinatieverordening 1408/71 voor dat werklandbeginsel moet prevaleren. Zeer interessant is het Erziehungsgeld, een regeling die men Nederland nog niet kent. Daar heeft men slechts recht op onbetaald deeltijd-ouderschapsverlof. Door een recente uitspraak van het Hof van Justitie is deze regeling ook van toepassing op grensarbeiders. Dit betekent dat de vrouw van de grensarbeider recht heeft op Duits Erziehungsgeld, indien zij voldoet aan de Duitse voorwaarden. Dus niet alleen de grensarbeider heeft recht op Erziehungsgeld doch ook de Nederlandse moeder - die niet in Duitsland woont, werkt of heeft gewerkt - heeft recht op Duits Erziehungsgeld. In het geval van geboorte zal de in Nederland werkende en wonende moeder onbetaald deeltijd-opvoedingsverlof opnemen in Nederland en zal zij het inkomensverlies dat zij heeft, compenseren door het Duitse Erziehungsgeld! Kortom: in het geval van Erziehungsgeld heeft de grensarbeider - ten gevolge van een uitspraak van het ‘grensarbeidersvriendelijke’ Hof van Justitie - het recht om het Erziehungsgeld te exporteren en over te hevelen naar zijn partner, die zelf geen enkele binding heeft met het werkland van haar partner. Op het terrein van de ouderdomspensioenen en nabestaandenpensioenen gelden identieke regelingen, die er op neer komen dat de opgebouwde rechten wederzijds erkend worden en dat deze pensioenen geëxporteerd kunnen worden. Samenvattend: Dit referaat had als titel ‘meer kansen dan problemen’ in het geval van grensoverschrijdend werken. Ik heb daarbij gewezen op een aantal mogelijkheden en regelingen die ‘het vrij verkeer van werknemers’ mogelijk maken. U zult zich afvragen of er dan geen problemen op het terrein van het grensoverschrijdend werken. Natuurlijk zijn er problemen, doch dit zijn vooral ‘communicatieproblemen’ die veroorzaakt worden door het feit dat men als grensoverschrijdende werknemer te maken krijgt met ingewikkelde internationale verdragen coördinatieregelingen. Het is voor een ‘gewone grensarbeider’ moeilijk om inzicht te krijgen in de wetten en regelingen en de coördinatie van deze regelgevingen. In het gunstigste geval heeft hij enig inzicht in de wijze waarop zijn eigen sociale stelsel functioneert. Van de regelingen in het land waar hij gaat werken heeft hij meestal geen kennis en te zwijgen nog maar van de wijze waarop de beide sociale stelsel gecoördineerd zijn. Deze coördinatie beperkt zich trouwens tot de wettelijk sociale zekerheidsstelsels. Daar waar het bovenwettelijke, aanvullende, vrijwillige en particuliere sociale verzekeringen betreft is er niets gecoördineerd. In tijden van deregulering, privatisering en flexibilisering van de sociale zekerheid e.d. is dit zeer problematisch. Met name in Nederland is het proces van deregulering, privatisering zeer ver voortgeschreden met alle gevolgen van dien voor de grensoverschrijdende werknemer. De oplossing van dit alles zou kunnen zijn ‘harmonisatie’ van de sociale zekerheid of te wel één Europees fiscaal- en sociaal zekerheidsstelsel. Doch dit is een utopie, omdat de politici in elke lid-staat - en trouwens ook de sociale partners vasthouden aan het eigen nationale stelsel. Ondanks alle retoriek over convergentie - het naar elkaar toe groeien is er in de praktijk sprake van volstrekte subsidiariteit. Een van de instrumenten, die men zou kunnen gebruiken om het grensoverschrijdend werken te niet verder te bemoeilijken is de z.g eurotoets. Dat wil zeggen dat de lid-staten verplicht worden om in het geval van veranderingen in de sociale en fiscale wetgevingen te toetsen of deze veranderingen niet nadelig zouden zijn voor grensarbeiders. Ik kan u vertellen dat er in de lid-staat Nederland geen politieke meerderheid bestaat voor deze euro-toets. De Nederlandse politici weigeren de veranderingen in de wetgeving te toetsen op de effecten die deze zouden hebben op de positie van de grensarbeiders in en vanuit de twee buurlanden. Als Nederland met zijn twee buurlanden dit niet wil, dan kunt u wel raden hoe over een dergelijk grensarbeiderstoets gedacht wordt in België met 4 of Duitsland met 9 buurlanden. Dit alles betekent dat het van essentieel belang blijft om de grensarbeiders goed voor te lichten, te adviseren en te begeleiden. Gelukkig is het zou dat er binnen de instellingen, die zich bezig houden fiscaliteit en sociale zekerheid, sprake is van een zeer grote solidariteit en klantvriendelijkheid ten opzichte van grensoverschrijdende werknemers. Het probleem is echter dat deze instellingen er niet in slagen om ten behoeve van grensoverschrijdende werknemers samen te werken. Vaak heb ik het gevoel dat de grenzen tussen de instellingen nog hoger zijn dan de grenzen tussen de lid-staten. Grensoverschrijdende werknemers hebben vaak hoge verwachtingen van ‘het sociale Europa’. Op het moment dat zij grensoverschrijdend werken merken zij dat een sociaal Europa niet bestaat en dat de sociale binnengrenzen vaak een ijzeren gordijn blijken te zijn. Het is mijn ervaring dat grensoverschrijdende werknemers deze werkelijkheid vrij snel accepteren, wat zij echter moeilijk accepteren is dat zij in het geval van informatie en advies en problemen ’van het kastje naar de muur’ gestuurd worden Op het ogenblik kiest de meerderheid van de Europese bevolking in de Europese Unie voor uitbreiding van de economische buitengrenzen in plaats van verlaging van de sociale binnen grenzen, dan mag dit niet betekenen dat de pioniers van de binnenmarkt - de grensoverschrijdende werknemers - als stiefkinderen behandeld worden. Het is daarom van het grootse belang dat zij de hun ‘recht op vrij verkeer’ willen benutten door grensoverschrijdend te gaan werken niet in de steek te laten. Het EURES-project - een menselijk netwerk van ca 400 euroconsulenten in de EU - is een project om diensten te verlenen aan die Europeanen, die grensoverschrijdend willen gaan werken, dit reeds doen of hebben gedaan. Ik hoop dat duidelijk is geworden dat grensoverschrijdend werken een Europees grondrecht is, dat vooral problematisch is indien de grensoverschrijdende werknemers niet goed voorgelicht en begeleid worden. Dat dit niet alleen een taak is van Euroconsulenten moge duidelijk zijn. Ook u als deelnemers van deze studiedag en waarschijnlijk betrokken bij grensoverschrijdende projecten heeft de morele plicht om - daar waar het mogelijk is - de
sociale, culturele en educatieve Europese binnengrenzen te verlagen door informatie en uitwisseling. Ik wens u daarbij veel succes toe!
Ger Essers: „Grenzarbeit: Mehr Chancen als Probleme“
Sehr geehrte Anwesende, zuallererst möchte ich mich und meine Organisation vorstellen. Die Organisation, für die ich in Teilzeit arbeite, ist der Niederländische Gewerkschaftsbund FNV, der in etwa mit dem DGB in Deutschland zu vergleichen ist. Ich arbeite dort als Teilzeit-Euroberater, d.h. dass ich Bürger, die grenzüberschreitend arbeiten wollen, also dies gerade tun oder getan haben, in den Bereichen Steuerwesen, soziale Sicherheit, Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen berate. Ich wohne in der Gemeinde Susteren. Diese Gemeinde grenzt an die westlichste Ecke von Deutschland und befindet sich auf einem schmalen Stück von Europa, wo die Niederlande gerade 6 km breit sind. Die Grenze dieser Gemeinde mit Deutschland liegt 6 km von der westlichen Grenze mit Belgien entfernt. Zu Fuß erreiche ich Deutschland in 5 und Belgien mit dem Fahrrad in 20 Minuten. Als Euroberater bin ich für Grenzgänger nach Belgien und nach Deutschland und umgekehrt zuständig. Glücklicherweise mache ich diese Arbeit nicht alleine. Meine Tätigkeit findet im Rahmen des EURES-Projektes (European Employment Services) statt. Dieses Projekt der Europäischen Kommission hat zum Ziel, Bürgern - insbesondere Arbeitnehmern - bei der Umsetzung des „Rechtes auf freien Verkehr” (Freizügigkeit des Arbeitsplatzes) zu helfen. EURES ist ein Netzwerk von ca. 400 Euroberatern, die hauptsächlich in den europäischen Arbeitsämtern beschäftigt sind. In den Grenzregionen gibt es darüber hinaus noch gewerkschaftliche Euroberater. Ihre Aufgabe ist nicht die grenzüberschreitende Vermittlung von Arbeit Suchenden, sondern die Informationsweitergabe, die Beratung und Betreuung von Grenzgängern in den Fällen, in denen Probleme auftreten. In diesem Referat möchte ich vor allem einen Überblick über die Chancen und Möglichkeiten grenzüberschreitender Arbeit geben. Keinesfalls möchte ich über die Probleme referieren, weil dies meiner Meinung nach bereits viel zu oft geschieht. Auf dem Gebiet grenzüberschreitender Arbeit existiert eine reichhaltige Tradition, mit viel Subvention die Probleme dieser Arbeit zu beschreiben und sie wissenschaftlich zu untersuchen, ohne Lösungsmöglichkeiten für die Praxis darzustellen. Sie können mir glauben, dass es auf dem Gebiet des „freien Verkehrs von Arbeitnehmern” viele Probleme gibt. Ich möchte Ihre wahrscheinlich erste Unterrichtsstunde in diesem Bereich nicht damit beginnen, eine Vielzahl von möglichen „Verkehrsunfällen“ aufzuzählen, die sich dabei ereignen können. Mein Ziel ist es, Ihnen einen Einblick in die Art und Weise zu geben, wie dieser freie Verkehr von Arbeitnehmern in der Europäischen Union geregelt ist. Sie müssen sich die Europäische Union als einen komplexen Flickenteppich mit sehr unterschiedlichen fiskalischen und sozialen Systemen vorstellen. Diese Systeme, die stark historisch bestimmt sind, werden beinahe jährlich aktualisiert, ohne dabei an die Folgen zu denken, die diese Änderungen auf grenzüberschreitende Arbeit haben können. Die Bemühungen um ein einheitliches soziales Sicherheits- und Steuersystem sind irgendwann von der politischen Tagesordnung verschwunden. Der politische Wille, die wirtschaftlichen Grenzen nach Osteuropa zu verlegen, ist wesentlich größer als der nach einer Senkung der sozialen Binnengrenzen. Wenn es richtig ist, nicht alle Vorschriften EU–weit harmonisieren zu wollen, dann ist es notwendig, das in Einklang zu bringen, was für eine Koordinierung von Steuer- und sozialen Sicherheitssystemen notwendig ist. Nur so kann ein EUBürger, der von dem „freien Verkehr als Arbeitnehmer” profitieren möchte, auf einem anderen Arbeitsmarkt seine Brötchen verdienen, ohne größere Hindernisse zu überwinden. Es handelt sich hierbei nicht nur um grenzüberschreitende Arbeit, sondern auch um grenzüberschreitendes Wohnen oder um grenzüberschreitendes Verlieben. Auch sind diese Aktivitäten meist mit einem täglichen Wechsel von einem Mitgliedsland zum anderen verknüpft. Die Arbeit von Grenzgängern ist häufig eine ganz normale Angelegenheit: jemand wohnt nur einen Steinwurf von einer großen Stadt in einem anderen Mitgliedsland, dem Nachbarland, entfernt. Manchmal wird man gezwungen, sich auf einem ausländischen Arbeitsmarkt Arbeit zu suchen, weil man im eigenen Land nur wenige Chancen hat. Weiterhin kommt es vor,
dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in ein anderes Land schickt, in zwei Ländern arbeiten lässt oder sogar Betrieb und Arbeitnehmer in ein anderes Mitgliedsland verlegt. Ich will Sie nicht mit Gesetzestexten und Vorschriften langweilen. Anhand einiger praktischer Beispiele will ich Ihnen vielmehr zeigen, wie soziale und fiskalische Systeme koordiniert sind: Zuallererst ist es wichtig, zwischen transnationaler grenzüberschreitender Arbeit und interregionaler grenzüberschreitender Arbeit zu unterscheiden. Bei transnationaler Arbeit ist der Arbeitnehmer gemeint, der in Köln wohnt und nach Amsterdam fährt, um dort bei einem niederländischen Arbeitgeber zu arbeiten. Bei interregionaler grenzüberschreitender Arbeit denke ich an den Arbeitnehmer, der in Venlo wohnt und täglich nach Krefeld fährt, um dort bei einem deutschen Arbeitgeber zu arbeiten (der traditionelle Grenzgänger). Zuerst möchte ich auf die transnationale grenzüberschreitende Arbeit eingehen: von Köln nach Amsterdam und umgekehrt. In der Europäischen Verordnung 1612/86 ist festgelegt, dass jeder EU-Bürger das Recht hat, sich in jedem Mitgliedsland Arbeit zu suchen und dass er dann, wenn er dort eine Arbeit gefunden hat, in den Bereichen der sozialen Sicherheit, der Steuern und der Arbeitsbedingungen nicht diskriminiert werden darf. Über das EURES-Projekt kann der Arbeit Suchende vermittelt werden. Er kann sich beispielsweise beim Euroberater in Köln informieren, ob aus den Niederlanden offene Stellen gemeldet sind. Er kann auch nach Amsterdam fahren, um dort nach Arbeit zu suchen. Er kann sich bei einem niederländischen Arbeitsamt oder einem Büro für Zeitarbeit eintragen lassen oder sich auf Stellenangebote in der Zeitung bewerben. Aber der deutsche Arbeitnehmer wird sich Zeit nehmen müssen, um seinen Weg auf dem für ihn unüberschaubaren niederländischen Arbeitsmarkt zu finden. Die Frage ist, ob der deutsche Arbeit Suchende von seiner Leistungsstelle - in diesem Fall dem Arbeitsamt in Köln - die Chance erhält, unter Beibehaltung seines deutschen Arbeitslosengeldes, nach Arbeit in den Niederlanden zu suchen. Die Antwort lautet: Ja! Um den freien Verkehr der Arbeitnehmer und besonders der Arbeitsuchenden zu ermöglichen, enthält die Europäische Verordnung 1408/71 die Regelung, dass jeder EU-Arbeit Suchende 3 Monate lang, unter Beibehaltung seiner Leistungen, in einem anderen Mitgliedsland auf Arbeitsuche gehen kann. Der deutsche Arbeitsuchende muss sich allerdings auch an die Pflichten, die für niederländische Arbeitnehmer gelten, halten. Die Leistungsstelle in Amsterdam, die Gemeinschaftliche Verwaltungsstelle (GAK), soll das deutsche Arbeitslosengeld zu Lasten der deutschen Leistungsstelle, dem Arbeitsamt in Köln, auszahlen. Damit dies alles administrativ geregelt werden kann, muss der deutsche Arbeitsuchende zuerst in Köln ein E-303-Formular beantragen, das er in Amsterdam bei der niederländischen Leistungsstelle abgeben muss, die für Kontrolle und Auszahlung des deutschen Arbeitslosengeldes sorgt. Falls der deutsche Arbeit Suchende in Amsterdam innerhalb von drei Monaten keine Arbeit gefunden hat, muss er nach Deutschland zurückkehren, wo die Leistung normal fortgesetzt wird. Im Zeitraum von 3 Monaten kann sich der deutsche Arbeit Suchende auf dem niederländischen Arbeitsmarkt orientieren. Er kann u.a. von den Möglichkeiten der internationalen Diplomanerkennung Gebrauch machen, die ihm Erkenntnisse über den Wert deutscher Diplome auf dem niederländischen Arbeitsmarkt liefern. Selbstverständlich kann er sich bei einem der hundert Büros für Zeitarbeit, die es in Amsterdam gibt, melden und sich auch von den Mitarbeitern des niederländischen Arbeitsamtes beraten lassen. Stellen Sie sich vor, dass der deutsche Arbeit Suchende in den Niederlanden vorübergehend Arbeit erhält. In diesem Moment hat er dieselben Rechte und Pflichten wie seine niederländischen Kollegen. Er ist in den Niederlanden sozialversichert, er zahlt Steuern, das Arbeitsrecht und der Tarifvertrag sind auf ihn anwendbar. Wenn der Arbeitsvertrag des deutschen Arbeitnehmers gekündigt wird oder abläuft, hat er Anrecht auf Arbeitslosengeld. In den Niederlanden hat man erst Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man in den letzten 39 Wochen 26 Wochen gearbeitet hat und versichert war. Falls der deutsche Arbeitnehmer nur 24 Wochen gearbeitet hat, hat er auf das niederländische Arbeitslosengeld keinen Anspruch. Um den freien Verkehr von Arbeitnehmern zu ermöglichen, ist in der Europäischen Verordnung 1408/71 festgelegt, dass die Versicherungszeiten in allen EU-Ländern mitgezählt werden müssen. D.h., dass deutsche Versicherungszeiten des arbeitslos gewordenen deutschen Arbeitnehmers, wenn er nachweisen kann, dass er bereits in Deutschland versichert war, von der niederländischen Leistungsstelle zu den niederländischen Versicherungszeiten hinzugezählt werden müssen. Dies erfordert natürlich einige administrative Anstrengungen. Falls der deutsche Arbeit Suchende dies weiß, kann er bereits vorher bei seinem deutschen Arbeitsamt das E-Formular beantragen. Wenn er das E-Formular bei der niederländischen Leistungsstelle vorlegt, kann er nachweisen, dass er in Deutschland versichert war; denn auf dem E-Formular sind seine deutschen Versicherungszeiten aufgeführt.
In dem Fall, dass der deutsche Arbeitnehmer befristet gearbeitet hat (z.B. Mitarbeit an einem Projekt oder Saisonarbeit) hat er selbstverständlich das Recht, nach Deutschland zurückzukehren. In diesem Fall redet man von “befristetem Aufenthalt” an Stelle von “endgültigem Wohnen” in den Niederlanden. Falls der arbeitslos gewordene deutsche Arbeitnehmer meint, mehr Chancen auf dem deutschen als auf dem niederländischen Arbeitsamt zu haben, kann er zurück nach Köln gehen. Er hat dort Anrecht auf das deutsche Arbeitslosengeld, denn das Arbeitsamt muss die Versicherungszeiten in den Niederlanden den deutschen Versicherungszeiten gleichstellen. Wenn der arbeitslos gewordene deutsche Arbeitnehmer jedoch der Meinung ist, mehr Chancen auf dem niederländischen Arbeitsmarkt zu haben, dann kann er sich für das niederländische Arbeitslosengeld entscheiden. Der transnationale grenzüberschreitende Arbeitnehmer hat im Prinzip ein Wahlrecht, wenn es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag handelt. Selbst dem arbeitslos gewordenen deutschen Arbeitnehmer in Amsterdam ist es möglich, unter Beibehaltung der niederländischen Leistung für 3 Monate nach Österreich zu gehen, um auf dem österreichischen Arbeitsmarkt nach Arbeit zu suchen. Wenn dies nicht gelingt, dann kann der deutsche Arbeit Suchende in die Niederlande zurückkehren, wo er ein Anrecht auf Fortsetzung des niederländischen Arbeitslosengeldes hat. Sie können sich sicher vorstellen, dass der deutsche Arbeitnehmer sich in den Niederlanden verliebt und dort arbeitet und wohnt. Nehmen wir an, dass er das Pech hat, arbeitsunfähig zu werden. Welche Rechte hat er dann? Und wie sieht es mit dem in Deutschland erworbenen Anrecht einer deutschen Arbeitsunfähigkeitsversicherung aus? Wenn er in den Niederlanden arbeitet, ist er automatisch gegen Arbeitsunfähigkeit versichert. Falls er zu 100% arbeitsunfähig wird, dann hat er im Prinzip Anrecht auf komplette niederländische Unterstützung. Sie beträgt 70% des zuletzt verdienten Lohnes. In diesem Fall wird die niederländische Leistungsstelle, die Gemeinschaftliche Verwaltungsstelle (GAK), für den Arbeitnehmer in Deutschland eine Arbeitsunfähigkeitsunterstützung beantragen. Falls dieser deutsche Arbeitnehmer nach deutschem Recht für arbeitsunfähig erklärt wird und Anrecht auf eine deutsche Arbeitsunfähigkeitsunterstützung hat, dann wird dieser Betrag auf die niederländische Unterstützung angerechnet. Falls der deutsche Arbeitnehmer nach deutschem Recht nicht für arbeitsunfähig erklärt wird, was im vereinigten Europa tatsächlich möglich ist, dann hat er Anrecht auf die komplette niederländische Unterstützung. Soweit zum transnationalen Arbeitnehmer, der von Köln nach Amsterdam geht, um Arbeit zu suchen. Für die umgekehrte Situation, von Amsterdam nach Köln zur Arbeitssuche, gelten dieselben Koordinationsregeln. Sie gelten ebenfalls für Prinz Claus, für Rudi Carell und die vielen niederländischen Fußballspieler in Deutschland. Ich ließ den transnationalen deutschen Arbeitnehmer arbeitslos und arbeitsunfähig werden und habe dann aufgezeigt, wie erworbene soziale Sicherheitsrechte in Deutschland und in den Niederlanden aufgrund der Europäischen Verordnung 1408/71 erhalten bleiben, die die Koordination der gesetzlichen sozialen Sicherheitssysteme regelt. Selbstverständlich gelten für Alters- und Hinterbliebenenrenten dieselben Koordinationsregeln wie für die erworbenen und anerkannten Rechte und den Export von Unterstützungen. Jetzt folgt das interregionale grenzüberschreitende Arbeiten. Damit ist z.B. der Grenzgänger, der in Maastricht wohnt und in Aachen arbeitet gemeint oder der Grenzgänger, der in Krefeld wohnt und in Venlo arbeitet. Hierbei beschränke ich mich darauf, die wichtigsten „Verkehrsregeln” bei der Grenzarbeit zwischen den Niederlanden und Deutschland aufzuzählen, insofern diese den aktiven Grenzgänger betreffen, der in dem einen Mitgliedsland arbeitet und in einem anderen Mitgliedsland wohnt. Die Grundzüge der Regelungen für Grenzgänger sind durch internationale Verträge festgelegt: • • •
Die schon erwähnte EU-Verordnung 1408/71 legt fest, wo der Grenzgänger sozialversichert ist. Meistens ist dies das Land, in dem er sein Arbeitsverhältnis hat. Gleichzeitig regelt diese Verordnung, wo der Grenzgänger im Fall von Krankheit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit usw. ein Anrecht auf Unterstützung hat. Der bilaterale Abgabenvertrag „zur Verhinderung von Doppelabgaben” zwischen Deutschland und den Niederlanden regelt, wo der Grenzgänger Abgaben zahlt. Im Falle von Grenzarbeit ist dies das Land, in dem er arbeitet. Die EU-Verordnung 1612/68 regelt, dass für Grenzgänger das Arbeitsrecht und die Arbeitsbedingungen des Landes, in dem sie arbeiten, gelten.
Ich möchte mit dem Arbeitsrecht und den Arbeitsbedingungen beginnen. Juristisch ist eindeutig geklärt, dass in diesem Bereich Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen des Landes, in dem gearbeitet wird, gelten. Die Probleme, die hier auftreten, sind mehr sozialpsychologischer Natur. Der Grenzgänger muss sich an Arbeitsverhältnisse anpassen, die auf bestimmten Gebieten in Deutschland anders als in den Niederlanden geregelt sind.
So muss der deutsche Grenzgänger sich daran gewöhnen und es akzeptieren, dass • es in den Niederlanden keine Versicherung gegen Unfall und Berufskrankheit gibt, • das Urlaubsgeld gesetzlich geregelt ist (nämlich 8% Urlaubsgeld, im Mai auszuzahlen) • es in den Niederlanden einen gesetzlichen Mindestlohn gibt, • kein Krankengeld gezahlt wird, jedoch bei Krankheit 52 Wochen lang Lohnfortzahlung besteht, • im niederländischen Tarifvertrag viele ergänzende Vereinbarungen zur sozialen Sicherheit getroffen wurden. Der niederländische Grenzgänger muss sich daran gewöhnen und es akzeptieren, dass • es in Deutschland keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn bzw. kein gesetzlich festgelegtes Urlaubsgeld gibt, • es weniger Vereinbarungen zu betriebsspezifischen Pensionsregelungen gibt, • man gekündigt werden kann ohne vorhergehende Zustimmung des Arbeitsamtes oder des Richters, • bei Krankheit 78 Wochen lang Krankengeld gezahlt wird an Stelle von Lohnfortzahlung in den Niederlanden, • es in Deutschland keine Einheitsversicherung gibt, usw. In der Praxis stelle ich fest, dass die meisten Grenzgänger sich - als Folge der Sozialisation und der Kollegialität am Arbeitsplatz - die Systemunterschiede schnell aneignen, ohne dabei in Vorurteile zu verfallen, wie “in Deutschland oder in den Niederlanden sei alles besser geregelt”. Zum Steuerbereich: Im bilateralen Abgabenvertrag zwischen den Niederlanden und Deutschland ist geregelt, dass der Grenzgänger in dem Land, in dem er arbeitet, Abgaben zahlt. Zum Glück sind die Unterschiede zwischen beiden Steuersystemen nicht mehr so groß. Es gibt abgabenfreie Steuerbeträge, eine Anzahl unterschiedlicher Steuergruppen, und es wird beinahe nicht mehr vom Kinderfreibetrag gesprochen. Natürlich spricht man noch von verschiedenen Steuertarifen. Für Grenzgänger, die ihr Einkommen größtenteils in dem Land, in dem sie arbeiten, verdienen, gilt die Regelung, dass sie dieselben Steuervergünstigungen, also z.B. Einordnung in Steuergruppen und Abzugsmöglichkeiten, wie die nationalen Arbeitnehmer erhalten. Probleme treten hier beim Wechsel von einem Steuersystem zum anderen auf, weil man dann in einem Steuerjahr sein Einkommen nicht größtenteils in dem einen Land verdient und deshalb nicht in die günstigste Steuergruppe eingestuft wird. Außerdem ist es niederländischen Grenzgängern nicht möglich, die Zinsen für die Hypothek ihres in den Niederlanden gelegenen Wohnhauses vom deutschen Steuerbetrag abzusetzen. Wenn sie jedoch eine in den Niederlanden arbeitende Partnerin haben, kann sie die Hypothekenzinsen vom niederländischen Steuerbetrag absetzen. Im Übrigen ist es nicht so selbstverständlich, Steuern in dem Land, in dem man arbeitet, zu bezahlen. Denn so bezahlt der deutsche Grenzgänger, der nicht in den Niederlanden wohnt, sondern dort nur arbeitet, z.B. den niederländischen Unterricht, den Bau von Flughäfen, Bahnlinien, Deichen, die Kosten von Justiz und Polizei mit. Kurzum, alles Sachen, die er in der Regel kaum nutzt. Man kann sich auch darauf einigen, den Grenzgänger in dem Land, in dem er wohnt, zu besteuern. Das trifft auf den Abgabenvertrag zwischen den Niederlanden und Belgien zu. Sie können mir glauben, dass dies unheilvolle Folgen hat, weil man in den Niederlanden, weit weniger als in Deutschland, nicht grundsätzlich zwischen Besteuerung und dem Einziehen von Sozialabgaben unterscheidet. In den Niederlanden stehen diese Systeme in Verbindung. So kann es passieren, dass der belgische Grenzgänger in den Niederlanden hohe Beiträge/Abgaben für die soziale Sicherheit und in Belgien hohe Steuern bezahlt. Der umgekehrte Fall, „Arbeiten in Belgien und Wohnen in den Niederlanden”, ist natürlich sehr viel reizvoller. Diese Gruppe von Grenzgängern zahlt in Belgien niedrige Beiträge/Abgaben für die soziale Sicherheit und in den Niederlanden niedrige Steuern. Zusammenfassend kann man festhalten, dass es im steuerlichen Bereich ziemlich wenig Probleme für Grenzgänger zwischen den Niederlanden und Deutschland gibt. Zur sozialen Sicherheit: Beginnen möchte ich mit der Krankenversicherung. Der Grenzgänger bezahlt die gesetzlichen Beiträge in dem Land, in dem er arbeitet. Gegenüber dieser Beitragspflicht in dem Land, in dem er arbeitet, gibt es das Recht auf Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung sowohl in dem Land, in dem er arbeitet als auch in dem Land, in dem er wohnt. Schade, dass nur der aktive Grenzgänger dieses Wahlrecht hat. Ganz im Gegensatz zu den Familienangehörigen, die nur Anrecht auf Gesundheitsversorgung in dem Land, in dem sie wohnen, haben. Für die Familienangehörigen des deutschen Grenzgängers, der in Krefeld wohnt und in Venlo arbeitet, ist dies nicht problematisch, da sie nicht die Neigung haben, die Gesundheitsversorgung in Venlo in Anspruch zu nehmen. Dies steht im Gegensatz zu der deutschen Familie, die in Vaals wohnt und wo die Eltern in Deutschland arbeiten. Für diese Familie ist es selbstverständlich aber ärgerlich, dass sie ihre Kinder nicht zum deutschen Zahn- oder Hausarzt usw. mitnehmen können. Wenn es nach dem Europaparlament gegangen wäre, dann dürften die Familienangehörigen von Grenzgängern bereits in beiden Ländern die Gesundheitsversorgung nutzen. Schade, dass das grenzgängerfreundliche Europaparlament nur
Beratungsbefugnisse hat. Neben dem grenzgängerfreundlichen Europaparlament gibt es noch den Gerichtshof in Luxemburg, der allgemein auch als grenzgängerfreundlich angesehen werden kann. Zu den Regelungen bei Arbeitslosigkeit. Im Prinzip hat ein Grenzgänger Anrecht auf Arbeitslosengeld in dem Land, in dem er wohnt. Das ist deshalb so geregelt, weil man davon ausgeht, dass der arbeitslose Grenzgänger in dem Land, in dem er wohnt, die größten Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat. Bei Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes muss das Land, in dem er wohnt, selbstverständlich berücksichtigen, was in dem anderen Land verdient wurde, und es müssen die Versicherungszeiten des Nachbarlandes denen des Landes, in dem er wohnt, gleichgestellt werden. Kurzum, „das erworbene Anrecht auf Arbeitslosengeld” geht nicht verloren. Weiterhin ist es so, dass ein deutscher Grenzgänger, der in den Niederlanden wohnt und beispielsweise nicht die niederländische Sprache beherrscht, doch auf eine deutsche Leistung Anspruch haben kann, wenn er auf dem niederländischen Arbeitsmarkt keine Chancen hat. Doch ist dies eine Ausnahme von der Hauptregel, die besagt, dass ein arbeitslos gewordener Grenzgänger im Prinzip Anrecht auf Arbeitslosengeld in dem Land, in dem er wohnt, hat (auch wenn er dort nicht gearbeitet hat). Auf dem Gebiet der Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit hat der Grenzgänger Niederlande-Deutschland es mit zwei unterschiedlichen Versicherungssystemen zu tun. Die niederländische Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist eine so genannte Risikoversicherung, d.h., die Höhe der Arbeitsunfähigkeitsunterstützung ist von dem Versicherungszeitraum, in dem man bisher versichert war, unabhängig. Das bedeutet, dass man, wenn man nach einem Jahr Arbeit zu 100% arbeitsunfähig wird, das Recht auf eine niederländische Arbeitsunfähigkeitsunterstützung von 70% des zuletzt erhaltenen Lohnes hat. Die deutsche Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist eine so genannte Aufbauversicherung, d.h., dass die Höhe der Arbeitsunfähigkeitsunterstützung abhängig ist von der Anzahl der bisherigen Versicherungsjahre. Je länger man versichert war, desto höher die ausgezahlte Unterstützung. Die Frage ist nun: Wie sind diese unterschiedlichen Typen von Arbeitsunfähigkeitsversicherungen in der Verordnung 1408/71 koordiniert worden? Die Koordination der beiden Systeme hängt von der Art des Grenzgängers ab. Es wird hierbei unterschieden zwischen einem deutschen Grenzgänger, der in den Niederlanden arbeitet und einem niederländischen Grenzgänger, der in Deutschland arbeitet. Zuerst komme ich zum deutschen Grenzgänger, der in den Niederlanden arbeitet und beispielsweise - bevor er in den Niederlanden gearbeitet hat - in Deutschland 5 Jahre gearbeitet hat und auch versichert war. Wenn dieser deutsche Grenzgänger nach 5 Jahren Arbeit in den Niederlanden arbeitsunfähig wird, dann war er während seiner Arbeit in den Niederlanden in einem Risikosystem versichert. Es wird nach niederländischem Sozialrecht festgelegt, ob er arbeitsunfähig ist. Auf Grund dessen erhält er eine Arbeitsunfähigkeitsunterstützung, so als ob er immer in den Niederlanden gearbeitet hätte. Im Falle einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit erhält er 70% des zuletzt verdienten Lohnes. Des ungeachtet wird die niederländische Leistungsstelle - die Gemeinschaftliche Verwaltungsstelle (GAK) - eine deutsche Arbeitsunfähigkeitsunterstützung beantragen. Entsprechend dem deutschen Sozialrecht wird entschieden, ob der deutsche Grenzgänger arbeitsunfähig ist. Wenn dies der Fall ist, wird die niederländische Unterstützung um den Betrag gekürzt, auf den der deutsche Grenzgänger in Deutschland Anspruch hat, wo er immerhin 5 Jahre gearbeitet hat. Wenn der deutsche Grenzgänger nach deutschem Recht nicht für arbeitsunfähig erklärt wird, was möglich ist, dann hat er Anspruch auf die komplette niederländische Unterstützung, so als ob er immer in den Niederlanden gearbeitet hätte. Der umgekehrte Fall ist etwas problematischer. Wenn ein niederländischer Grenzgänger in Deutschland arbeitet, ist er in Deutschland gegen Arbeitsunfähigkeit nur in einer so genannten Aufbauversicherung versichert. Nehmen wir an, dass der niederländische Grenzgänger zuerst 5 Jahre in den Niederlanden gearbeitet hat, wo er in einem Risikosystem versichert war; danach 5 Jahre in Deutschland. In dem Augenblick, in dem er arbeitsunfähig wird, hat er Anspruch auf eine deutsche Arbeitsunfähigkeitsunterstützung. Die deutsche Leistungsstelle muss dann ausrechnen, auf wie viel Unterstützung der Grenzgänger nach 10 Jahren Arbeit in Deutschland Anrecht gehabt hätte und muss davon 5/10 ausbezahlen. Die niederländische Leistungsstelle muss dann so handeln, als ob der Grenzgänger 10 Jahre in den Niederlanden gearbeitet hätte und muss entsprechend ebenfalls 5/10 ausbezahlen. Der Grenzgänger hat also Anspruch auf zwei anteilige Arbeitsunfähigkeitsunterstützungen. In der Praxis ergeben sich gelegentlich Probleme, verursacht durch den Umstand, dass man in Deutschland zwei Arbeitsunfähigkeitsklassen und in den Niederlanden sieben kennt. So kann es zum Beispiel geschehen, dass ein Grenzgänger in Deutschland nach deutschem Recht nicht für arbeitsunfähig erklärt wird, nach niederländischem Recht jedoch zu 40-60% für arbeitsunfähig erklärt wird. In diesem Fall hat der Grenzgänger nur Anspruch auf eine kleine niederländische anteilige Unterstützung, entsprechend der erklärten Arbeitsunfähigkeit von 40-60%. Weil er nach deutschem Recht nicht für
arbeitsunfähig erklärt wurde, hat er keinen Anspruch auf eine deutsche anteilige Unterstützung. Dies bedeutet jedoch, dass dieser Grenzgänger, der zu einem Teil in den Niederlanden noch arbeitsunfähig ist, und für vollständig arbeitsfähig in Deutschland erklärt wurde, sehr wahrscheinlich neben seiner kleinen niederländischen Arbeitsunfähigkeitsunterstützung noch Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. So viel zur Koordination der Arbeitsunfähigkeitsversicherungen. Wie steht es um die Regelung von Kinder- und Erziehungsgeld? Beim Kindergeld spricht man oft vom „Zusammenfluss” von Kindergeld. Dies kommt vor, wenn die Frau des niederländischen Grenzgängers in den Niederlanden arbeitet und der Mann als Grenzgänger in Deutschland arbeitet. Die Mutter, die in den Niederlanden arbeitet, hat dann ein Vorrecht (Vorfahrtsrecht) auf niederländisches Kindergeld. Wenn sich herausstellt, dass das niederländische Kindergeld niedriger ausfällt als das deutsche Kindergeld, dann hat der in Deutschland arbeitende Vater Anspruch auf ergänzendes deutsches Kindergeld, bis zur Höhe des Kindergeldes in Deutschland. Bei einem Kind hat eine niederländische Familie Anspruch auf ca. DM 95,- niederländisches Kindergeld im Monat. In Deutschland hat der Grenzgänger Anspruch auf DM 220,- im Monat. Dies bedeutet, dass der Grenzgänger Anspruch auf ergänzendes deutsches Kindergeld hat: DM 220,- minus DM 95,- ergibt DM 125,-. Nach dem Koordinationsprinzip hat die Familie eines Grenzgängers immer Anspruch auf das höchste Niveau im Falle des Zusammenflusses von Kindergeld. Im Übrigen ist zu bemerken, dass, wenn die Mutter nicht arbeitet, also bei einer Alleinverdienerfamilie, der in Deutschland arbeitende Grenzgänger Anspruch auf das vollständige deutsche Kindergeld hat. In diesem Fall schreibt die Verordnung 1408/71 vor, dass das Prinzip des Arbeitslandes Vorrang hat. Sehr interessant ist die Regelung des Erziehungsgeldes, das man in den Niederlanden nicht kennt. Dort hat man nur Anspruch auf unbezahlten Teilzeit-Erziehungsurlaub. Durch ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs findet diese Regelung auch bei Grenzgängern Anwendung. Dies bedeutet, dass die Frau des Grenzgängers Anspruch auf deutsches Erziehungsgeld hat, sofern sie die deutschen Bedingungen erfüllt. Also hat nicht nur der Grenzgänger Anspruch auf Erziehungsgeld, sondern auch die niederländische Mutter, die nicht in Deutschland wohnt, arbeitet oder gearbeitet hat, hat einen Anspruch auf deutsches Erziehungsgeld. Im Falle der Geburt soll die in den Niederlanden arbeitende und wohnende Mutter unbezahlten Teilzeit-Erziehungsurlaub in den Niederlanden nehmen, und sie soll den Einkommensverlust durch das deutsche Erziehungsgeld kompensieren. Kurzum: Im Falle von Erziehungsgeld hat der Grenzgänger - als Folge eines Urteils des „grenzgänger-freundlichen” Gerichtshofes - Anspruch darauf, das Erziehungsgeld auszuführen und seiner Partnerin zu geben, die keine eigene Bindung zu dem Land hat, in dem ihr Partner arbeitet. Für das Gebiet der Alters- und Hinterbliebenenrenten gelten identische Regelungen, die darauf hinauslaufen, dass die erworbenen Ansprüche gegenseitig anerkannt werden und dass diese Renten ausgeführt werden können.
Zusammengefasst: Der Titel dieses Referates lautete „Mehr Chancen als Probleme” im Falle von grenzüberschreitendem Arbeiten. Ich habe dabei auf eine Reihe von Möglichkeiten und Regelungen hingewiesen, die den „freien Verkehr von Arbeitnehmern” ermöglichen. Sie fragen sich sicher, ob es denn beim grenzüberschreitenden Arbeiten keine Probleme gibt. Natürlich gibt es Probleme, doch sind dies vor allem „Kommunikationsprobleme”, verursacht dadurch, dass der grenzüberschreitende Arbeitnehmer es mit komplizierten internationalen Verträgen und Koordinationsregelungen zu tun bekommt. Für den „durchschnittlichen Grenzgänger” ist es schwierig, den Durchblick über Gesetze, Regelungen und die Koordination dieser Regelgebung zu erhalten. Im günstigsten Fall durchschaut er die Funktionsweise des eigenen sozialen Systems. Von den Regelungen des Landes, in dem er zur Arbeit geht, hat er zumeist keine Ahnung, ganz zu schweigen von der Art und Weise, wie diese beiden Sozialsysteme koordiniert sind. Diese Koordination beschränkt sich sowieso auf das gesetzliche soziale Sicherheitssystem. Was außergesetzliche, ergänzende, freiwillige und private Sozialversicherungen betrifft, so ist in diesem Bereich nichts koordiniert. In Zeiten von Deregulierung, Privatisierung und Flexibilisierung der sozialen Sicherheit u.ä. ist dies sehr problematisch. In den Niederlanden ist der Prozess von Deregulierung und Privatisierung besonders weit fortgeschritten, mit allen Konsequenzen für den grenzüberschreitenden Arbeitnehmer. Die Lösung könnte in der „Harmonisierung” der sozialen Sicherheit hin zu einem europäischen Steuer- und sozialen
Sicherheitssystem liegen. Dies ist jedoch eine Utopie, weil die Politiker jedes Mitgliedslandes - und übrigens auch die Sozialpartner - an dem eigenen nationalen System festhalten. Ungeachtet aller Rhetorik über Konvergenz, dem Aufeinanderzuwachsen, ist in der Praxis nur von uneingeschränkter Subventionierung die Rede. Eines der Instrumente, die man anwenden kann, damit das grenzüberschreitende Arbeiten nicht weiter erschwert wird, ist die so genannte Europrüfung. Das bedeutet, dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, bei Gesetzesänderungen im sozialen und steuerlichen Bereich, zu prüfen, ob sich dies nicht nachteilig auf Grenzgänger auswirkt. Ich kann Ihnen sagen, dass im Mitgliedsstaat Niederlande keine Mehrheit für diese Europrüfung vorhanden ist. Die niederländischen Politiker weigern sich, Gesetzesänderungen daraufhin zu überprüfen, ob sie sich auf die Position von Grenzgängern hin zu oder von einem der beiden Nachbarländer weg auswirken. Wenn die Niederlande, die zwei Nachbarländer haben, dies nicht wollen, dann können Sie sich denken, wie über eine solche Grenzgängerprüfung in Belgien mit 4 Nachbarländern, und in Deutschland mit 9 Nachbarländern, gedacht wird. Dies bedeutet, dass es essentiell wichtig bleibt, die Grenzgänger gut zu informieren, zu beraten und zu begleiten. Glücklicherweise gibt es zwischen den Institutionen, die sich mit Steuern und sozialer Sicherheit beschäftigen, sehr große Solidarität und Kundenfreundlichkeit hinsichtlich grenzüberschreitender Arbeitnehmer. Das Problem ist jedoch, dass es diesen Institutionen nicht gelingt, zum Nutzen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmer zusammenzuarbeiten. Ich habe häufig das Gefühl, dass die Grenzen zwischen den Institutionen noch höher sind als die zwischen den Mitgliedsländern. Oft haben grenzüberschreitende Arbeitnehmer hohe Erwartungen an das „soziale Europa”. In dem Augenblick, in dem sie grenzüberschreitend arbeiten, merken sie, dass das soziale Europa nicht existiert und dass die sozialen Binnengrenzen oft ein eiserner Vorhang zu sein scheinen. Meiner Erfahrung nach akzeptieren grenzüberschreitende Arbeitnehmer diese Realität jedoch ziemlich schnell, was sie jedoch nur schwer verstehen, ist, dass sie im Falle von Information, Beratung und Problemen „von Pontius zu Pilatus” geschickt werden. Im Moment entscheidet sich die Mehrheit der europäischen Bevölkerung in der Europäischen Union für eine Ausweitung der wirtschaftlichen Außengrenzen anstelle einer Senkung der sozialen Binnengrenzen. Das bedeutet allerdings nicht, dass die grenzüberschreitenden Arbeitnehmer, die Pioniere des Binnenmarktes, jetzt wie Stiefkinder behandelt werden. Es ist daher von größter Wichtigkeit, dass sie ihr „Recht auf freien Verkehr” nutzen, indem sie grenzüberschreitend arbeiten. Das EURES-Projekt, ein Menschen-Netzwerk von ca. 400 Euroberatern in der EU, ist ein Projekt, das den Europäern eine Dienstleistung gewährt, die grenzüberschreitend arbeiten möchten, dies bereits getan haben oder dies gerade tun. Ich hoffe, dass grenzüberschreitendes Arbeiten als ein europäisches Grundrecht deutlich geworden ist, das vor allem dann problematisch wird, wenn grenzüberschreitende Arbeitnehmer ungenügend aufgeklärt und begleitet werden. Dass dies nicht allein die Aufgabe der Euroberater sein kann, ist hoffentlich deutlich geworden. Auch Sie als Teilnehmer an diesem Studientag und wahrscheinlich an grenzüberschreitenden Projekten Beteiligte, haben die moralische Verpflichtung, da, wo es möglich ist, soziale, kulturelle und erzieherische europäische Binnengrenzen durch Information und Austausch zu senken. Ich wünsche Ihnen dabei viel Erfolg!
Die folgenden Protokolle wurden stilistisch und inhaltlich vom Projektteam überarbeitet. Sie sind daher nicht mehr genau mit denen in den nachfolgenden Branchengruppensitzungen verabschiedeten identisch.
INTERREG - II - Projekt „Euregionalisierung der beruflichen Qualifizierung und der Erwachsenenbildung“ Protokoll der Arbeitsgruppe „Logistik“
Fachtagung „Forderungen des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes an die berufliche Qualifizierung in Geschichte und Gegenwart“ Treffen vom 22.04.1998 in Krefeld, Papst-Johannes-Haus Gesprächsleitung: Herr Andreas Weißpflug Protokollant: Herr Robert Claßen Teilnehmer/innen: Herr Paul Bloemen Herr Frank Brüggen Herr Thomas Dohmen Herr Jürgen Esdar Herr Alfons Halfmann Herr Frank Hohnwald Herr Alexander Meininger Herr Jo Munsters Herr Herman Peters Herr Ludgerus Sareyka Herr Dr. Ernst Schaub Frau Hannelore Schmitz Herr Hans-Günter Schreiber Herr Michael Schröder Frau Monika Schulze-Weslarn Herr Tjeu van de Laar Herr Bart van Empel Herr Mat van Keeken Frau I. Vilters
Berufskolleg Kaufmannsschule der Stadt Krefeld Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Amt 40, Stadt Krefeld Gilde Opleidingen, Venlo Berufskolleg Kempen Wirtschaftsförderung, Stadt Nettetal DANZAS Logistics GmbH, Krefeld Berufskolleg Kaufmannsschule der Stadt Krefeld Berufskolleg Viersen Gymnasium am Stadtpark, Krefeld - Uerdingen Gilde Opleidingen, Venlo Gilde Opleidingen, Venlo Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Düsseldorf / Berufskolleg Viersen Bönders GmbH Spedition, Krefeld Verband Spedition und Logistik, Düsseldorf Bezirksregierung Düsseldorf / Berufskolleg Kaufmannsschule der Stadt Krefeld Berufsinformationszentrum, Arbeitsamt Krefeld Gilde Opleidingen, Roermond Vakopleiding Transport en Logistiek, Tilburg Gilde Opleidingen, Venlo CINOP, s´Hertogenbosch
Tagesordnung: 1. Vorstellung der Mitglieder und Gäste 2. Vorstellung des Projektes „Speditionskaufleute / Assistent expediteur“ 3. Vorstellung des Projektes „eurosimulatie“ aus einem anderen INTERREG-Projekt der Berufskollege Viersen / Kempen und des früheren INTERVEN-Colleges Venlo 4. Fortsetzung der Zusammenarbeit über den 1. Juni hinaus ad 1) Vorstellung der Mitglieder und Gäste Herr Weißpflug heißt die Anwesenden willkommen, die sich und ihre Organisationen vorstellen. ad 2) Vorstellung des Projektes „Speditionskaufleute / Assistent expediteur“ Die Zielsetzung der Untergruppe „Speditionskaufmann / Assistent Expediteur“ setzte sich aus Kurz- und Langzeitzielen zusammen. Das Langzeitziel soll in den nächsten vier Jahren umgesetzt werden. Das Projekt
würde dann trinational (eventuell zusammen mit einem Ausbildungsgang „Speditionskaufmann“ in Antwerpen / Belgien) geführt und als Modell branchenübergreifend angewendet werden können. Man strebt an, die Inhalte der beiden Ausbildungsgänge „Speditionskaufmann / Assistent Expediteur“ aufeinander abzustimmen und es damit zu ermöglichen, dass grenzüberschreitende Teilgebiete der Ausbildung im Nachbarland absolviert werden können. Dazu wurden die innerhalb des laufenden Schuljahres umzusetzenden Kurzzeitziele definiert, die im Aktivitätenplan der Untergruppe „Speditionskaufmann / Assistent Expediteur“ durch Aktivitätengeld gefördert wurden oder noch gefördert werden sollen. Als verantwortlicher Projektträger der Untergruppe wurde das Berufskolleg Kaufmannsschule der Stadt Krefeld, vertreten durch Herrn Weißpflug, und als Projektpartner wurden das Berufskolleg Dormagen, vertreten durch Herrn Woitschützke, und Gilde Opleidingen in Venlo, vertreten durch Herrn Scheeren, benannt. Innerhalb des INTERREG-II-Projektes wurde für die Zukunft geplant: • die schon begonnenen Dozententreffen und -austausche zur Abstimmung der Curricula weiterzuführen; • ein Modul- und Literaturvergleich und dessen Auswertung sowie eine Auswahl an grenzüberschreitenden Themen in der Ausbildung zu treffen; • die Ausbildungsinhalte abzustimmen und in die Ausbildung so zu integrieren, dass grenzüberschreitende Teilgebiete im Nachbarland absolviert werden können; • die Planung eines Kompaktkurses in niederländischer Sprache, der die Schüler befähigen soll, sich sprachlich „speditionellen Anforderungen“ zu stellen; • im Klassenverband vier binationale Projektunterrichtseinheiten zur Vorbereitung der ersten Schüleraustausche durchzuführen; • sowie weitere Schüleraustausche. Gäste und Branchengruppenmitglieder plädierten für eine Verlängerung des Abrechnungszeitraums der bisher genehmigten Untergruppenaktivitäten. Herr Claßen sagte zu, sich in der Koordinierungsgruppe des Gesamtprojektes für eine Verlängerung einzusetzen (redaktionelle Ergänzung: Die Verlängerung wurde genehmigt. Eine Abrechnung bis Ende Februar 1999 wurde ermöglicht, worüber die Verantwortlichen in den Untergruppen benachrichtigt wurden). Die Diskussion ergab, dass die Umstrukturierung der MBO’s zu Gilde Opleidingen einerseits zu Verzögerungen des Projektablaufs, andererseits zu Kommunikationsproblemen innerhalb der 3 „units“ geführt hatte, die sich mit der Ausbildung im Berufsfeld „Logistik“ befassten. Insbesondere war dadurch die Suche nach niederländischen Ausbildungsbetrieben (Praktikumsbetriebe für deutsche Auszubildende des dualen Systems) wenig erfolgreich. Herr van Empel von der Vakopleiding Transport en Logistiek in Tilburg sagte seine Unterstützung zu, dieses Problem zu lösen. Die Anwesenden sprachen sich dafür aus, die Aktivitäten der Gruppe über die Laufzeit des INTERREG-Projektes hinaus weiterzuführen, wobei die Frage der Finanzierung der Begleitkosten zu klären wäre. Hier wurden das Angebot des RBO und neue Antragstellungen, z.B. nach LEONARDO, als Möglichkeiten betrachtet. Die Diskussion zeigte, dass auch von den anwesenden Betrieben eine Beteiligung an der Finanzierung nicht ausgeschlossen wurde. Jedenfalls solle noch vor Ende Mai, dem Ablauf des bisher geplanten Betreuungszeitraums durch das RBO- / Stadt- Krefeld-Team, eine weitere Sitzung stattfinden, in der das Finanzierungsproblem angesprochen und möglichst gelöst werden solle (Geplant: 28.05.1998, 14.00 Uhr, Venlo, RBO). Die Untergruppe hatte einen Antrag nach dem EU-Bildungsprogramm LEONARDO gestellt, dessen Ziel die Finanzierung eines Praktikumsaufenthaltes von drei deutschen Schülern in den Niederlanden sein sollte. Ein Bescheid lag bis zur Fachtagung nicht vor. ad 3) Vorstellung des Projektes „eurosimulatie“ Herr Brüggen, der im Rahmen seiner Mitwirkung an den aus GSP-Mitteln (GSP: Gros, Sesam, Plato) mitfinanzierten Handbüchern „Euregionale Lehrerpraktika“ und „Euregionale Berufspraktika“ auch am INTERREGProjekt von RBO und Stadt Krefeld beteiligt war, stellte der Gruppe die Ergebnisse eines anderen ähnlich gelageten INTERREG-Projektes vor. Es handelte sich dabei um ein gemeinsam von den Berufskollegen Viersen / Kempen und dem früheren INTERVEN-College, heute Gilde Opleidingen, durchgeführtes Projekt. Im Rahmen dieser Projektarbeit zeigte sich, dass die spezifische Ausrichtung auf wenige Schulen die Durchführung wesentlich erleichtert hatte. Daher stellte sich die Frage, inwieweit sich die Erfahrungen aus dem „eurosimulatie-Projekt“ mit dem komplexeren INTERREG-Projekt von RBO und Stadt Krefeld verbinden ließen. Sowohl Herr Brüggen wie auch andere Mitwirkende des „eurosimulatie-Projektes“ boten an, ihre Erfahrungen
in die Branchengruppe Logistik einzubringen. ad 4) Fortsetzung der Zusammenarbeit über den 1. Juni hinaus Die Branchengruppenarbeit soll nach Ablauf der Projektperiode durch die bisherigen Branchengruppenmitglieder und die am „eurosimulatie-Projekt“ beteiligten Lehrer gemeinsam fortgeführt werden. Gilde Opleidingen in Venlo erklärte sich zur Übernahme von „Helpdeskfunktionen“ für die Gruppe bereit.
INTERREG - II - Projekt „Euregionalisierung der beruflichen Qualifizierung und der Erwachsenenbildung“ Protokoll der Arbeitsgruppe „Pflege- und Gesundheitswesen“
Fachtagung „Forderungen des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes an die berufliche Qualifizierung in Geschichte und Gegenwart“ Treffen vom 22.04.1998 in Krefeld, Papst-Johannes-Haus Gesprächsleitung: Herr Hans Roggen Protokollantin: Frau Susanne Herster Teilnehmer/innen: Herr Hans-Jörg Ballhausen Herr Sebo Boerma Frau Jolanda Boss Frau Ute Eggers Herr Ger Essers Frau Susanne Gewe Frau Dr. Margret Hagemeyer Herr Ulrich Herbst Herr Peter Hendriks Frau Heidrun Hillmann Frau Gabriele Lucas Frau Caris Lüders Frau Meta Metz Herr Wolfgang Müller Herr Max Udo Quiske Frau Els Ranshuysen Frau Eva Staudacher
ROC Gilde Opleidingen, Venray Projektkoordinatorin, Amt 40, Stadt Krefeld Berufskolleg Kaufmannsschule der Stadt Krefeld OVDB, Bunnik Arbeidsvoorziening Limburg / EURES, Sittard Gesundheitsamt, Stadt Krefeld FNV-Euroconsulent / EURES, Sittard Bezirksregierung Düsseldorf / Berufskolleg Kleve Ärztekammer Nordrhein / Berufskolleg Kaufmannsschule Krefeld Berufskolleg Kaufmannsschule der Stadt Krefeld Maartenscollege, Tegelen CDU-Ratsfraktion, Krefeld Lehrerin, Krefeld TERTIA Bildung u. Beruf - Fachseminar für Altenpflege, Viersen Jugendhilfeausschuss der Stadt Krefeld Arbeitsamt Mönchengladbach Fachhochschule Niederrhein, Krefeld OVDB, Bunnik SPD-Ratsfraktion, Krefeld
Tagesordnung: 1. Begrüßung / Vorstellung der Mitglieder und Gäste 2. Vorstellung und Auswertung der Branchengruppenaktivitäten 3. OVDB-Projekt „Umfassendes Gesundheitswesen“ ad 1) Begrüßung / Vorstellung der Mitglieder und Gäste Herr Roggen von Gilde Opleidingen führt das Seminar der öffentlichen Branchengruppensitzung und begrüßt die Anwesenden. Die Gäste und Mitglieder der Branchengruppe stellen sich, ihre Einrichtung und ihren Bezug zu internationalen Projekten vor. ad 2) Vorstellung und Auswertung der Branchengruppenaktivitäten Förderung von Austauschprojekten Im Bereich Sozialwesen initiierten Gilde Opleidingen und das Berufskolleg Vera Beckers das Projekt „Grenzüberschreitende Berufspraxis“, um die berufliche Mobilität zu erhöhen und die beruflichen und interkulturellen Kompetenzen zu erweitern. Inhalt und Zielsetzung: • Dozententreffen • Curriculumvergleich / Praktikumvergleich / Vergleich Unterrichtsmethoden • Schüleraustausch
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- Praxis in der Schule - Praxis außerhalb der Schule Binationales Projekt Grenzüberschreitende Berufspraxis
Zeitplanung: bis 17.02.1998 Curriculumvergleich / Praktikavergleich / Vergleich Unterrichtsmethoden 17. Woche Dozententreffen Ende Schuljahr 97/98 Schüleraustausch (Binationale Projekttag) April / Mai 1999 Grenzüberschreitende Berufspraxis (Für Schüler aus den Niederlanden sind 6-10 Wochen, für deutsche Schüler sind 4 Wochen geplant) Parallel wurde im Bereich Altenpflege von Gilde Opleidingen, TERTIA Viersen, Sozial-Holding Mönchengladbach (Bildungs GmbH) und WoZoL das Projekt „Grenzüberschreitende Berufspraxis in der Altenpflege / Versorgende“ geplant. Aktivitäten: • Dozententreffen • Curriculumvergleich / Praktikumvergleich / Vergleich Unterrichtsmethoden • Schüleraustausch Der Schüleraustausch teilt sich in zwei Gebiete • Binationales Projekt • Grenzüberschreitende Berufspraxis Zwei Abteilungen von Gilde Opleidingen sind bei diesem Projekt einbezogen: Die Abteilung Venray arbeitet zusammen mit TERTIA in Viersen und die Abteilung Roermond arbeitet zusammen mit der Sozial-Holding Mönchengladbach. Zeitplanung: bis Mai 1998 Curriculumvergleich / Praktikavergleich / Vergleich Unterrichtsmethoden 17. Woche Dozententreffen Ende Schuljahr 97/98 Schüleraustausch (Binationale Projekttage) Ende 1998 Ausbilderaustausch Februar 1999 Grenzüberschreitende Berufspraxis TERTIA wünscht eine Anerkennung durch die Bezirksregierung und sieht gegenwärtig keine Möglichkeit, einen Austausch durchzuführen. Informationsaustausch über die Schulsysteme Innerhalb der Branchengruppensitzungen wurden den Mitgliedern Informationen über das niederländische und deutsche Schulsystem gegeben. Das niederländische Schulsystem unterlag während der Projektlaufzeit einer Umstrukturierung. Daher wechselten die Ansprechpartner für geplante Aktivitäten und Mitwirkende konnten keine klare Stellung zu ihrer weiteren Mitarbeit beziehen. Informationen über den euregionalen Arbeitsmarkt / Informationsaustausch über nationales und europäisches Arbeitsrecht Herr Bemelmans (EURES-Berater im Arbeidsbureau Venlo) referierte in der Branchengruppensitzung vom 27.10.1997 in Venlo über EURES (EURopean Employment Services), jene Arbeitsvermittlungsstelle, die mit der Information, Beratung und Vermittlung von Stellen für Arbeitssuchende in ganz Europa beauftragt ist. Gegenseitige Besuche der teilnehmenden Organisationen Während der Projektlaufzeit wurden einzelne Branchengruppensitzungen bei verschiedenen Institutionen der Branchengruppenmitglieder durchgeführt. So wurde vom Arbeitsamt Mönchengladbach das BIZ (Berufsinformationszentrum) den Teilnehmern vorgestellt. Einer Einladung vom Laurentius-Ziekenhuis folgend, hatten die Mitglieder die Möglichkeit, dieses Krankenhaus in Roermond zu besichtigen.
Die Ärztekammer Nordrhein und die Sozial-Holding Mönchengladbach waren ebenfalls Gastgeber von Branchengruppensitzungen. Euregionaler Kurs zum Gebrauch von Computern und Multimedia in Pflegeberufen Die Branchengruppenmitglieder erhielten die Möglichkeit, sich über die Arbeitsweisen in niederländischen Krankenhäusern und den Gebrauch von Multimedia in der Praxis im Laurentius - Ziekenhuis zu informieren. Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Suchtproblematik Die „Grenzkonferenz Sucht“ führte die "Euregionale Fachtagung Möglichkeiten und Grenzen grenzüberschreitender Suchtprävention“ am 10.03.1998 in der 1. Städtischen Gesamtschule in Krefeld durch. Weitere Aktivitäten wurden erwogen, doch im Verlauf des INTERREG-Projektes traten unvorhersehbare Neustrukturierungen einiger teilnehmender Organisationen auf. Durch Umstrukturierung von Organisationen, Beendigungen der Mitgliedschaft oder durch mangelnde Vertretung in den Branchengruppensitzungen konnte kein Konzept für folgende Aktivitäten gefunden werden: • Einrichtung eines Büros für Pflegedienste • Euregionaler Kurs zur Vorbeugung gegen Rückenbeschwerden bei Pflegepersonal • Euregionaler Kurs zur Vorsorge und nachstationärer Betreuung im Gesundheitswesen ad 3) OVDB - Projekt „Umfassendes Gesundheitswesen“ Das OVDB strebt einen Vergleich der niederländischen berufsqualifizierenden Abschlüsse „Helpende“ (Niveau 2) und „Verzorgende“ (Algemeen niveau 3) mit entsprechenden Qualifikationen in Belgien (Flandern) und der Bundesrepublik (Nordrhein-Westfalen) an. Das Ziel dieses Projektes ist es, eine größere Mobilität der Personen mit den Qualifikationen „Helpende“ und „Verzorgende“ zwischen den genannten Ländern zu erreichen. Hierzu gibt das OVDB einen Informationsbogen heraus.
INTERREG - II - Projekt „Euregionalisierung der beruflichen Qualifizierung und der Erwachsenenbildung“ Protokoll der Arbeitsgruppe „Agribusiness“
Fachtagung „Forderungen des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes an die berufliche Qualifizierung in Geschichte und Gegenwart“ Treffen vom 22.04.1998 in Krefeld, Papst-Johannes-Haus Gesprächsleitung: Herr Hay van Soest Protokollantin: Frau Antoinette Weekamp Teilnehmer/innen: Frau S. van den Abeelen Herr Helmut Lagemann Herr Reinhard Platzen Herr L. Schra Frau Yvonne Tolman
AOC Lmburg, Horst RBO Noord- en Midden-Limburg RBO Noord- en Midden-Limburg Landwirtschaftskammer Rheinland, Bonn Berufskolleg Willich LOBAS, Ede CINOP, s’ Hertogenbosch
Tagesordnung: 1. Vorstellung der Mitglieder und Gäste 2. Präsentation der durchgeführten Aktivitäten 3. Präsentation der Erfahrungen aus der Projektarbeit 4. Fortsetzung der Zusammenarbeit über den 1. Juni hinaus ad 1) Vorstellung der Mitglieder und Gäste Herr van Soest übernimmt die Gesprächsführung und begrüßt die Branchengruppenmitglieder und Gäste. ad 2) Präsentation der durchgeführten Aktivitäten Folgende Aktivitäten wurden im Rahmen der Branchengruppenarbeit durchgeführt: • Informationsaustausche über das deutsche und niederländische Ausbildungssystem. Dies geschah durch die Mitglieder selbst. • Informationsaustausche über den deutschen und niederländischen Arbeitsmarkt. Ein Vertreter von EURES führte hierzu eine Präsentation durch. • Besuche bei den vertretenen Einrichtungen (in Kombination mit den Branchengruppensitzungen) • Curriculumentwicklung „Internationaler Agrarischer Handel“: • Das so benannte Curriculum wurde vom AOC Limburg und der LVG Straelen gemeinsam entwickelt. Nach Absolvierung einer auf diesem Curriculum basierenden Weiterbildung erhalten die Teilnehmer sowohl ein deutsches wie auch ein niederländisches Zertifikat. Die Auszubildenden arbeiten vier Tage wöchentlich in ihrem Betrieb und kommen einmal pro Woche in die Schule. Beispiele für erteilte Fächer sind: Qualitätssicherung, Recht, Logistik, moderne Fremdsprachen (niederländisch, deutsch, englisch) und Marketing. Dieses Lehrangebot wird in Deutschland nach der eigentlichen landwirtschaftlichen Ausbildung in Form einer Weiterbildung dargeboten. In den Niederlanden kann man das Modul nach Beendigung seiner Ausbildung belegen. Der Auszubildende muss dann für diese Zeit einen Lehrvertrag mit einem Betrieb abschließen. • Einrichtung einer Koordinierungsstelle für agrarische Ausbildungen in der euregio. Alle landwirtschaftlichen Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der euregio werden in die KURS - Datenbank des deutschen Arbeitsamtes aufgenommen. Diese Datenbank kann beidseits der Grenze zu Rate gezogen werden. • Gemeinsame Unternehmungen der betrieblichen Ausbilder. ad 3) Präsentation der Erfahrungen aus der Projektarbeit Folgende Punkte wurden als Probleme für die deutsch - niederländische Zusammenarbeit angesehen:
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Die Anerkennung von Ausbildungsbetrieben jenseits der Grenze. LOBAS und die Landwirtschaftskammer Rheinland wollen diesbezügliche Gespräche führen. Die Anerkennung von Abschlüssen und Zertifikaten, die jenseits der Grenze erworben wurden. Hierbei spielen die Verbände und Branchenorganisationen eine wichtige Rolle, weswegen sie zu späteren Branchengruppensitzungen Einladungen erhalten sollen. Die Ausbildungen in Deutschland und den Niederlanden unterscheiden sich organisatorisch durch die Art der Prüfungsabnahme und den Praxisanteil der Ausbildung.
ad 4) Fortsetzung der Zusammenarbeit über den 1. Juni hinaus Die Anwesenden stimmen darin überein, dass die Branchengruppenarbeit kontinuierlich fortgesetzt werden sollte. Bezüglich der finanziellen Unterstützung der Arbeit ist jedoch keine der Einrichtungen in der Lage, Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Für die Zeit nach dem 1. Juni sind gemeinsame Unterrichtseinheiten im Gartenbaubereich geplant. Darüber hinaus gemeinsame Fortbildungsangebote unter Berücksichtigung der jeweiligen Stärken der Ausbildungsstätten. So könnten sich deutsche Dozenten in den Niederlanden fortbilden lassen und umgekehrt.
INTERREG-II-Project Euregionalisering van de beroepskwalificatie en de volwasseneneducatie
Notulen van de openbare vergadering van het brancheplatform Agribusiness Bijeenkomst in het kader van de slotbijeenkomst van 22 april 1998 in Krefeld, Papst-Johannes-Haus Workshopleider: mw. A. Weekamp, RBO Noord- en Midden-Limburg Deelnemers: mw. Van den Abeelen, RBO Noord- en Midden-Limburg, Venlo dhr. Lagemann, Landwirtschaftskammer Rheinland, Bonn dhr. Platzen, Berufsschule Willich dhr. Schra, LOBAS, Ede dhr. Van Soest, AOC-Limburg, Horst mw. Tolman, CINOP, s Hertogenbosch mw. Weekamp, RBO Noord- en Midden-Limburg, Venlo Agenda 1. Voorstellen aanwezigen 2. Presentatie uitgevoerde activiteiten 3. Presentatie ervaringen 4. Voortzetting werkzaamheden na 1 juni ad 2. Presentatie uitgevoerde activiteiten De volgende activiteiten zijn door het brancheplatform uitgevoerd: • Informatie uitwisseling over schoolsystemen in Duitsland en Nederland Dit gebeurde door de deelnemers uit het brancheplatform zelf. • Informatie uitwisseling over de arbeidsmarkt in Duitsland en Nederland Een medewerker van EURES heeft hierover een presentatie verzorgd. • Bezoeken aan deelnemende organisatie (in combinatie met de vergaderingen van het brancheplatform) • Curriculumontwikkeling „Internationaler Agrarischer Handel“ AOC en Lehr- und Versuchsanstalt in Straelen ontwikkelen dit curriculum gezamenlijk. Na afloop van de opleiding krijgt de leerling zowel een Duits als een Nederlands diploma. De leerling werkt vier dagen in de week bij een bedrijf en gaat één dag per week naar school. Voorbeelden van
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vakken die gegeven worden: kwaliteitszorg, recht, logistiek, moderne vreemde talen (Nederlands, Duits, Engels) , marketing. Deze opleiding wordt in Duitsland naast de reguliere agrarische opleiding aangeboden, als een extra module. In Nederland kan men de opleiding volgen nadat men een agrarische opleiding heeft afgerond. De leerling sluit voor deze periode een leerverdrag met het bedrijf. Het inrichten van een coördinatiepunt voor agrarische opleidingen in de euregio. Alle agrarische opleidingen uit de euregio worden opgenomen in een databank van het Arbeitsamt (KURS). Deze databank kan aan beide zijden van de grens geraadpleegd worden. Gemeenschappelijke excursies van bedrijfsopleiders.
ad 3 Presentatie ervaringen De volgende punten worden genoemd als problemen in de Nederlands-Duitse samenwerking: • Erkenning van leerbedrijven over de grens. LOBAS en Landwirtschaftskammer gaan hierover in gesprek • De erkenning van diplomas/certificaten die over de grens zijn behaald. Hierbij spelen de Verbände/Brancheorganisaties een belangrijke rol. Het zou goed zijn hen voor volgende vergaderingen van het brancheplatform uit te nodigen. • De opleidingen in Nederland en Duitsland verschillen qua organisatie: De wijze van examinering is anders Het percentage praktijk is anders.
ad 4 Voorzetting werkzaamheden na 1 juni Voortgang na 1 juni • Aanwezigen zijn het er over eens dat het brancheplatform gecontinueerd moet worden. Financiële ondersteuning na 1 juni • Dhr. Platzen geeft aan dat zijn afdeling vooral gericht is op veeteelt. Het lijkt hem beter dat namens zijn school de afdeling Gartenbau zou deelnemen. Hij bespreekt dit binnen de school. Hij kan daarom geen financiële toezeggingen doen. • Dhr. Schra geeft aan dat hij de mogelijkheden nagaat om secretariële ondersteuning te verzorgen. Hij kan geen financiële middelen ter beschikking stellen. • Dhr. Van Soest en dhr. Lagemann geven aan zelf geen financiële middelen ter beschikking te kunnen stellen. Wel zijn zij bereid bij bedrijven na te gaan of zij bereid zijn een bijdrage te leveren. Mw. Weekamp levert de daartoe benodigde informatie aan. • De aanwezigen stellen voor de helft van de middelen voor ondersteuning aan Duitse zijde te genereren en de andere helft aan Nederlandse zijde. Activiteiten na 1 juni • Gezamenlijk lessen verzorgen in „Gartenbaubereich“ • Het gezamenlijk aanbieden van nascholing, gebruik makend van elkaars expertise; Duitse docenten kunnen in Nederland nascholing volgen, Nederlandse docenten in Duitsland. • Advisering (bijvoorbeeld door DLV)
INTERREG - II - Projekt „Euregionalisierung der beruflichen Qualifizierung und der Erwachsenenbildung“ Protokoll der Arbeitsgruppe „Metall“
Fachtagung „Forderungen des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes an die berufliche Qualifizierung in Geschichte und Gegenwart“ Treffen vom 22.04.1998 in Krefeld, Papst-Johannes-Haus Gesprächsleitung: Herr Karlheinz Mühlen Protokollant: Herr J.G.J.A. de Kok Teilnehmer/innen: Herr C.M.A. de Jong Herr Gerhard Höllerich Herr Paul Keller Herr Piet Kleuskens Herr Anton Platen Herr Veendrick Herr Rolf Willemsen
TÜV-Akademie Rheinland, Nettetal-Kaldenkirchen RBO Noord- en Midden-Limburg, Venlo Provinz Limburg, Maastricht Arbeitsamt Krefeld Albert-Schweitzer-Realschule, Krefeld Maartenscollege, Tegelen Arbeitsamt Nettetal-Lobberich OCE Technologies B.V., Venlo Robert-Jungk-Gesamtschule, Krefeld-Hüls
Tagesordnung: 1. Vorstellung der Mitglieder und Gäste 2. Präsentation der durchgeführten Aktivitäten 3. Präsentation der Erfahrungen aus der Projektarbeit 4. Fortsetzung der Zusammenarbeit über den 1. Juni hinaus ad 1) Vorstellung der Mitglieder und Gäste Herr Mühlen begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Die Mitglieder der Branchengruppe Metall und die Gäste stellen sich, ihre Einrichtungen und ihren Bezug zu europäischen Projekten vor. ad 2 und 3) Präsentation der durchgeführten Aktivitäten / Erfahrungen aus der Projektarbeit Projekt zum Abbau von Hemmnissen bei grenzüberschreitender Arbeitsaufnahme: Die Anwesenden werden ausführlich über das momentan bei der Venloer Firma OCE laufende Projekt informiert. Zwanzig ehemals Arbeit suchende deutsche Metallarbeiter sind über die Personalagenturen Adecco und Randstad zu OCE vermittelt worden. Dort will man sie, unter der Voraussetzung ihrer Eignung, nach einem Jahr fest übernehmen. Die TÜV-Akademie in Kaldenkirchen hat nun ein an den niederländischen Arbeitsmarkterfordernissen orientiertes Curriculum entwickelt, welches Fachsprache, soziale Sicherungssysteme usw. den deutschen Metallarbeitern bekannt machen soll. Zum jetzigen Zeitpunkt sind zwei Sitzungen an zwei Tagen durchgeführt worden. Alle 20 deutschen Arbeitnehmer nahmen daran teil. Dabei fielen folgende Punkte auf: • Es gab viele Fragen, Missverständnisse und Unsicherheiten bei den deutschen Arbeitnehmern, die es zuerst aufzuarbeiten gab. Hier wären Gefühle von Irritation und Aggressivität gegen die Regierenden in Deutschland zu nennen, von denen die ehemaligen Arbeitslosen sich enttäuscht fühlten, aber auch die Angst, während des zeitlich befristeten Arbeitsverhältnisses, das noch in einen festen Vertrag umgewandelt werden soll, krank zu werden. • Das Verhältnis zwischen den deutschen und niederländischen Arbeitern ist gut. Zu Beginn wollte man die deutschen Arbeitnehmer möglichst schnell integrieren und in niederländischen Teams mitarbeiten lassen. Momentan ist jedoch eine Verschiebung hin zu mehr Zusammenarbeit unter deutschen Kollegen wahrzunehmen. • Das Qualifikationsniveau der deutschen Arbeiter entspricht ausnahmslos dem der niederländischen Kollegen.
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Die deutschen Arbeitnehmer zeigen hundertprozentigen Einsatz.
Weitere Aktivitäten: Herr Kleuskens berichtet von einer Initiative, die bereits seit zwei Jahren in Vorbereitung ist. Den in Belgien schon lange bekannten Berufsinformationsprojekten nachempfunden, sollen nun auch in Nord- und MittelLimburg Projekte, die Auszubildende für technische Berufe begeistern sollen, durchgeführt werden. Zielgruppe sind Schüler (und ihre Eltern) der siebten und achten „Basisonderwijs“ - Klassen. Man wendet sich deshalb an die jüngeren Schüler, weil man davon ausgeht, dass für die Berufswahl schon früh Vorentscheidungen fallen, die später schwer zu korrigieren sind. Geprüft werden sollte daher, inwiefern ein euregionaler Mehrwert in dieser Initiative liegen und eine Zusammenarbeit von Herrn Kleuskens in der Branchengruppe Metall sinnvoll sein könnte. ad 4) Fortsetzung der Zusammenarbeit über den 1. Juni hinaus Herr de Jong von der Provinz Limburg berichtet, dass das Euregionale Feinblechzentrum Interesse an einer Mitarbeit in der Branchengruppe Metall angemeldet hat. Das RBO wird gebeten, Kontakt mit Herrn van der Steijn aufzunehmen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu eruieren. Herr Kleuskens und Herr van der Steijn werden zur nächsten ordentlichen Branchengruppensitzung eingeladen.
INTERREG-II-Project Euregionalisering van de beroepskwalificatie en de volwasseneneducatie
Notulen van de openbare vergadering van het brancheplatform Metaal Bijeenkomst in het kader van de slotbijeenkomst van 22 april 1998 in Krefeld, Papst-Johannes-Haus
Workshopleider: Dhr. Mühlen, TÜV-Akademie Rheinland, Nettetal-Kaldenkirchen Deelnemers: Dhr. De Jong (Provincie Limburg, Maastricht) Dhr. Höllerich (Arbeitsamt Krefeld) Dhr. Keller (Albert-Schweitzer-Realschule, Krefeld) Dhr. Platen (Arbeitsamt Nettetal-Lobberich/Eures) Dhr. Kleuskens (Maartenscollege, Tegelen) Dhr. Veendrick (Océ Technologies, Venlo) Dhr. Willemsen (Robert-Jungk-Gesamtschule, Krefeld) Dhr. De Kok (RBO Noord- en Midden-Limburg, verslag) Agenda 1. Voorstellen aanwezigen 2. Presentatie uitgevoerde activiteiten 3. Presentatie ervaringen 4. Voortzetting werkzaamheden na 1 juni
ad 2. Presentatie uitgevoerde activeiten Project Océ De aanwezigen worden uitgebreid geï nformeerd over het project dat momenteel bij Océ loopt. 20 werkzoekende Duitse metaalarbeiders zijn via de uitzendformule (Adecco en Randstad) uitgeplaatst bij Océ. Het voornemen is om ze op termijn van 1 jaar, bij gebleken geschiktheid, in vaste dienst te nemen.
De TÜV-Akademie in Kaldenkirchen heeft een curriculum ontwikkeld, gericht op het bekend maken van deze werknemers met de Nederlandse arbeidsmarkt, vaktaal, sociale voorzieningen, etc. Op dit moment zijn twee bijeenkomsten van een dag uitgevoerd. Alle 20 Duitse werknemers zijn daarbij aanwezig geweest. Tijdens deze bijeenkomsten zijn de volgende punten opgevallen: • Aan het uitvoeren van het geplande programma (m.n. vaktaal) is men nog niet toegekomen in verband met het feit dat er veel vragen, misverstanden en onzekerheden bij de werknemers te constateren zijn die dusdanig belangrijk werden geacht dat daar eerst aandacht aan is gegeven. Het gaat hierbij om zaken als gevoelens van irritatie/agressie van de Duitse werknemers richting Duitse overheid (die niets voor hen doet/gedaan heeft), angst om ziek te worden (tijdelijk contract dat nog op termijn omgezet moet worden in een vast contract). De verhouding tussen de Duitse en Nederlandse werknemers is goed. In eerste instantie was uitzondering aan bij dat van de Nederlandse collegas. • De inzet van de Duitse werknemers is meer dan 100%. men erop gericht de Duitse werknemers zoveel mogelijk geï ntegreerd in Nederlandse teams te laten werken. Op dit moment is er een verschuiving waarneembaar naar meer samenwerking tussen Duitse collegas. • Het kwalificatieniveau van de Duitse werknemers sluit zonder Verdere activiteiten Dhr. Kleuskens maakt melding van een initiatief dat reeds twee jaar in voorbereiding is. Geënt op de in België reeds jaren bekende Beroepen Informatie Projecten is het voornemen om ook in Noord- en Midden-Limburg op projectmatige wijze aandacht te besteden aan instroombevordering in technische beroepen voor (ouders van) leerlingen uit groep 7 en 8 van het basisonderwijs. Een en ander komt voort uit de constatering dat beroepskeuzen in aanleg al vroeg in het leven gemaakt worden en daarna moeilijk te veranderen zijn. Het voorstel is gedaan om de mogelijkheden en meerwaarde van euregionalisering van dit initiatief te bezien en dhr. Kleuskens deel te laten nemen aan het Branchplatform Metaal. ad 4. Voortzetting werkzaamheden na 1 juni Dhr. De Jong van de Provincie Limburg geeft aan dat vanuit het euregionaal Fijnplaatwerkcentrum interesse is getoond om deel te nemen aan het Branchplatform Metaal. Het RBO zal contact opnemen met dhr. Van der Steijn om deelname aan het Branchplatform te bespreken. Afhankelijk van de uitkomst van verdere besprekingen zullen dhr. Kleuskens en dhr. Van der Steijn voor de volgende vergadering van het Branchplatform Metaal uitgenodigd worden.
INTERREG - II - Projekt „Euregionalisierung der beruflichen Qualifizierung und der Erwachsenenbildung“ Protokoll der Arbeitsgruppe „Erwachsenenbildung“
Fachtagung „Forderungen des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes an die berufliche Qualifizierung in Geschichte und Gegenwart“ Treffen vom 22.04.1998 in Krefeld, Papst-Johannes-Haus Gesprächsleitung: Herr Norbert Kothen Protokollant: Herr Peter Thomas Teilnehmer/innen: Frau Margit Benetreu Herr Dietrich R. Gross Herr W. A. Harrewijn Herr Nout ter Horst Herr Udo Houben Frau Ellen Klein Herr Andreas Nilges Herr Dr. Ralf-Karl Oenning Frau Anne Pchalek Herr Aart Resoort Herr Jos Roosen Herr Friedrich Schmale
FAA Mönchengladbach Projektkoordinator, Amt 40, Stadt Krefeld Regionalsekretariat Krefeld / Kreis Viersen Berater für internationalen Bildungsaustausch, Bonn OCE Technologies BV, Venlo OCE Technologies BV, Venlo Gemeinschafts-Hauptschule Inrather Straße, Krefeld Gemeinschafts-Hauptschule Inrather Straße, Krefeld Ethnologe und Niederlandist, Krefeld FernUniversität Hagen, Studienzentrum Krefeld Regionalsekretariat Mönchengladbach / Kreis Neuss Open Universiteit Heerlen Centrum voor Beroepsorientatie en Beroepsoefening (CBB), Venlo Berufskolleg Glockenspitz, Krefeld
Tagesordnung: 1. Vorstellung der Mitglieder und Gäste 2. Präsentation der durchgeführten Aktivitäten 3. Präsentation der Erfahrungen aus der Projektarbeit 4. Fortsetzung der Zusammenarbeit über den 1. Juni hinaus ad 1) Vorstellung der Mitglieder und Gäste Herr Kothen erklärt sich zur Leitung des Gesprächs bereit und begrüßt die Anwesenden. Die Mitglieder der Branchengruppe Erwachsenenbildung sowie die Gäste stellen sich, ihre Einrichtung und ihren Bezug zu internationalen Projekten vor. Anschließend gibt Herr Thomas als Vertreter des Projektteams einige Informationen zum INTERREG-II-Projekt „Euregionalisierung der beruflichen Qualifizierung und der Erwachsenenbildung“, den europäischen Strukturfonds, den finanziellen Hintergründen und Möglichkeiten des Projekts und den binationalen Branchengruppen. ad 2) Präsentation der durchgeführten Aktivitäten Da die Gruppe Erwachsenenbildung später als die anderen branchenbezogenen Arbeitsgruppen gegründet wurde, sind die Aktivitäten noch in der Planungsphase. Den Schwerpunkt bildet dabei ein von der FAA Mönchengladbach (Facharbeiterausbildung - Gesellschaft für berufliche Bildung mbH) und dem CBB Venlo (Centrum voor Beroepsorientatie en Beroepsoefening) gemeinsam geplantes Projekt. Die beiden Bildungsträger weisen erhebliche Parallelen in ihren Tätigkeitsfeldern auf, so insbesondere bei der Ausbildung junger Metallarbeiter, die innerhalb der zur Orientierung gedachten Anfangsphase (schakeling) ihrer Tätigkeit die Gelegenheit erhalten sollen, die Verhältnisse jenseits der Grenze kennen zu lernen. CBB und FAA haben vor, analog zu ihnen bekannten Projekten der Gruppen Logistik sowie Pflege- und Gesundheitswesen, einen Curriculumvergleich durchzuführen, der parallele Ausbildungsinhalte ermitteln soll. Dem wird sich ein Dozentenaustausch anschließen, der dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Vergleich von Methodiken dienen soll. Dabei wird der
Austausch der Auszubildenden vorbereitet. Beide Bildungsträger wünschen eine dauerhafte Zusammenarbeit. Die Kontakte und Austausche sollen institutionalisiert werden, und für die Zeit nach Ablauf des INTERREG-Projektes will man auf der Basis anderer europäischer Programme (z. B. LEONARDO) nach Finanzierungsmöglichkeiten suchen. Langfristig erhofft man durch Austausche von Personal, Auszubildenden und Know-how sowie durch effizientere Ressourcennutzung eine so mehrwertbringende Partnerschaft, dass Zuschüsse nicht mehr benötigt werden. Frau Pchalek vom Regionalsekretariat Mönchengladbach / Kreis Neuss macht auf eine Initiative der „Arbeitsgemeinschaft der Arbeitslosenzentren und Beratungsangebote für Arbeitslose in Mönchengladbach (AGB)“ aufmerksam, die es wert sei, in der Gruppe diskutiert und möglicherweise durch INTERREG gefördert zu werden. Die AGB möchte eine Informationsveranstaltung zum niederländischen Arbeitsmarkt und zu grenzüberschreitenden bzw. im Grenzgebiet angesiedelten Beschäftigungsprojekten organisieren. Ziel der Veranstaltung sei es, über die Situation auf dem niederländischen Arbeitsmarkt zu informieren und die dortigen Strukturen, zum Beispiel die Rolle verschiedener Einrichtungen bei der Arbeitsmarktpolitik, bekannt und transparent zu machen. Zudem solle ein Überblick über verschiedene Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte in der euregio gegeben werden, wobei ausgewählte Projekte vorgestellt und anschließend diskutiert werden könnten. Die Anwesenden begrüßen diese Projektidee, über die weiter nachgedacht werden sollte. ad 3) Präsentation der Erfahrungen aus der Projektarbeit Fast alle in der Runde Anwesenden haben Erfahrungen mit (internationalen) Projekten gemacht. Inhalt und Resultate werden vorgestellt und diskutiert. Dabei stellt sich heraus, dass es in fast allen Projekten bereits in der Anfangsphase, nämlich bei der Antragstellung, zu Problemen kam: die Antragsformulare sind zu kompliziert, die Bewilligungsprozedur zu wenig transparent und zu langwierig, die vom Adressaten gewünschten Schlüsselbegriffe der „Antragslyrik“ sind Laien unbekannt und die späte Bewilligung eines Antrags kann sogar dazu führen, dass die Zielgruppe nicht mehr vorhanden ist. Da der Europäischen Kommission diese Probleme inzwischen bekannt sind, wird dort über eine Reform der Bildungsprogramme nachgedacht. Nach Informationen einzelner Anwesender wird diese so aussehen, dass die verschiedenen Bildungsprogramme zu einem einzigen zusammengefasst werden, die Bewilligungskriterien noch strenger gefasst werden und wahrscheinlich obligatorisch mindestens drei Nationen eingebunden sein müssen. ad 4) Fortsetzung der Zusammenarbeit über den 1. Juni hinaus Die Laufzeit des INTERREG-Projektes ist für die Branchengruppe Erwachsenenbildung bis Oktober verlängert worden. Das von FAA Mönchengladbach und CBB Venlo konzipierte Projekt wird bis dahin durch INTERREGGelder gefördert werden. Später sollen europäische Bildungsprogramme die Grundlage bieten. Nach Veränderungen in diesem Sektor wollen die Beteiligten sich rechtzeitig erkundigen. Die Branchengruppe will im Rahmen der noch kommenden Sitzungen über weitere Projektmöglichkeiten nachdenken. Die heute anwesenden Gäste erklären, dass sie als Ansprechpartner in Zukunft gerne zur Verfügung stehen.
Anwesenheitsliste Fachtagung: Name, Vorname Abeelen, S. van den Ballhausen, Hans-Jörg Benetreu, Margit Berg, P. van den Bilsing, Peter Bloemen, P.M.E. Boerma, S. Boots, Jos Boss, Yolanda Brüggen, Frank Bühne, H.-J. Burghard, Thomas Capan, Alper A. Claßen, Robert Detjen, Andrea Dohmen, Thomas Eggers, Ute Empel, B. van Esdar, Jürgen Essers, Ger Gewe, Susanne Gross, Dietrich R. Hagemeyer, Dr. Margret Halfmann, Alfons Harrewijn, W.A. Heinze, A. Hemmert, Prof. Dr. Ulrich Hendrichs, Rainer Hendrikx, P. Herbst, Ulrich Herster, Susanne Hillmann, Heidrun Hohnwald, Frank Höllerich, Gerhard Horst, Nout ter Houben, Udo Jans, Herbert Janssen, John Jong, C.M.A. de Jong-Jennen, Margot de Keeken, M.G.J.M. van Keller, Paul Klein, Ellen Kleuskens, P.H.J.M. Koch, Wolfgang Kok, J.G.J.A. de Kothen, Norbert Küst, Harald Laar, M.J.J.L. van de Lagemann, Helmut
Institution RBO Noord- en Midden-Limburg, Venlo; Berufskolleg Kaufmannsschule der Stadt Krefeld; Regionalsekretariat Krefeld / Kreis Viersen; LLTB, Horst; Bezirksregierung Düsseldorf; Gilde Opleidingen, Venlo; OVDB, Bunnik; Stichting Promotie Tuinbouw Zuidoost-Nederland, Venlo; Arbeidsvoorziening Limburg, Sittard; Berufskolleg Kempen; Bezirksregierung Düsseldorf; TÜV-Akademie Rheinland, Mönchengladbach; Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach; Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Amt 40, Stadt Krefeld; Studentin, Straelen; Wirtschaftsförderung, Stadt Nettetal; Gesundheitsamt der Stadt Krefeld - Amt 53; Vakopleiding Transport & Logistiek, Tilburg; DANZAS Logistics GmbH, Krefeld; FNV-euroconsulent, Sittard; Bezirksregierung Düsseldorf / Berufskolleg Kleve; Päd. Austauschdienst der Kultusministerkonferenz, Bonn; Ärztekammer Nordrhein, Krefeld / Berufskolleg Kaufmannsschule der Stadt Krefeld; Berufskolleg Kaufmannsschule der Stadt Krefeld; OCE Technologies B.V., Venlo; Kuratorium Erwachsenenbildung der Volkshochschule Krefeld; Fachhochschule Niederrhein, Mönchengladbach; LStVD, Amt 40, Stadt Krefeld; Maartenscollege, Tegelen; Berufskolleg Kaufmannsschule der Stadt Krefeld; INTERREG-Projektkoordinatorin, Amt 40, Stadt Krefeld; CDU-Ratsfraktion, Krefeld; Berufskolleg Viersen; Arbeitsamt Krefeld; OCE Technologies B.V., Venlo; Hauptschule Inrather Straße, Krefeld; Arbeitsamt Mönchengladbach; Stichting Promotie Tuinbouw Zuidoost-Nederland,Venlo; Provinz Limburg, Maastricht; euregio rhein-maas-nord, Mönchengladbach; Gilde Opleidingen, Venlo; Albert-Schweizer-Realschule, Krefeld; Hauptschule Inrather Straße, Krefeld; Maartenscollege, Tegelen; euregio rhein-maas-nord, Mönchengladbach; RBO Noord- en Midden-Limburg, Venlo; FAA Mönchengladbach; Arbeitsamt Krefeld; Gilde Opleidingen, Roermond; Landwirtschaftskammer Rheinland, Bonn;
Lucas, Gabriele Lüders, Caris Meininger, Alexander Metz, Meta Micus, Gregor Mühlen, Karlheinz Müller, Wolfgang Munsters, J.S.M. Nilges, Andreas Nuth, Günther Oenning, Dr. Ralf-Karl Ostrowski, Rüdiger Pchalek, Anne Peters, Herman Platen, Anton Platzen, Reinhard Quiske, Max Udo Ranshuysen, Els Resoort, A.P. Richter, Irmtraud Rick, Otto Roggen, Hans Roosen, J.J.E. Rütten, Susanne Sareyka, Ludgerus Schaub, Dr. Ernst Schmale, Friedrich Schmitz, Hannelore Schock, Gabi Schomacher, Hedwig Schra, L. Schreiber, Hans-Günter Schröder, Michael Schulze-Weslarn, Monika Soest, H.J.G.M. van Staudacher, Eva Stoffels Thomas, Peter Tolman, Yvonne J. Veendrick Velden, Arnold Vilters, I. Waterborg, H.J. Weekamp, Antoinette Weißpflug, Andreas Willemsen, Rolf Wilms, Silke Woitschützke, Hans-Peter
Lehrerin, Krefeld; TERTIA Bildung und Beruf, Viersen; Gymnasium am Stadtpark, Krefeld-Uerdingen; Jugendhilfeausschuss der Stadt Krefeld; Beigeordneter, Stadt Krefeld; TÜV-Akademie Rheinland, Nettetal-Kaldenkirchen; Arbeitsamt Mönchengladbach; Gilde Opleidingen, Venlo; Ethnologe und Niederlandist, Krefeld; Berufskolleg Krefeld-Uerdingen; FernUniversität Hagen, Studienzentrum Krefeld; Verband Spedition und Logistik Nordrhein, Düsseldorf; Regionalsekretariat Mönchengladbach / Kreis Neuss; Gilde Opleidingen, Venlo; Arbeitsamt Nettetal-Lobberich; Berufskolleg Willich; Fachhochschule Niederrhein, Krefeld; OVDB, Bunnik; Open Universiteit Heerlen; Berufskolleg Vera Beckers, Krefeld; euregio rhein-maas-nord, Mönchengladbach; Gilde Opleidingen, Venray; Centrum voor Beroepsoefening en Beroepsorientatie, Venlo; Stadtarchiv Krefeld - Amt 41; Bezirksregierung Düsseldorf; Bezirksregierung Düsseldorf / Berufskolleg Viersen; Berufskolleg Glockenspitz, Krefeld; Spedition Bönders GmbH, Krefeld; Abfallwirtschaft, Stadt Düsseldorf; Berufskolleg Vera Beckers, Krefeld; LOBAS, Ede; Verband Spedition und Logistik Nordrhein, Düsseldorf; Bezirksregierung Düsseldorf / Berufskolleg Kaufmannsschule der Stadt Krefeld; Arbeitsamt Krefeld; AOC Limburg, Horst; SPD-Ratsfraktion, Krefeld; Regionale Opleidingscommissie, Steyl; INTERREG-Projektkoordinator, Amt 40, Stadt Krefeld; CINOP, s‘ Hertogenbosch; OCE Technologies B.V., Venlo; Arbeitsamt Krefeld; CINOP, s’ Hertogenbosch; Wethouder, Stadt Venlo; INTERREG-Projektkoordinatorin, RBO Noord- en Midden-Limburg, Venlo; Berufskolleg Kaufmannsschule der Stadt Krefeld; Robert-Jungk-Gesamtschule, Krefeld-Hüls; Lehrerin, Krefeld; Berufskolleg Dormagen